4016/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Graf, Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vernachlässigung der Dienstverpflichtung durch den Leiter der Musikpädagogik

an der Musikhochschule Wien, Ewald Breunlich.

Am 7. April 1997 übernahm der Bariton und Professor für Musikpädagogik an der Musik -

hochschule Wien, Ewald Breunlich, den Vorsitz in der Hochschullehrergewerkschaft. Breun -

lich, der sich selbst als “streitbares ÖVP - Mitglied” bezeichnet (“Standard”, 9.4.97), gilt als

schärfster Kritiker der Neugestaltung des Studienrechts für Kunsthochschulen und wendet

sich massiv gegen dessen geplante Eingliederung in das UniStG. Er protestiert vor allem

gegen die vorgesehene Zusammenlegung des Studiums der Musikpädagogik mit dem der

Konzertfächer. Diese kritische Position wird allerdings von der Mehrheit der österreichischen

Musikhochschulvertreter nicht geteilt und als ungerechtfertigt zurückgewiesen:

Der Rektor der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz, Otto Kolleritsch, tritt

dem Vorwurf Breunlichs, man habe die Kunsthochschulen zu wenig in die Reformarbeit ein -

bezogen, vehement entgegen, bezeichnet die Vorgangsweise des Ministeriums als ,,außerge -

wöhnlich demokratisch” und betont, daß “die Hochschulvertreter in hohem Ausmaß in die

Arbeitsgruppe für den Gesetzesentwurf involviert” gewesen seien. (“Standard”, 24.12.97)

Der Altrektor der Wiener Musikhochschule, Michael Frischenschlager, unterstreicht die

Wichtigkeit einer Reform der Kunsthochschulstudien und meint, es sei an der Zeit, die von

der ,,Mega - Abteilung” Musikpädagogik der Wiener Musikhochschule rund um Ewald Breun -

lich ausgehende, “mit Horror- Szenarios Lehrer, Studierende, Öffentlichkeit, Medien und

Politiker verunsichernde Propagandakampagne” einmal zu relativieren. Einem künftigen

Kunstuniversität - Absolventen im Fach Posaune die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Diplom -

arbeit abzusprechen, zeuge zudem, so Frischenschlager in Richtung Breunlich, “entweder von

einer gewissen Geringschätzung der Intelligenz von Bläsern oder mangelndem Glauben an

eine in Zukunft durch die neuen Kunstuniversitäten geformte künstlerisch - geistig hochrangige

Musikerelite.” (APA0053, 14.12.97)

Und der Rektor der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien, Rudolf Burger, findet es gar

“grotesk”, daß sich die überwiegende Mehrheit der Reformbefürworter gegen die Angriffe

einer Minderheit - gemeint ist wieder die “kleine Gruppe an der Wiener Musikhochschule”

um den Leiter der Musikpädagogik, Ewald Breunlich - verteidigen müsse (“Standard”,

24.12.97).

Das Engagement, mit dem der Musikpädagoge sein Fach gegen jede Veränderung verteidigt,

seine Stellungnahme gegen die Abschaffung der Prüfungstaxen für Hochschullehrer, die der

Gewerkschaftsfunktionär als Gehaltsbestandteil, der mit der Mehrarbeit in überfüllten Hör -

sälen gerechtfertigt sei, verteidigt, sowie der studentische Vorwurf, der Leiter der Musik -

pädagogik komme seiner Lehrverpflichtung im Gesangsfach nur mehr unzureichend nach,

legen den Verdacht nahe, daß Ewald Breunlich nicht nur als Gewerkschafter ein “hartnäckiger

Verhandler” ist, der als ,,umtriebig, jovial, jedoch gelegentlich cholerisch” gilt (“Standard”,

9.4.97), sondern auch ein “Hans Dampf in allen Gassen”, der seine Dienstverpflichtung in

vielen Bereichen nicht - oder nur mangelhaft - erfüllt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

Anfrage

1. Wie hoch ist/war das Ausmaß der Lehrverpflichtung des Leiters der Musikpädagogik an

der Musikhochschule in Wien, Prof. Ewald Breunlich, für das abgelaufene Studienjahr?

2. Sind Ihrem Ministerium Beschwerden über die Nichterfüllung der Lehrverpflichtung

durch Prof. Breunlich bekannt?

Wenn ja, von wem kamen sie und welchen Inhalt haben sie?

3. Gab es Fälle, wo Prof. Breunlich seine Lehrverpflichtung nachweislich nicht wahrge -

nommen hat?

Wenn ja, welche sind dies und welche Lehrveranstaltung(en) betreffen sie?

4. Wie hoch sind die Kosten für Supplierungen, die infolge eines Ausfalles / von Ausfällen

Prof. Breunlichs im abgelaufenen Studienjahr angefallen sind

a) in Prozent der Gesamtlehrverpflichtung Prof. Breunlichs?

b) in absoluten Zahlen?

5. Wie rechtfertigt(e) Prof. Breunlich sein Fernbleiben von Lehrveranstaltungen bei seinem

unmittelbaren Dienstgeber?

6. Hat Prof. Breunlich seinem Dienstgeber weitere Beschäftigungen, Ämter, bezahlte oder

unbezahlte Funktionen gemeldet?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7. Sind eventuelle weitere Beschäftigungen Prof. Breunlichs mit seiner Funktion als Hoch -

schullehrer dauerhaft vereinbar?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

8. Übersteigen eventuelle weitere Beschäftigungen Prof. Breunlichs das für vergleichbare

Hochschullehrer übliche Maß?

Wenn ja, um wieviel

a) in absoluten Zahlen?

b) in Prozent?

9. Hat Prof. Breunlich im abgelaufenen Studienjahr Prüfungstaxen für sich in Anspruch

genommen?

Wenn ja, wieviele, in welcher Höhe und für welche Prüfungen?

10. Sind Ihrem Ministerium negative Stellungnahmen zur geplanten Novelle des UniStG

bekannt, mit der die in “Universitäten der Künste” umzubenennenden Kunsthochschulen

in ein einheitliches Studienrecht einbezogen werden sollen?

Wenn ja, welche sind dies und welchen Inhalt haben sie?

11. In welchem Verhältnis stehen die positiven zu den negativen Stellungnahmen

a) in Prozent?

b) in absoluten Zahlen?

12. Wieviele negative Stellungnahmen stammen von Musikpädagogen?

13. Wieviele negative Stellungnahmen stammen von Angehörigen des von Prof. Breunlich

geleiteteten Instituts für Musikpädagogik?