4412/J XX.GP
der Abgeordneten Aumayr
und Kollegen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Land - und
Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Aquakulturen.
Die EU ist weltweit der größte Markt für Fischereierzeugnisse. Für Verbesserungen
der Fischereiwirtschaftsstruktur stehen volle Fördertöpfe zur Verfügung. Tatsächlich
fördert Brüssel aber fast ausschließlich die Küstenregionen und nicht das
Binnenland.
Im Landwirtschaftsministerium ist ein Verordnungsentwurf für die Fischereiwirtschaft
in Arbeit, der strenge Auflagen enthält. Das läßt eine Erhöhung der
Bewirtschaftungskosten für heimische Fischteiche vermuten. Alle anderen
Fischproduzenten in der EU hätten dann aber keine so strengen Auflagen. Die
daraus resultierende Wettbewerbsverzerrung trifft die kleinen, heimischen Fisch -
produzenten besonders hart, da die Bewirtschaftung der Forellen - und Karpfen -
teiche in Osterreich überwiegend extensiv erfolgt.
Kostspielige Wassergüteprüfungen machen die Teichwirtschaft unrentabel, zumal
man davon ausgehen kann, daß in erster Linie die Industrie, nicht Fischzuchten die
Gewässer verunreinigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft folgende
ANFRAGE:
1. Was wird sich durch die Verordnungsnovelle für die Fischereiwirtschaft in
Hinblick auf Wassergüteprüfungen ändern?
2. Wie häufig werden nach der Novelle Wassergüteprüfungen durchzuführen
sein, was werden sie, Ihrer Einschätzung nach, kosten und wer wird die
Kosten tragen?
3. Inwiefern werden sich die in der Verordnungsnovelle enthaltenen Grenzwerte
von denen unterscheiden, die in der EU gelten?
4. Was werden Sie unternehmen, um mehr EU - Fördermittel zugunsten der
heimischen Fischereiwirtschaft zu lukrieren?