4444/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Arbeitslosenversicherung
Dem Budget der Arbeitslosenversicherung wurden bzw. werden durch verschiedene
Maßnahmen jährlich Milliardenbeträge entzogen, während andererseits vor allem durch die
beiden Sparpakete im Leistungsbereich beträchtliche Kürzungen vorgenommen wurden.
Dies veranlaßt die unterfertigten Abgeordneten zu folgender
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlen der Arbeitslosengeld - und
NotstandshilfebezieherInnen in den Jahren 1990 - 1997?
2. Wie hoch waren die Ausgaben für Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe-
Empfängerinnen in den Jahren 1990 - 1997
a) ohne Kranken - und Pensionsversicherungsbeiträge
b) für den Krankenversicherungsbeitrag
c) für den Pensionsversicherungsbeitrag?
3. Wieviele Notstandshilfe - EmpfängerInnen sind insgesamt von den Deckelungen der
Notstandshilfe betroffen und wie hoch ist die Summe der Einsparungen aus dieser
Maßnahme?
4. Wie gestaltete sich die Einnahmenentwicklung aus Arbeitslosenversicherungs - Beiträgen
1990 - 1997, bzw. 1998?
5. Wie hoch waren die durchschnittlichen Aufwendungen pro Arbeitslosengeld -
Empfängerin bzw. Notstandshilfe - EmpfängerIn von 1990 - 1997?
6. Wie hoch waren die Abweichungen der Voranschläge bei den Aufwendungen für
Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe - EmpfängerInnen vom Budgeterfolg in den Jahren
1990 - 1997?
a) Welche Abweichungen gab bzw. gibt es seit 1990 zwischen den dem
Budgetvoranschlag zugrunde gelegten Prognosen für die Entwicklung der
Arbeitslosenrate und der tatsächlichen,
für den Budgeterfolg relevanten Arbeitslosenrate?
7. Wie haben sich die Beitragssätze für Krankenversicherung und Pensionsversicherung bei
Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe - EmpfängerInnen entwickelt und was war die
Begründung für deren Einführung bzw. Anhebung?
8. Wie begründen bzw. rechtfertigen Sie, daß bei den Arbeitslosengeld- bzw.
Notstandshilfe - EmpfängerInnen 9,1 % des doppelten Unterstützungsaufwandes, also
18,2 % Krankenversicherungsbeitrag eingehoben werden, obwohl den Arbeitslosen
bekanntlich jeglicher Arbeitgeber fehlt, während der Kranken - versicherungsbeitrag bei
ArbeiterInnen auf 7,9 % und bei Angestellten 6,8 % (Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil zusammen) beträgt?
9. Welche Entwicklung gab es beim Beitragsatz für die Pensionsversicherung, der aktuell
22,8 % beträgt, in den letzten 20 Jahren, wie wurde die Einführung eines Beitrags der
Arbeitslosenversicherung bzw. dessen Erhöhung begründet und warum wird den
Arbeitslosen auch der Dienstgeberanteil berechnet - im Unterschied etwa zu den
pragmatisierten Öffentlich Bediensteten, bei denen der Staat keinen Arbeitgeberanteil
einzahlt? Dies, obwohl Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Pensionsbemessung nur als
Ersatzzeiten gerechnet werden?
10. Wie war die Entwicklung der Ausgaben für aktiv Arbeitsmarktpolitik des AMS bzw.
des BMAS in den Jahren 1990 - 1997
a) mit ESF- Geldern
b) ohne ESF- Anteil
c) Voranschlag
d) Budgeterfolg (bis 1997)?
11. Wie hoch waren 1997 die Mittel, die von passiven in aktive Leistungen umgewandelt
wurden, im tatsächlichen Budgeterfolg?
12. Wie werden ab 1998 aktivierte Leistungen im Budgeterfolg sichtbar gemacht?
13. Wie hat sich der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung in den letzten 15 Jahren
entwickelt?
14. In der Stellungnahme zur Verhandlung des VfGH betreffen die Notstandshilfe für
ausländische Arbeitslose argumentierte die Bundesregierung, daß die Ausgaben für die
Notstandshilfe nur teilweise durch die Einnahmen gedeckt sind. Angesichts der realen
Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, welche Begründung gibt es für diese
Stellungnahme?
15. Wie hoch waren die Beiträge ausländischer ArbeitnehmerInnen zur
Arbeitslosenversicherung in den letzten zehn Jahren?
16. Welche Ausgaben für ausländische ArbeitnehmerInnen im Bereich des
Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe
stehen diesen Einnahmen gegenüber?
17. ÖVP - Klubobmann Khol hat in einem „Standard“- Interview (30.4.98) davon
gesprochen, daß die Leute bei der Notstandshilfe in der sozialen Hängematte liegen
würden, und dann gemeint: „Da werden wir rechtzeitig eine Novelle vorlegen und die
Ablehnung der zumutbaren Arbeit weiter verschärfen.“ - Teilen Sie diese Ansicht des
ÖVP - Klubobmanns bzw. planen Sie tatsächlich eine weitere Verschärfung der
Zumutbarkeitsbestimmungen oder andere Maßnahmen gegen Arbeitslose?