4482/J XX.GP

 

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Pensionsprivileg der Linzer Berufsfeuerwehr

Anfang Mai wurde vom oberösterreichischen Landtag mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und

Grünen beschlossen, daß die beamteten Berufsfeuerwehrmänner der Stadt Linz ohne

Pensionsabzüge bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand treten können. Diese Regelung läuft

den Bestrebungen der Bundesregierung, das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben,

entgegen.

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

Anfrage:

Sehen Sie durch den obengenannten Beschluß die Linie der Bundesregierung hinsichtlich

Pensionsantrittsalter konterkariert?

2. Wenn ja, durch welche Maßnahmen wollen Sie ähnliche Regelungen in der Zukunft

verhindern?

3. Wenn nein, für welche anderen, durch besondere Erschwernisse im Berufsalltag belasteten,

Berufsgruppen könnte ein vergleichbares Pensionsprivileg geschaffen werden?