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der Abgeordneten Dr. Krüger, Mag. Haupt & Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Auswirkungen der 54, ASVG - Novelle auf Interviewer von

Marktforschungsinstituten.

Große Marktforschungsunternehmen in Österreich beschäftigen pro

Monat rund 1000 Interviewer. Dieses Rechtsverhältnis ist entwe -

der als freier Dienstvertrag oder als Werkvertrag zu qualifi -

zieren. Im Regelfall liegt ein Zielschuldverhältnis vor, sodaß

die Interviewer als sogenannte “neue Selbständige” nicht der

ASVG -, sondern der GSVG - Versicherungspflicht unterliegen.

Nach einem Gipfelgespräch zwischen der Fachgruppe Werbung und

Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Wien mit dem Hauptver -

band der Sozialversicherungsträger wurde am 28.01.1998 eine Ei -

nigung folgenden Inhaltes erzielt.

“Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat offiziell

mitgeteilt, daß die von den Marktforschungsinstituten beschäf -

tigten Interviewer prinzipiell als Werkvertragsnehmer und damit

als neue Selbständige (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) einzustufen sind.”

Bei den Marktforschungsinstituten und den Interviewern ist es

ungeachtet dieser Feststellung zu einer großen Rechtsunsicher -

heit gekommen, weil nach zwischenzeitig erfolgten Aussendungen

des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und der Lan -

desgebietskrankenkassen die ansich als “neue Selbständige” zu

qualifizierenden Interviewer bei vorliegen mehr oder weniger

regelmäßiger Beauftragung als Kettenwerkvertragsnehmer mit So -

zialversicherungspflicht nach ASVG einzustufen seien.

Offenbar bestehen bei den regionalen Gebietskrankenkassen un -

terschiedliche Rechtsauffassungen, die zu massiven Wettbewerbs -

Verzerrungen führen könnten. Sofern die Judikatur zu den Ket -

tendienstverträgen auf Kettenwerkverträge tatsächlich - wie of -

fenbar der Hauptverband meint - analog anwendbar wäre, mußten

die als Werkvertragsnehmer beschäftigten Interviewer von Markt -

forschungsinstituten, die in einem mehr oder weniger regelmäßi -

gen Vertragsverhältnis stehen, jeweils an - und abgemeldet wer -

den, da der Einzelwerkvertrag als Zielschuldverhältnis ausge -

richtet ist. Für die großen Marktforschungsinstitute würde dies

zu rund 30.000 An - und Abmeldevorgängen pro Jahr führen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bun -

desminister für Arbeit, Gesundheit & Soziales folgende

ANFRAGE:

1)Entspricht es der Rechtsansicht des Bundesministeriums für

Arbeit, Gesundheit & Soziales, daß die als Werkvertragsnehmer

beschäftigten Interviewer von Marktforschungsinstituten im

Falle einer gewissen regelmäßigen Beauftragung analog zur Ju -

dikatur des Kettendienstvertrages als Kettenwerkvertragsneh -

mer einzustufen sind, woraus Sozialversicherungspflicht nach

ASVG resultiert?

2)Sollte die Frage 1) mit Ja zu beantworten sein, stellt sich

die Frage, wie die unterschiedliche Handlung von Zeitungskol -

porteuren und Prospektverteilern im Verhältnis zu Intervie -

wern zu rechtfertigen ist?

3)Wie beurteilen Sie bei Bejahung der Frage 1) den administra -

tiven Mehraufwand der großen Marktforschungsinstitute mit

rund 30.000 An- und Abmeldevorgängen pro Jahr?

4)Entspricht es den Tatsachen, daß die ASVG -

Sozialversicherungspflicht von Interviewern von Marktfor -

schungsinstituten, die als Kettenwerkvertragsnehmer beschäf -

tigt sind, von den verschiedenen regionalen Krankenkassen un -

terschiedlich eingestuft werden?

5)Sehen Sie im Falle der Bejahung der Frage 1) einen Handlungs -

bedarf des Gesetzgebers zur Abstellung der bestehenden Absur -

ditäten?

6)Ist Ihnen ein aktuelles, aber noch nicht rechtskräftiges Ver -

fahren zur sozialversicherungsrechtlichen Einstufung von In -

terviewern von Marktforschungsinstituten bekannt, wenn ja mit

welchen Zwischenergebnissen?

7)Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit &

Soziales Änderungen von Bestimmungen betreffend Sozialversi -

cherungspflicht und wenn ja welche in der nächsten ASVG -

Novelle?