4284/J XX.GP
der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Gesundheitsüberprüfungen bei LKW - und Buslenkern
Im neuen Führerscheingesetz ist festgeschrieben, daß C - und D - Lenker grundsätzlich erst ab
21 Jahren und nur mehr befristet erteilt werden, wobei eine Gesundheitsüberprüfung zur
Verlängerung erforderlich ist. Diese wiederum ist neuerdings nicht mehr bei Amtsärzten,
sondern bei entsprechend zusätzlich befugten praktischen Ärzten durchzuführen.
Diese Neuerungen verursachen nun eine Anzahl schwerwiegender Probleme, was bereits für
viele LKW - Fahrer zum plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes gerührt, in vielen anderen Fällen
einen hohen bürokratischen Aufwand und damit viel vermeidbaren Ärger ausgelöst hat:
Zunächst wurde die Bestimmung ohne jede Übergangsregelung eingeführt, was bewirkt, daß
eine erhebliche Zahl von LKW - Lenkern von einem Tag auf den anderen nicht mehr ihrer Arbeit
nachgehen können, ohne darauf in irgend einer Weise vorbereitet zu sein. Wenn es auch
unbestritten ist, daß bei ernsten gesundheitlichen Mängeln die Berechtigung zum Lenken
gerade besonders schwerer Fahrzeuge nicht zu verantworten ist, so wäre doch im Hinblick auf
die offenbar recht strengen Maßstäbe und die daraus resultierende große Zahl der Betroffenen
zumindest eine Übergangsregelung zur Abfederung der sozialen Härten sinnvoll gewesen.
Ein zusätzliches Problem stellt die unverständliche Bestimmung dar, daß für die
Gesundheitsuntersuchungen Ärzte im Heimatbezirk, nicht aber die Hausärzte aufzusuchen
sind: Worin der Zweck der Bindung an den Heimatbezirk liegt, ist sachlich überhaupt nicht
nachzuvollziehen, dies verursacht aber (z.B. bei Pendlern) lange und zeitraubende Wege und
damit großen Arger. Zumal eine Erledigung im Zuge eines routinemäßigen - und im Interesse
der Volksgesundheit zweifellos wünschenswerten - Besuches beim Hausarzt ja ausdrücklich
ausgeschlossen ist, weil diesem offensichtlich seitens des Verkehrsministeriums a priori die
Erstellung von Gefälligkeitsgutachten unterstellt wird. Es stellt sich angesichts dieses massiven
Mißtrauens in die Objektivität der Ärzteschaft einerseits die Frage, worauf dieses fußt,
andererseits wozu dann überhaupt von der Amtsarztpflicht abgegangen wurde.
Darüberhinaus verursachen die Untersuchungen neben dem Zeitaufwand nicht unbeträchtliche
Kosten, vor allem dann, wenn Fachärzte herangezogen werden müssen.
Insgesamt leidet hier gerade die Gruppe der Berufskraftfahrer besonders massiv unter den
Tücken eines Gesetzes, das von Beamten bereits als Negativbeispiel für praktisch
unvollziehbare Gesetze genannt wird: APA, 2.4.98; Ein Negativ - Beispiel, was das „verstärkte
Produzieren von Gesetzen und Verordnungen“ anlangt, sei - so der Obmann des
Personalausschusses beim Amt der OÖ. Landesregierung, Ernst Kepplinger, bei einer
Pressekonferenz - der Führerscheinbereich. Hier habe man Verordnungsregelungen, etwa
beim Führerscheinentzug, „überhaupt aussetzen müssen, um die Rechtsstaatlichkeit nicht zu
gefährden“
Tatsächlich reichen die Ungereimtheiten des Führerscheingesetzes von Skurilität bis hin zur
Existenzbedrohung für die Betroffenen, sodaß es dringend erforderlich erscheint, dieses Gesetz
samt Verordnungen umgehend zu sanieren, bevor
nachhaltiger Schaden entsteht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wieviele Lenkberechtigungen der Klassen C und D wurden aufgrund der
Gesundheitsuntersuchungen bislang nicht verlängert?
2. Wieviele Lenker dieser Klassen sind derzeit noch mit alten Führerscheinen unterwegs und
welchem Anteil an der Gesamtzahl der Berechtigungen entspricht dies?
3. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß es mit den neu ausgestellten Lenkberechtigungen
immer wieder Probleme hinsichtlich der Anerkennung in diversen anderen Ländern gab und
gibt und offensichtlich auch seitens österreichischer Ministerien unterschiedliche
Interpretationen dazu bestehen und wie beabsichtigen Sie, dieses Problem endgültig aus der
Welt zu schaffen?
4. Wie und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die strengen Normen der
Gesundheitsverordnung festgelegt?
5. Ist Ihnen bewußt, daß mit der Einführung dieser strengen Gesundheitsprüfungen eine große
Zahl von LKW - Lenkern mit einem Schlag ihre Arbeit verlieren?
6. Warum wurde - im Hinblick darauf, daß man jahrelang dem Problem so gut wie gar kein
Augenmerk widmete - nicht eine angemessene Übergangsfrist geschaffen, um den
betroffenen zumindest den Umstieg in einen anderen Beruf zu erleichtern?
7. Halten Sie die untere Altersgrenze von 21 Jahren im Hinblick auf die beängstigende
Jugendarbeitslosigkeit für vertretbar, wenn ja, warum?
8. Welcher tiefere Sinn steckt hinter der Vorschrift, daß die Gesundheitsuntersuchungen im
jeweiligen Wohnbezirk durchzuführen sind, was speziell bei Pendlern zu unnötigen und
langen Wegen führt?
9. Auf welchen Erkenntnissen fußt das offensichtliche Mißtrauen in die Objektivität der
Arzteschaft, das aus der Bestimmung, daß nur Ärzte, die den zu Untersuchenden längere
Zeit nicht behandelt haben, die Tests durchführen dürfen, zu erkennen ist?
1O.Warum haben sie - wenn derartige Zweifel angebracht sind - überhaupt die Betrauung
anderer als der Amtsärzte vorgesehen?
11 .Wie hoch ist die Kostenbelastung der Lenker durch diese Neuerungen insgesamt (inklusive
Antragstellungen usw.) und erscheint Ihnen dies - insbesondere im Hinblick auf allenfalls
nötige, ebenfalls kostenpflichtige Facharztuntersuchungen - vertretbar; wenn ja, warum?
12.Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das besonders mißglückte Führerscheingesetz,
das von der Beamtenschaft schon als Negativbeispiel für praktisch unvollziehbare Normen
herangezogen wird, endlich in geordneter Form in Geltung zu bringen?