4522/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Kier und PartnertInnen
an den Bundeskanzler
betreffend einer überfälligen ORF - Reform
Der erste Versuch, einen neuen Generalintendanten für den QRF zu
wählen, ist gescheitert. Ein kompliziertes Wahlritual, das offenbar in
erster Linie dazu dient, politische Einflußsphären sicherzustellen, mußte
unterbrochen werden, weil man sich politisch nicht handesleins wurde.
Die Untätigkeit der Regierung am Mediensektor, insbesondere den ORF
betreffend, wurde am Beispiel des Wahlprocedere besonders
augenscheinlich: Durch das Festhalten an einer notwendigen
Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Generalintendanten ist die politische
Einflußmöglichkeit auf insbesondere persönliche Zugeständnisse am
besten abgesichert. Einen derartigen Zustand im wichtigsten
Medienunternehmens Österreichs herbeizuführen bzw. bestehen zu
lassen, kann nur als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden.
Erschwerend kommt hinzu, daß ohne die klare Formulierung des
Unternehmensziels nicht nur eine schwere Verunsicherung der
Mitarbeiterschaft des Unternehmens um sich greift, sondern auch
qualifizierte BewerberInnen von außen abgeschreckt werden. Das führt
dazu, daß absehbar nur Übergangs - oder Notlösungen getroffen werden
können. Und dies in einer Situation, die entscheidend für den
Weiterbestand des Unternehmens ist.
Die Untätigkeit und Konzeptlosigkeit der Bundesregierung in dieser
Frage ist damit nicht nur die Ursache für nicht stattgefundene
qualifizierte Bewerbungen von außerhalb des Unternehmens, sondern
auch dafür, daß der derzeitige Generalintendant sich nicht der
Wiederwahl gestellt hat.
Am 31. März 1998 gab der Generalintendant Gerhard Zeiler bekannt,
daß er “nicht wieder für die Position des Generalintendanten des ORF
kandidieren” werde. In einem Brief an die Belegschaft des ORF
begründete er seinen Schritt u.a. damit, daß “nicht nur die seit Jahren
versprochenen gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber
nicht umgesetzt worden sind” sondern “die von einer Regierungspartei
angekündigten Reformen teilweise Sogar dem Gegenteil von dem
entsprechen, was ein konkurrenzfähiger ORF benötigt”. Als weiteren
wichtigen Grund für seine Entscheidung gab Zeiler den Umstand an, daß
“ein knappes Drittel des Kuratoriums aus Unwissenheit und/oder
parteipolitischer Interessenslage die Arbeit der Geschäftsführung seit
zwei Jahren - vorsichtig formuliert - nicht gerade unterstützt hat.”
Die Gründe für die Entscheidung des Generalintendanten des ORF
widerspiegelt die Unfähigkeit der Regierung, medienpolitische
Entscheidungen zeitgerecht zu treffen.
Bereits 1994 wurde dem damals neuen Generalintendanten des ORF
von beiden Regierungsparteien zugesichert, daß es unverzüglich zu
einer ORF - Reform kommen werde. Im Koalitionsübereinkommen 1996
wurde dazu folgendes festgeschrieben: “Um den ORF auch in Zukunft
unter der sich verschärfenden Konkurrenzsituation wirtschaftlich führen
zu können, soll das Rundfunkgesetz geändert und die Rechtsform des
ORF in eine AG umgewandelt werden, jedoch unter Wahrung des
öffentlich - rechtlichen Auftrages.‘”
In den vergangen zwei Jahren hat vor allem die ÖVP ihre Vorstellungen,
welche Rahmenbedingungen dem ORF zu geben seien, mehrmals
geändert und auch dadurch die mehr als überfällige ORF - Reform
unnotwendigerweise verzögert. Die Vorstellungen der SPÖ haben sich
bisher auf Details wie das von Gerhard Zeiler geforderte
,‚Durchgriffsrecht des Generalintendanten” beschränkt. Ihre Definition der
Aufgaben eines öffentlich - rechtlichen Rundfunks in einer Medien - und
Informationsgesellschaft ist sie bis heute schuldig geblieben.
Die sich oftmals widersprechenden Aussagen der Regierungsparteien
machen deutlich, daß weder die SPÖ noch die ÖVP ernstzunehmende
medienpolitische Konzepte verfolgen, sondern daß es einzig um die
Fragen parteipolitische Einflußsicherung bzw. Einflußsteigerung geht.
