4447/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schöggl, Haller

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten

betreffend Budgetanfragebeantwortung 45/JBA

In Ihrer Budget - Anfragebeantwortung 45/JBA erteilen Sie auf die Frage des Abgeordneten

Schöggl in genau welchem VA - Posten die Kosten für die Gleichbehandlungsanwaltschaft in

Innsbruck veranschlagt sind, eine unbefriedigende und nicht ausreichend erscheinende

Beantwortung. Nämlich, daß die Personalkosten beim finanzgesetzlichen Ansatz 1/10000,

BKA - Zentralleitung, Personalausgaben, und die Sachkosten beim Ansatz 1/10008,

Zweckkredite für Frauenangelegenheiten, veranschlagt seien.

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten folgende

Anfrage:

1. Wie hoch sind die Personalaufwendungen die im Rahmen der

Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck im Budgetposten 1/10000 des

Bundesfinanzgesetzes 1999 veranschlagt werden?

2. Unter genau welchen VA - Ansätzen (unter Angabe der „AB“, „VA - Post Nr. und Ugl.“ und

der genauen Bezeichnung) sind diese in welcher Höhe zu finden?

3. Wie hoch sind die Sachausgaben die im Rahmen der Gleichbehandlungsanwaltschaft in

Innsbruck im Budgetposten 1/10008 des Bundesfinanzgesetzes 1999 veranschlagt werden?

4. Unter genau welchen VA - Ansätzen (unter Angabe der „AB“, „VA - Post Nr. und Ugl.“ und

der genauen Bezeichnung) sind diese in welcher Höhe zu finden?

5. Unter genau welchem VA - Ansatz unter Angabe der AB, Nr. und Ugl. ist der

Voranschlagsposten „Zweckkredite für Frauenangelegenheiten“ zu finden?

6. Was genau verstehen Sie unter „Zweckkredite für Frauenangelegenheiten“ generell und im

Konkreten im Zusammenhang mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck?