4454/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend öffentliche Erörterung über die geplante Hochleistungstrasse Hubertendorf -

Blindenmarkt

Über die öffentliche Erörterung zur geplanten HL - Trasse Hubertendorf - Blindenmarkt am

15.4.1998 ist mir folgender Bericht der Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes

Blindenmarkt“ (auszugsweise) vor:

„Am 15.4.1998 fand die öffentliche Erörterung über die geplante HL - Trasse Hubertendorf -

Blindenmarkt im Turnsaal der hiesigen Hauptschule statt. Laut UVP - Gesetz § 30 ist so eine

Veranstaltung vorgesehen, wenn eine neue Trassenführung 100 m vom Bestand abweicht.

Die geplante HL - Trasse führt mitten durch verbautes Gebiet, was natürlich bei der

betroffenen Bevölkerung auf massiven Widerstand stößt. Mehr als 300 schriftliche

Einwände dokumentieren die Sorgen und Ängste der Betroffenen. Zusätzliches

Lärmaufkommen, Erschütterungen und Körperschall lassen auf eine Verschlechterung der

Lebensqualität schließen.

Aufgrund dieser berechtigten Bedenken wurde diese Trasse vom Gemeinderat der

Martkgemeinde Blindenmarkt einstimmig abgelehnt, ebenso von der NÖ

Umweltanwaltschaft, der BH Melk und der NÖ Landwirtschaftskammer. Die

Stellungnahme des Landes NÖ, welches eine Untersuchung einer im Jahr 1992 von der

ÖBB geplanten Trasse (Tunnel im Norden von Blindenmarkt) fordert, steht noch aus.

Über 300 Blindenmarkter kamen zur öffentlichen Erörterung. Aus der Einladung seitens des

Bundesministeriums ging lediglich hervor, daß die Veranstaltung um 9.00 Uhr beginnt und

Wortmeldungen nur durch Eintragung in eine Rednerliste (ab 8.00 Uhr) erfolgen können.

Für die Anwesenden, die sich fast alle für diesen Tag Urlaub nehmen mußten, um ihre

demokratischen Rechte wahrzunehmen, endete dieser Vormittag mit einer herben

Enttäuschung. Sie mußten sich nämlich stundenlang die Vorstellung der geplanten Trasse

anhören, obwohl das Projekt bereits am 11.11.1997 ausführlich vorgestellt worden ist. Der

Wunsch nach einer kurzen, für alle verständlichen Vorstellung wurde abgelehnt, wodurch

es zum Eklat kam.

Der Vorsitzende, Dr. Wurmitzer, verlor die Beherrschung und ließ sich zu der Aussage:

‚Dies ist keine demokratische Veranstaltung, hier geschieht, was ich anordne‘ hinreißen.

Die vom Land NÖ, der Gemeinde und der Bürgerinitiative geforderte Tunnelumfahrung

wurde nur ganz oberflächlich untersucht und mit zum Teil menschenverachtenden

Argumenten - wie die Verlegung eines Baches wäre für die Fische und die Fischerei eine

Gefahr (kein Fischer würde je in diesem Gewässer seine Angel auswerfen!) - abgelehnt.

Ab 13.00 Uhr konnten dann die Ausharrenden - viele waren bereits nach Hause gegangen -

ihre Sorgen und Ängste äußern, die natürlich alle als bedenklos hingestellt wurden.

Grundsätzlich könne man über einzelne Bedenken keine Auskünfte geben, es sei nur die

Gesamtheit des Projektes zu betrachten.

Völlig enttäuschte und sich übergangen fühlende Menschen verließen das groteske Szenario.

Für uns entsteht der Eindruck, daß die Politik gegen diese Machenschaften ebenso

chancenlos ist, wie der Bürger, der von seinem demokratischen Recht Gebrauch gemacht

hat, seine Meinung zu äußern und geglaubt hat, etwas bewegen zu können, das den

Menschen und seine Umwelt in den Mittelpunkt stellt! Und das für einen Ort, der durch

seine besondere Verkehrssituation (A1, B1 und Westbahn) jetzt schon arg benachteiligt ist.

Die von der Gemeinde geforderte Trasse würde eine einmalige Chance für eine eindeutige

Verbesserung der Lebensqualität ergeben.“

Nach § 35 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz hat die öffentliche Erörterung das

Vorhaben selbst und die eingelangten Stellungnahmen zum Gegenstand. § 36 Abs 1 lautet:

„Bei der öffentlichen Erörterung hat jedermann die Möglichkeit, sich zum Vorhaben und zu

seinen Auswirkungen zu äußern und Fragen zu stellen.“ Das Bürgerbeteiligungsverfahren

bei Trassenverordnungen gibt der betroffenen Bevölkerung keine rechtswirksamen

Mitspracherechte, sondern dient allein der Information und der Förderung der Akzeptanz

des Vorhabens. Immerhin aber ist bei Festlegung des Trassenverlaufs gemäß § 3 Abs 1 des

Hochleistungsstreckengesetzes auf die Ergebnisse der Anhörung „Bedacht zu nehmen“. Es

ist daher unverständlich, warum der Verhandlungsleiter eine so geringe Sensibilität

gegenüber den Sorgen und Alternativvorschlägen der Bevölkerung zutage legte und damit

dem Zweck des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes und des

Hochleistungsstreckengesetzes widersprach.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie nimmt der Bundesminister zu den zitierten Vorwürfen gegen die

Verhandlungsleitung der öffentlichen Erörterung Stellung?

2. In welcher Weise entspricht das gegenständliche Projekt besser den öffentlichen

Interessen im Sinne des § 1 Hochleistungsstreckengesetz als die Alternative, dem

Tunnel im Norden von Blindenmarkt?