4302/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Kontrolle der Gefahrenguttransporte

Seit Jahren ist die Zollwache in die ADR - Kontrolle sowohl im Grenz - als auch im Binnenland

bewährtermaßen eingebunden und verfügt über eine adäquate Ausbildung.

Im Zuge einer Novelle des Gefahrengutsbeförderungsgesetzes wird versucht, die Kontrollen

der Transporte durch die mobile Überwachungsgruppe der Zollwache umzustrukturieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Aus welchen Gründen erfolgt eine Novellierung des GGBG? Auf wessen Initiative hin?

Mit welcher Zielsetzung?

2 Welche Mängel traten bei der Vollziehung der bisherigen Regung auf?

3. Wie umfangreich ist das Ausmaß der Kontrollen?

Wieviele Stichproben wurden jeweils von der Zollwache und Gendarmerie

vorgenommen? (Datenvergleich 1988 und 1998) In welchem prozentuellen Verhältnis

steht die Kontrolltätigkeit der beiden Körperschaften zueinander?

4. Wieviele Anzeigen erfolgten durch die Zollwache, wieviele durch die Gendarmerie 1996

bzw. 1997?

5. Wie stehen Sie zu den Überlegungen, die Anzeigetätigkeit gänzlich der Gendarmerie zu

übertragen? Würde dies nicht zu erhöhtem bürokratischen und finanziellem Aufwand

führen?

6. Welche Regelung wird durch die Novellierung des GGBG angestrebt?

Ist die Zollwache weiterhin ermächtigt, Anzeigen vorzunehmen?

Wenn nicht, warum nicht?

7. Inwieweit sind Vorkehrungen zum Abbau des Verwaltungsautwands und zur

Effizienzsteigerung vorgesehen?

8. Können Sie ausschließen, daß es durch eine Aufgabenteilung zwischen Zollwache und

Gendarmerie zu Doppelgleisigkeiten und aufwendigeren Verfahren bei Berufungen

kommt?

9. Inwieweit verträgt sich eine eventuelle zusätzliche Belastung der Gendarmerie in Form

des “Anzeigenmonopols” mit den gestiegenen Überwachungsaufgaben im Rahmen der

Verkehrssicherheit?