4309/J XX.GP
der Abgeordneten Platter, Horngacher, Dr. Lukesch
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufrechterhaltung der Lkw - Kontrollen
Mit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens seit 1. April 1998
werden die Beamten der Bundesgendarmerie und der Zollwache von den Grenzen
abgezogen. Damit entstehen an den Grenzübergängen hinsichtlich der Durchführung
der Gewichtskontrolle von Lastkraftwagen und der Überprüfung voll Papier -
Ökopunkten Defizite. Derzeit sind lediglich 17 Beamte für eine Verkehrsüberwachung
entlang der gesamten Brenner - Achse (Kufstein bis Brenner) zusätzlich verfügbar.
Die Überprüfung des 40 - Tonnen - Limits muß aus verkehrssicherheitlichen Gründen
und im Interesse der Bevölkerung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Mit dem
derzeitigen Personalstand sind jedoch keine seriösen und effizienten Kontrollen
möglich.
Die Kontrolle der Papier - Ökopunkte, die von ca. 40 Prozent der transitierenden
Lastkraftwagen verwendet werden, ist kaum durchzuführen. Die vom
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr vorgesehenen Entwerter sind zur
Zeit und voraussichtlich auch in den nächsten zwei bis drei Monaten nicht verfügbar.
Die Gendarmerie, die im Landesinneren Kontrollen durchführen soll, kann dies nicht,
da die vorhandenen zwei Kontrollgeräte nicht funktionstüchtig sind.
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1) Werden zusätzliche Beamte für die Überprüfung der Einhaltung des Gewichtslimits
am Brenner zur Verfügung gestellt?
2) Wenn ja, ab wann und wieviele?
3) Warum kann die Bundesgendarmerie keine effizienten Kontrollen der Papier -
Ökopunkte durchführen?
4) Wieviele Kontrollgeräte für die Bundesgendarmerie sind derzeit für die
Überprüfung der Ökopunkte in Tirol eingesetzt?
5) Welche Mängel weisen die Kontrollgeräte auf?
6) Haben Sie den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr über die Problematik
der Überprüfung seitens der Bundesgendarmerie informiert? Wenn ja, wann?
Wenn nein warum nicht?