4447/J XX.GP
der Abgeordneten Schöggl, Haller
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
betreffend Budgetanfragebeantwortung 45/JBA
In Ihrer Budget - Anfragebeantwortung 45/JBA erteilen Sie auf die Frage des Abgeordneten
Schöggl in genau welchem VA - Posten die Kosten für die Gleichbehandlungsanwaltschaft in
Innsbruck veranschlagt sind, eine unbefriedigende und nicht ausreichend erscheinende
Beantwortung. Nämlich, daß die Personalkosten beim finanzgesetzlichen Ansatz 1/10000,
BKA - Zentralleitung, Personalausgaben, und die Sachkosten beim Ansatz 1/10008,
Zweckkredite für Frauenangelegenheiten, veranschlagt seien.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Personalaufwendungen die im Rahmen der
Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck im Budgetposten 1/10000 des
Bundesfinanzgesetzes 1999 veranschlagt werden?
2. Unter genau welchen VA - Ansätzen (unter Angabe der „AB“, „VA - Post Nr. und Ugl.“ und
der genauen Bezeichnung) sind diese in welcher Höhe zu finden?
3. Wie hoch sind die Sachausgaben die im Rahmen der Gleichbehandlungsanwaltschaft in
Innsbruck im Budgetposten 1/10008 des Bundesfinanzgesetzes 1999 veranschlagt werden?
4. Unter genau welchen VA - Ansätzen (unter Angabe der „AB“, „VA - Post Nr. und Ugl.“ und
der genauen Bezeichnung) sind diese in welcher Höhe zu finden?
5. Unter genau welchem VA - Ansatz unter Angabe der AB, Nr. und Ugl. ist der
Voranschlagsposten „Zweckkredite für Frauenangelegenheiten“ zu finden?
6. Was genau verstehen Sie unter „Zweckkredite für Frauenangelegenheiten“ generell und im
Konkreten im Zusammenhang mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck?