4016/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Graf, Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vernachlässigung der Dienstverpflichtung durch den Leiter der Musikpädagogik
an der Musikhochschule Wien, Ewald Breunlich.
Am 7. April 1997 übernahm der Bariton und Professor für Musikpädagogik an der Musik -
hochschule Wien, Ewald Breunlich, den Vorsitz in der Hochschullehrergewerkschaft. Breun -
lich, der sich selbst als “streitbares ÖVP - Mitglied” bezeichnet (“Standard”, 9.4.97), gilt als
schärfster Kritiker der Neugestaltung des Studienrechts für Kunsthochschulen und wendet
sich massiv gegen dessen geplante Eingliederung in das UniStG. Er protestiert vor allem
gegen die vorgesehene Zusammenlegung des Studiums der Musikpädagogik mit dem der
Konzertfächer. Diese kritische Position wird allerdings von der Mehrheit der österreichischen
Musikhochschulvertreter nicht geteilt und als ungerechtfertigt zurückgewiesen:
Der Rektor der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz, Otto Kolleritsch, tritt
dem Vorwurf Breunlichs, man habe die Kunsthochschulen zu wenig in die Reformarbeit ein -
bezogen, vehement entgegen, bezeichnet die Vorgangsweise des Ministeriums als ,,außerge -
wöhnlich demokratisch” und betont, daß “die Hochschulvertreter in hohem Ausmaß in die
Arbeitsgruppe für den Gesetzesentwurf involviert” gewesen seien. (“Standard”, 24.12.97)
Der Altrektor der Wiener Musikhochschule, Michael Frischenschlager, unterstreicht die
Wichtigkeit einer Reform der Kunsthochschulstudien und meint, es sei an der Zeit, die von
der ,,Mega - Abteilung” Musikpädagogik der Wiener Musikhochschule rund um Ewald Breun -
lich ausgehende, “mit Horror- Szenarios Lehrer, Studierende, Öffentlichkeit, Medien und
Politiker verunsichernde Propagandakampagne” einmal zu relativieren. Einem künftigen
Kunstuniversität - Absolventen im Fach Posaune die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Diplom -
arbeit abzusprechen, zeuge zudem, so Frischenschlager in Richtung Breunlich, “entweder von
einer gewissen Geringschätzung der Intelligenz von Bläsern oder mangelndem Glauben an
eine in Zukunft durch die neuen Kunstuniversitäten geformte künstlerisch - geistig hochrangige
Musikerelite.” (APA0053, 14.12.97)
Und der Rektor der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien, Rudolf Burger, findet es gar
“grotesk”, daß sich die überwiegende Mehrheit der Reformbefürworter gegen die Angriffe
einer Minderheit - gemeint ist wieder die “kleine Gruppe an der Wiener Musikhochschule”
um den Leiter der Musikpädagogik, Ewald Breunlich - verteidigen müsse (“Standard”,
24.12.97).
Das Engagement, mit dem der Musikpädagoge sein Fach gegen jede Veränderung verteidigt,
seine Stellungnahme gegen die Abschaffung der Prüfungstaxen für Hochschullehrer, die der
Gewerkschaftsfunktionär als Gehaltsbestandteil, der mit der Mehrarbeit in überfüllten Hör -
sälen gerechtfertigt sei, verteidigt, sowie der studentische Vorwurf, der Leiter der Musik -
pädagogik komme seiner Lehrverpflichtung im Gesangsfach nur mehr unzureichend nach,
legen den Verdacht nahe, daß Ewald Breunlich nicht nur als Gewerkschafter ein “hartnäckiger
Verhandler” ist, der als ,,umtriebig, jovial, jedoch gelegentlich cholerisch” gilt (“Standard”,
9.4.97), sondern auch ein “Hans Dampf in allen Gassen”, der seine Dienstverpflichtung in
vielen
Bereichen nicht - oder nur mangelhaft - erfüllt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage
1. Wie hoch ist/war das Ausmaß der Lehrverpflichtung des Leiters der Musikpädagogik an
der Musikhochschule in Wien, Prof. Ewald Breunlich, für das abgelaufene Studienjahr?
2. Sind Ihrem Ministerium Beschwerden über die Nichterfüllung der Lehrverpflichtung
durch Prof. Breunlich bekannt?
Wenn ja, von wem kamen sie und welchen Inhalt haben sie?
3. Gab es Fälle, wo Prof. Breunlich seine Lehrverpflichtung nachweislich nicht wahrge -
nommen hat?
Wenn ja, welche sind dies und welche Lehrveranstaltung(en) betreffen sie?
4. Wie hoch sind die Kosten für Supplierungen, die infolge eines Ausfalles / von Ausfällen
Prof. Breunlichs im abgelaufenen Studienjahr angefallen sind
a) in Prozent der Gesamtlehrverpflichtung Prof. Breunlichs?
b) in absoluten Zahlen?
5. Wie rechtfertigt(e) Prof. Breunlich sein Fernbleiben von Lehrveranstaltungen bei seinem
unmittelbaren Dienstgeber?
6. Hat Prof. Breunlich seinem Dienstgeber weitere Beschäftigungen, Ämter, bezahlte oder
unbezahlte Funktionen gemeldet?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind eventuelle weitere Beschäftigungen Prof. Breunlichs mit seiner Funktion als Hoch -
schullehrer dauerhaft vereinbar?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
8. Übersteigen eventuelle weitere Beschäftigungen Prof. Breunlichs das für vergleichbare
Hochschullehrer übliche Maß?
Wenn ja, um wieviel
a) in absoluten Zahlen?
b) in Prozent?
9. Hat Prof. Breunlich im abgelaufenen Studienjahr Prüfungstaxen für sich in Anspruch
genommen?
Wenn ja, wieviele, in welcher Höhe und für welche Prüfungen?
10. Sind Ihrem Ministerium negative Stellungnahmen zur geplanten Novelle des UniStG
bekannt, mit der die in “Universitäten der Künste” umzubenennenden Kunsthochschulen
in ein einheitliches Studienrecht einbezogen werden sollen?
Wenn
ja, welche sind dies und welchen Inhalt haben sie?
11. In welchem Verhältnis stehen die positiven zu den negativen Stellungnahmen
a) in Prozent?
b) in absoluten Zahlen?
12. Wieviele negative Stellungnahmen stammen von Musikpädagogen?
13. Wieviele negative Stellungnahmen stammen von Angehörigen des von Prof. Breunlich
geleiteteten Instituts für Musikpädagogik?