4482/J XX.GP
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Pensionsprivileg der Linzer Berufsfeuerwehr
Anfang Mai wurde vom oberösterreichischen Landtag mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und
Grünen beschlossen, daß die beamteten Berufsfeuerwehrmänner der Stadt Linz ohne
Pensionsabzüge bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand treten können. Diese Regelung läuft
den Bestrebungen der Bundesregierung, das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben,
entgegen.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
Sehen Sie durch den obengenannten Beschluß die Linie der Bundesregierung hinsichtlich
Pensionsantrittsalter konterkariert?
2. Wenn ja, durch welche Maßnahmen wollen Sie ähnliche Regelungen in der Zukunft
verhindern?
3. Wenn nein, für welche anderen, durch besondere Erschwernisse im Berufsalltag belasteten,
Berufsgruppen könnte ein vergleichbares Pensionsprivileg geschaffen werden?