Am 27.1.1995 meinte ÖVP - Mediensprecher Wilhelm Molterer gegenüber
der APA, daß “der ORF in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden
sollte (...) Damit könnte auch politischen Besetzungen
entgegengearbeitet werden.” Am 11.7.1995 meinte derselbe, daß “die
Länder nach einem Einwohnerzahlen - Schlüssel am ORF beteiligt‘”
werden sollten. Fast zwei Jahre später, am 20.2.1997, bestätigte
Bundesminister Molterer nochmals die Position der OVP, daß “eine AG
die beste Rechtsform für die Umsetzung der Ziele” sei. Kurz vorher, am
7.2.1997 meinte Othmar Karas, daß die ÖVP zu Gesprächen
“über eine
wirkliche Teilprivatisierung” bereit wäre Und die vollständige
Privatisierung eines TV - und eines Radio-Kanals für eine ehrliche
Lösung hielte. Zuvor hatte der Salzburger Landeshauptmann
Schausberger vorgeschlagen, man Solle Privatunternehmen eine
Beteiligung an ORF 2 ermöglichen.
Die mit der beabsichtigten ORF-Reform befaßten SPÖ - Politiker vertreten
bis heute die Ansicht, daß die Rechtsform der Aktiengesellschaft die
sinnvollste Variante für einen starken ORF darstellt, ohne dabei auch nur
andeutungsweise ihre Vorstellungen über die zukünftige Positionierung
eines starken öffentlich - rechtlichen ORF zu definieren.
Allerdings konnten sich die Regierungsparteien nie darüber einigen, wer
die Anteile an einer eventuellen ORF - AG halten solle. Die ÖVP plädierte
dafür, daß Bund und Länder je 50 Prozent der Anteile zugesprochen
werden. Eine von der SPÖ aus ihrer Sicht nicht einmal zu diskutierende
Variante. Diese Positionierungen zeigen einmal mehr, daß es den
Regierungsparteien offensichtlich nie darum ging, für den ORF ideale
gesetzliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, sondern, wie bereits
oben erwähnt, einzig darum, sich den größtmöglichen parteipolitischen
Einfluß auf diesen zu sichern.
Noch am 27.12.1997 forderte der Klubobmann der ÖVP Andreas Khol
die Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft. Doch schon am
30. Jänner 1998 erklärte Bundesminister Wilhelm Molterer in seiner
Funktion als Mediensprecher der ÖVP, daß es “über die Umwandlung
des ORF in eine Aktiengesellschaft keine Verhandlungen mehr geben
werde. Der Grund für dieses endgütlige Aus war eine Meldung im
,,Wirtschaftsblatt" zu Überlegungen eines Einstiegs der Bank Austria in
den ORF, angestellt vom stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ und
Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl. Molterer meinte, daß “die ÖVP
nicht bereit” wäre, “einem Ausverkauf des ORF Tür und Tor zu öffnen”.
Seither gab es einige Verhandlungsrunden zwischen SPÖ und ÖVP,
deren Ergebnisse nur Absichtserklärungen darstellten, aber zu keinem
konkreten medienpolitischen Handeln geführt haben.
Trotzdem ging am 9. April 1998 der Klubobmann der ÖVP Andreas Khol
“davon aus, daß die Wahl des nächsten ORF - Generalintendanten im
Juni bereits auf Basis des reformierten Rundfunkgesetzes stattfinden
kann”.
Nun hat am 15. Juni 1998 der erste Wahlgang zur Findung eines neuen
Generalintendanten für den ORF stattgefunden. Aufgrund des sturen
Festhaltens der beiden Regierungsparteien an ihren parteipolitischen
Besitzständen muß in einer für den ORF äußerst schwierigen Zeit ein
Wahlmodus angewandt werden, der in keiner Weise zu einer raschen
Entscheidung führen konnte. Im Gegenteil: Mit der definitiven Bestellung
eines neuen Generalintendanten ist womöglich erst am 11. Jänner 1999
zu rechnen.
Abgesehen von dieser Tatsache hat die NlCHTmedienpolitik der
Regierung dazu geführt, daß sich Kandidaten um das Amt des
Generalintendanten des ORF zu einem Zeitpunkt bewerben mußten, zu
welchem nicht einmal in Ansätzen erkennbar war (und nach wie vor ist),
innerhalb welcher Rahmenbedingungen der ORF in Zukunft arbeiten
wird können bzw. müssen.
Die Regierungsparteien haben es verabsäumt, zeitgerecht klare
Rahmenbedingungen durch klare Entscheidungen zu Schaffen und ist
somit ihrer wichtigsten Aufgabe einmal mehr nicht nachgekommen.
