4312/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Witwengrundrente

Der Anfragestellerin wurde durch einen Brief des Herrn Hölbl folgender Sachverhalt bekannt.

Die Mutter des Herrn Hölbl wurde 1945 Kriegswitwe. Nach dem Tode ihres 2. Gatten im

Jahre 1983 (Eintritt des Versicherungsfalles) hätte sie um Wiedereinsetzung der

Witwengrundrente nach dem KOVG ansuchen können. Von diesem Rechtsanspruch erfuhr sie

aber erst durch Zufall im Jahre 1995. Sie reichte ein und erhielt ab dann auch wieder eine

Leistung vom Bundessozialamt. Somit wurde sie 12 Jahre einer Leistung verlustig, auf die sie

de jure einen Rechtsanspruch hatte.

Daher richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Frau Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

1. Ist Ihnen der in der Einleitung beschriebene Fall bekannt?

Wenn ja, seit wann?

2. Wieviele gleichgelagerte Fälle gibt es?

3. Welche Kosten würden bei einer rückwirkenden Zahlung entstehen?

4. Ist Ihnen bekannt, daß die Volksanwaltschaft bereits für die 53. ASVG - Novelle eine

rückwirkende Leistungserbringung angeregt hat?

5. Wie könnte eine rückwirkende Leistungserbringung Ihrer Meinung nach zeitlich

geregelt werden?

6. Werden Sie einen Vorschlag zur rückwirkende Leistungserbringung in absehbarer Zeit

dem Nationalrat vorlegen?

Wenn nein, warum nicht?