4300/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kontrolle der Gefahrenguttransporte
Seit Jahren ist die Zollwache in die ADR - Kontrolle sowohl im Grenz - als auch im Binnenland
bewährtermaßen eingebunden und verfügt über eine adäquate Ausbildung.
Im Zuge einer Novelle des Gefahrengutsbeförderungsgesetzes wird versucht, die Kontrollen
der Transporte durch die mobile Überwachungsgruppe der Zollwache umzustrukturieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchen Gründen erfolgt eine Novellierung des GGBG? Auf wessen Initiative hin?
Mit welcher Zielsetzung?
2. Welche Mängel traten bei der Vollziehung der bisherigen Regung auf?
3. Wie umfangreich ist das Ausmaß der Kontrollen?
Wieviele Stichproben wurden jeweils von der Zollwache und Gendarmerie
vorgenommen? (Datenvergleich 1988 und 1998) In welchem prozentuellen Verhältnis
steht die Kontrolltätigkeit der beiden Körperschaften zueinander?
4. Wieviele Anzeigen erfolgten durch die Zollwache, wieviele durch die Gendarmerie 1996
bzw. 1997?
5. Wie stehen Sie zu den Überlegungen, die Anzeigetätigkeit gänzlich der Gendarmerie zu
übertragen? Würde dies nicht zu erhöhtem bürokratischen und finanziellem Aufwand
führen?
6. Welche Regelung wird durch die Novellierung des GQBG angestrebt?
Ist die Zollwache weiterhin ermächtigt, Anzeigen vorzunehmen?
Wenn nicht, warum nicht?
7. Inwieweit sind Vorkehrungen zum Abbau des Verwaltungsaufwands und zur
Effizienzsteigerung vorgesehen?
8. Können Sie ausschließen, daß es durch eine Aufgabenteilung zwischen Zollwache und
Gendarmerie zu Doppelgleisigkeiten und aufwendigeren Verfahren bei Berufungen
kommt?
9. Inwieweit verträgt sich eine eventuelle zusätzliche Belastung der Gendarmerie in Form
des „Anzeigenmonopols“ mit den gestiegenen Überwachungsaufgaben im Rahmen der
Verkehrssicherheit?