4018/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Krüger, Mag. Haupt & Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Auswirkungen der 54, ASVG - Novelle auf Interviewer von
Marktforschungsinstituten.
Große Marktforschungsunternehmen in Österreich beschäftigen pro
Monat rund 1000 Interviewer. Dieses Rechtsverhältnis ist entwe -
der als freier Dienstvertrag oder als Werkvertrag zu qualifi -
zieren. Im Regelfall liegt ein Zielschuldverhältnis vor, sodaß
die Interviewer als sogenannte “neue Selbständige” nicht der
ASVG -, sondern der GSVG - Versicherungspflicht unterliegen.
Nach einem Gipfelgespräch zwischen der Fachgruppe Werbung und
Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien mit dem Hauptver -
band der Sozialversicherungsträger wurde am 28.01.1998 eine Ei -
nigung folgenden Inhaltes erzielt.
“Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat offiziell
mitgeteilt, daß die von den Marktforschungsinstituten beschäf -
tigten Interviewer prinzipiell als Werkvertragsnehmer und damit
als neue Selbständige (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) einzustufen sind.”
Bei den Marktforschungsinstituten und den Interviewern ist es
ungeachtet dieser Feststellung zu einer großen Rechtsunsicher -
heit gekommen, weil nach zwischenzeitig erfolgten Aussendungen
des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und der Lan -
desgebietskrankenkassen die ansich als “neue Selbständige” zu
qualifizierenden
Interviewer bei vorliegen mehr oder weniger
regelmäßiger Beauftragung als Kettenwerkvertragsnehmer mit So -
zialversicherungspflicht nach ASVG einzustufen seien.
Offenbar bestehen bei den regionalen Gebietskrankenkassen un -
terschiedliche Rechtsauffassungen, die zu massiven Wettbewerbs -
Verzerrungen führen könnten. Sofern die Judikatur zu den Ket -
tendienstverträgen auf Kettenwerkverträge tatsächlich - wie of -
fenbar der Hauptverband meint - analog anwendbar wäre, mußten
die als Werkvertragsnehmer beschäftigten Interviewer von Markt -
forschungsinstituten, die in einem mehr oder weniger regelmäßi -
gen Vertragsverhältnis stehen, jeweils an - und abgemeldet wer -
den, da der Einzelwerkvertrag als Zielschuldverhältnis ausge -
richtet ist. Für die großen Marktforschungsinstitute würde dies
zu rund 30.000 An - und Abmeldevorgängen pro Jahr führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bun -
desminister für Arbeit, Gesundheit & Soziales folgende
ANFRAGE:
1)Entspricht es der Rechtsansicht des Bundesministeriums für
Arbeit, Gesundheit & Soziales, daß die als Werkvertragsnehmer
beschäftigten Interviewer von Marktforschungsinstituten im
Falle einer gewissen regelmäßigen Beauftragung analog zur Ju -
dikatur des Kettendienstvertrages als Kettenwerkvertragsneh -
mer einzustufen sind, woraus Sozialversicherungspflicht nach
ASVG resultiert?
2)Sollte die Frage 1) mit Ja zu beantworten sein, stellt sich
die Frage, wie die unterschiedliche Handlung von Zeitungskol -
porteuren und Prospektverteilern im Verhältnis zu Intervie -
wern
zu rechtfertigen ist?
3)Wie beurteilen Sie bei Bejahung der Frage 1) den administra -
tiven Mehraufwand der großen Marktforschungsinstitute mit
rund 30.000 An- und Abmeldevorgängen pro Jahr?
4)Entspricht es den Tatsachen, daß die ASVG -
Sozialversicherungspflicht von Interviewern von Marktfor -
schungsinstituten, die als Kettenwerkvertragsnehmer beschäf -
tigt sind, von den verschiedenen regionalen Krankenkassen un -
terschiedlich eingestuft werden?
5)Sehen Sie im Falle der Bejahung der Frage 1) einen Handlungs -
bedarf des Gesetzgebers zur Abstellung der bestehenden Absur -
ditäten?
6)Ist Ihnen ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Ver -
fahren zur sozialversicherungsrechtlichen Einstufung von In -
terviewern von Marktforschungsinstituten bekannt, wenn ja mit
welchen Zwischenergebnissen?
7)Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit &
Soziales Änderungen von Bestimmungen betreffend Sozialversi -
cherungspflicht und wenn ja welche in der nächsten ASVG -
Novelle?