4444/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

betreffend Arbeitslosenversicherung

Dem Budget der Arbeitslosenversicherung wurden bzw. werden durch verschiedene

Maßnahmen jährlich Milliardenbeträge entzogen, während andererseits vor allem durch die

beiden Sparpakete im Leistungsbereich beträchtliche Kürzungen vorgenommen wurden.

Dies veranlaßt die unterfertigten Abgeordneten zu folgender

ANFRAGE:

1. Wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlen der Arbeitslosengeld - und

NotstandshilfebezieherInnen in den Jahren 1990 - 1997?

2. Wie hoch waren die Ausgaben für Arbeitslosengeld -  bzw. Notstandshilfe-

Empfängerinnen in den Jahren 1990 - 1997

a) ohne Kranken -  und Pensionsversicherungsbeiträge

b) für den Krankenversicherungsbeitrag

c) für den Pensionsversicherungsbeitrag?

3. Wieviele Notstandshilfe - EmpfängerInnen sind insgesamt von den Deckelungen der

Notstandshilfe betroffen und wie hoch ist die Summe der Einsparungen aus dieser

Maßnahme?

4. Wie gestaltete sich die Einnahmenentwicklung aus Arbeitslosenversicherungs - Beiträgen

1990 - 1997, bzw. 1998?

5. Wie hoch waren die durchschnittlichen Aufwendungen pro Arbeitslosengeld -

Empfängerin bzw. Notstandshilfe - EmpfängerIn von 1990 - 1997?

6. Wie hoch waren die Abweichungen der Voranschläge bei den Aufwendungen für

Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe - EmpfängerInnen vom Budgeterfolg in den Jahren

1990 - 1997?

a) Welche Abweichungen gab bzw. gibt es seit 1990 zwischen den dem

Budgetvoranschlag zugrunde gelegten Prognosen für die Entwicklung der

Arbeitslosenrate und der tatsächlichen, für den Budgeterfolg relevanten Arbeitslosenrate?

7. Wie haben sich die Beitragssätze für Krankenversicherung und Pensionsversicherung bei

Arbeitslosengeld - bzw. Notstandshilfe - EmpfängerInnen entwickelt und was war die

Begründung für deren Einführung bzw. Anhebung?

8. Wie begründen bzw. rechtfertigen Sie, daß bei den Arbeitslosengeld- bzw.

Notstandshilfe - EmpfängerInnen 9,1 % des doppelten Unterstützungsaufwandes, also

18,2 % Krankenversicherungsbeitrag eingehoben werden, obwohl den Arbeitslosen

bekanntlich jeglicher Arbeitgeber fehlt, während der Kranken - versicherungsbeitrag bei

ArbeiterInnen auf 7,9 % und bei Angestellten 6,8 % (Arbeitgeber- und

Arbeitnehmeranteil zusammen) beträgt?

9. Welche Entwicklung gab es beim Beitragsatz für die Pensionsversicherung, der aktuell

22,8 % beträgt, in den letzten 20 Jahren, wie wurde die Einführung eines Beitrags der

Arbeitslosenversicherung bzw. dessen Erhöhung begründet und warum wird den

Arbeitslosen auch der Dienstgeberanteil berechnet - im Unterschied etwa zu den

pragmatisierten Öffentlich Bediensteten, bei denen der Staat keinen Arbeitgeberanteil

einzahlt? Dies, obwohl Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Pensionsbemessung nur als

Ersatzzeiten gerechnet werden?

10. Wie war die Entwicklung der Ausgaben für aktiv Arbeitsmarktpolitik des AMS bzw.

des BMAS in den Jahren 1990 - 1997

a) mit ESF- Geldern

b) ohne ESF- Anteil

c) Voranschlag

d) Budgeterfolg (bis 1997)?

11. Wie hoch waren 1997 die Mittel, die von passiven in aktive Leistungen umgewandelt

wurden, im tatsächlichen Budgeterfolg?

12. Wie werden ab 1998 aktivierte Leistungen im Budgeterfolg sichtbar gemacht?

13. Wie hat sich der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung in den letzten 15 Jahren

entwickelt?

14. In der Stellungnahme zur Verhandlung des VfGH betreffen die Notstandshilfe für

ausländische Arbeitslose argumentierte die Bundesregierung, daß die Ausgaben für die

Notstandshilfe nur teilweise durch die Einnahmen gedeckt sind. Angesichts der realen

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, welche Begründung gibt es für diese

Stellungnahme?

15. Wie hoch waren die Beiträge ausländischer ArbeitnehmerInnen zur

Arbeitslosenversicherung in den letzten zehn Jahren?

16. Welche Ausgaben für ausländische ArbeitnehmerInnen im Bereich des

Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe stehen diesen Einnahmen gegenüber?

17. ÖVP - Klubobmann Khol hat in einem „Standard“- Interview (30.4.98) davon

gesprochen, daß die Leute bei der Notstandshilfe in der sozialen Hängematte liegen

würden, und dann gemeint: „Da werden wir rechtzeitig eine Novelle vorlegen und die

Ablehnung der zumutbaren Arbeit weiter verschärfen.“ - Teilen Sie diese Ansicht des

ÖVP - Klubobmanns bzw. planen Sie tatsächlich eine weitere Verschärfung der

Zumutbarkeitsbestimmungen oder andere Maßnahmen gegen Arbeitslose?