4284/J XX.GP

 

der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Gesundheitsüberprüfungen bei LKW -  und Buslenkern

Im neuen Führerscheingesetz ist festgeschrieben, daß C - und D - Lenker grundsätzlich erst ab

21 Jahren und nur mehr befristet erteilt werden, wobei eine Gesundheitsüberprüfung zur

Verlängerung erforderlich ist. Diese wiederum ist neuerdings nicht mehr bei Amtsärzten,

sondern bei entsprechend zusätzlich befugten praktischen Ärzten durchzuführen.

Diese Neuerungen verursachen nun eine Anzahl schwerwiegender Probleme, was bereits für

viele LKW - Fahrer zum plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes gerührt, in vielen anderen Fällen

einen hohen bürokratischen Aufwand und damit viel vermeidbaren Ärger ausgelöst hat:

Zunächst wurde die Bestimmung ohne jede Übergangsregelung eingeführt, was bewirkt, daß

eine erhebliche Zahl von LKW - Lenkern von einem Tag auf den anderen nicht mehr ihrer Arbeit

nachgehen können, ohne darauf in irgend einer Weise vorbereitet zu sein. Wenn es auch

unbestritten ist, daß bei ernsten gesundheitlichen Mängeln die Berechtigung zum Lenken

gerade besonders schwerer Fahrzeuge nicht zu verantworten ist, so wäre doch im Hinblick auf

die offenbar recht strengen Maßstäbe und die daraus resultierende große Zahl der Betroffenen

zumindest eine Übergangsregelung zur Abfederung der sozialen Härten sinnvoll gewesen.

Ein zusätzliches Problem stellt die unverständliche Bestimmung dar, daß für die

Gesundheitsuntersuchungen Ärzte im Heimatbezirk, nicht aber die Hausärzte aufzusuchen

sind: Worin der Zweck der Bindung an den Heimatbezirk liegt, ist sachlich überhaupt nicht

nachzuvollziehen, dies verursacht aber (z.B. bei Pendlern) lange und zeitraubende Wege und

damit großen Arger. Zumal eine Erledigung im Zuge eines routinemäßigen - und im Interesse

der Volksgesundheit zweifellos wünschenswerten - Besuches beim Hausarzt ja ausdrücklich

ausgeschlossen ist, weil diesem offensichtlich seitens des Verkehrsministeriums a priori die

Erstellung von Gefälligkeitsgutachten unterstellt wird. Es stellt sich angesichts dieses massiven

Mißtrauens in die Objektivität der Ärzteschaft einerseits die Frage, worauf dieses fußt,

andererseits wozu dann überhaupt von der Amtsarztpflicht abgegangen wurde.

Darüberhinaus verursachen die Untersuchungen neben dem Zeitaufwand nicht unbeträchtliche

Kosten, vor allem dann, wenn Fachärzte herangezogen werden müssen.

Insgesamt leidet hier gerade die Gruppe der Berufskraftfahrer besonders massiv unter den

Tücken eines Gesetzes, das von Beamten bereits als Negativbeispiel für praktisch

unvollziehbare Gesetze genannt wird: APA, 2.4.98; Ein Negativ - Beispiel, was das „verstärkte

Produzieren von Gesetzen und Verordnungen“ anlangt, sei - so der Obmann des

Personalausschusses beim Amt der OÖ. Landesregierung, Ernst Kepplinger, bei einer

Pressekonferenz - der Führerscheinbereich. Hier habe man Verordnungsregelungen, etwa

beim Führerscheinentzug, „überhaupt aussetzen müssen, um die Rechtsstaatlichkeit nicht zu

gefährden“

Tatsächlich reichen die Ungereimtheiten des Führerscheingesetzes von Skurilität bis hin zur

Existenzbedrohung für die Betroffenen, sodaß es dringend erforderlich erscheint, dieses Gesetz

samt Verordnungen umgehend zu sanieren, bevor nachhaltiger Schaden entsteht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Wieviele Lenkberechtigungen der Klassen C und D wurden aufgrund der

Gesundheitsuntersuchungen bislang nicht verlängert?

2. Wieviele Lenker dieser Klassen sind derzeit noch mit alten Führerscheinen unterwegs und

welchem Anteil an der Gesamtzahl der Berechtigungen entspricht dies?

3. Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß es mit den neu ausgestellten Lenkberechtigungen

immer wieder Probleme hinsichtlich der Anerkennung in diversen anderen Ländern gab und

gibt und offensichtlich auch seitens österreichischer Ministerien unterschiedliche

Interpretationen dazu bestehen und wie beabsichtigen Sie, dieses Problem endgültig aus der

Welt zu schaffen?

4. Wie und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die strengen Normen der

Gesundheitsverordnung festgelegt?

5. Ist Ihnen bewußt, daß mit der Einführung dieser strengen Gesundheitsprüfungen eine große

Zahl von LKW - Lenkern mit einem Schlag ihre Arbeit verlieren?

6. Warum wurde - im Hinblick darauf, daß man jahrelang dem Problem so gut wie gar kein

Augenmerk widmete - nicht eine angemessene Übergangsfrist geschaffen, um den

betroffenen zumindest den Umstieg in einen anderen Beruf zu erleichtern?

7. Halten Sie die untere Altersgrenze von 21 Jahren im Hinblick auf die beängstigende

Jugendarbeitslosigkeit für vertretbar, wenn ja, warum?

8. Welcher tiefere Sinn steckt hinter der Vorschrift, daß die Gesundheitsuntersuchungen im

jeweiligen Wohnbezirk durchzuführen sind, was speziell bei Pendlern zu unnötigen und

langen Wegen führt?

9. Auf welchen Erkenntnissen fußt das offensichtliche Mißtrauen in die Objektivität der

Arzteschaft, das aus der Bestimmung, daß nur Ärzte, die den zu Untersuchenden längere

Zeit nicht behandelt haben, die Tests durchführen dürfen, zu erkennen ist?

1O.Warum haben sie - wenn derartige Zweifel angebracht sind - überhaupt die Betrauung

anderer als der Amtsärzte vorgesehen?

11 .Wie hoch ist die Kostenbelastung der Lenker durch diese Neuerungen insgesamt (inklusive

Antragstellungen usw.) und erscheint Ihnen dies - insbesondere im Hinblick auf allenfalls

nötige, ebenfalls kostenpflichtige Facharztuntersuchungen - vertretbar; wenn ja, warum?

12.Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um das besonders mißglückte Führerscheingesetz,

das von der Beamtenschaft schon als Negativbeispiel für praktisch unvollziehbare Normen

herangezogen wird, endlich in geordneter Form in Geltung zu bringen?