4412/J XX.GP

 

der Abgeordneten Aumayr

und Kollegen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Land - und

Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Aquakulturen.

Die EU ist weltweit der größte Markt für Fischereierzeugnisse. Für Verbesserungen

der Fischereiwirtschaftsstruktur stehen volle Fördertöpfe zur Verfügung. Tatsächlich

fördert Brüssel aber fast ausschließlich die Küstenregionen und nicht das

Binnenland.

Im Landwirtschaftsministerium ist ein Verordnungsentwurf für die Fischereiwirtschaft

in Arbeit, der strenge Auflagen enthält. Das läßt eine Erhöhung der

Bewirtschaftungskosten für heimische Fischteiche vermuten. Alle anderen

Fischproduzenten in der EU hätten dann aber keine so strengen Auflagen. Die

daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung trifft die kleinen, heimischen Fisch -

produzenten besonders hart, da die Bewirtschaftung der Forellen - und Karpfen -

teiche in Osterreich überwiegend extensiv erfolgt.

Kostspielige Wassergüteprüfungen machen die Teichwirtschaft unrentabel, zumal

man davon ausgehen kann, daß in erster Linie die Industrie, nicht Fischzuchten die

Gewässer verunreinigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft folgende

ANFRAGE:

1. Was wird sich durch die Verordnungsnovelle für die Fischereiwirtschaft in

Hinblick auf Wassergüteprüfungen ändern?

2. Wie häufig werden nach der Novelle Wassergüteprüfungen durchzuführen

sein, was werden sie, Ihrer Einschätzung nach, kosten und wer wird die

Kosten tragen?

3. Inwiefern werden sich die in der Verordnungsnovelle enthaltenen Grenzwerte

von denen unterscheiden, die in der EU gelten?

4. Was werden Sie unternehmen, um mehr EU - Fördermittel zugunsten der

heimischen Fischereiwirtschaft zu lukrieren?