Anton Pelinka analysierte diese Situation in einem Gastkommentar in der
Tageszeitung “Der Standard" folgendermaßen: ,,(...) Regierungsparteien,
die nicht regieren, deuten ihre eigene Überflüssigkeit an. Doch vielleicht,
so der Optimist, ist der Rückzug Zeilers ein heilsamer Schock, der die
Regierungsparteien aus ihrer Paralyse holt. Nein, meint der Nörgler, das
wird nicht passieren, denn die Medienpolitik von SPÖ und ÖVP leidet ja
nicht an Lähmung, sondern an Nicht - Existenz.”
Ein wichtiger Teilaspekt in diesem Zusammenhang stellt die Situation
der österreichischen Filmwirtschaft dar. Aufgrund kultur -, wie auch
medienpolitischer, aber auch arbeitsplätzesichernden Überlegungen
wäre es höchst an der Zeit, eindeutige Maßnahmen zu setzen, um die
Filmwirtschaft wieder anzukurbeln.
Die Rahmenbedingungen für den österreichischen Film sind zwar durch
die Novellierung des Filmförderungsgesetzes verbessert worden. Lebbar
werden diese Bedingungen aber nur dann, wenn eine
Schwerpunktsetzung für die Kulturpolitik tatsächlich erfolgt. Tatsache ist,
daß insbesondere die Produktion von Fernsehfilmen in den letzten
Jahren auf ein Viertel zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit bei
Filmschaffenden rapide gestiegen ist; Insider sprechen von einer
Arbeitslosenrate von 70 bis 80 Prozent.
Neben der dringend notwendigen Reform des Rundfunkgesetzes, bedarf
es aber auch umgehender Reformen in den Bereichen des
einschlägigen Kartellrechts und der Presseförderung sowie der
Schaffung einer gesetzlichen Basis für terrestrisches Privatfernsehen.
Im Zusammenhang mit den längst überfälligen medienpolitischen
Weichenstellungen in Österreich stellen die unterzeichneten
Abgeordneten daher an den Bundeskanzler folgende
Dringliche Anfrage
1.
Bereits in der Regierungserklärung vom 13. März 1996 hat die
Koalitionsregierung zur Zukunftssicherung des ORF eine Reformierung
des Rundfunkgesetzes versprochen. Bis wann werden Sie dem
Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zuleiten?
2.
Sind Sie bereit, im Fall anhaltender Nichteinigung der Koalition eine
umgehend einzusetzende parlamentarische Enquete zum Thema
“Medienpolitik” politisch zu unterstützen?
3.
Sind Sie der Auffassung, daß der öffentlich - rechtliche Auftrag des ORF
auch dann aufrechterhalten werden soll, wenn damit in Kauf genommen
werden muß, Werbeeinnahmen zu verlieren?
4.
Sind Sie der Auffassung des derzeitigen Generalintendanten, daß die
Gebührenfinanzierung ihre Legitimation daraus schöpft, “ein Programm
für alle” herzustellen, was - wie auch eine aktuelle Studie zeigt -
zwangsläufig zu Qualitätsminderungen führt?
5.
Sind Sie der Auffassung, daß die Gebührenfinanzierung dazu dient, die
Erfüllung des öffentlich - rechtlichen Auftrages und damit die qualitative
und quantitative Leistung auf den Gebieten der Information, Bildung und
Kultur abzusichern, um nicht vollständig auf Werbeeinnahmen
angewiesen zu sein?
6.
Welche medienpolitische Konzeption haben Sie für den Fall, daß es im
Zuge der Liberalisierung des elektronischen Medienmarktes - entgegen
die optimistische Annahme des ORF - zu massiveren Einbrüchen der
Werbeeinnahmen kommt?
7.
Ziehen Sie in Erwägung, wenn es die wirtschaftliche Situation des ORF
erfordert, Gebührenerhöhungen politisch zu unterstützen, die Einhebung
der ORF - Gebühren von der Post zum ORF zu verlagern bzw. die
Werbezeiten auszuweiten?
8.
Sind Sie bereit, die Länderaufschläge in der Höhe von ca. vierzig
Prozent auf die ORF - Gebühr, die nichts mit dem ORF selbst zu tun
haben, dem ORF eventuell als Einnahmen zukommen zu lassen oder
zumindest diese von der ORF - Gebühr abzukoppeln?
9.
Ziehen Sie in Erwägung, falls alle anderen Maßnahmen (Einsparungen,
Gebührenerhöhungen, etc.) zur Sicherung des öffentlich - rechtlichen
Auftrags des ORF nicht reichen, Budgetmittel heranzuziehen?
10.
Welche konkreten Gründe sind für Sie ausschlaggebend, den ORF in
eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen,
wissend, daß diese Rechtsform zu Problemen mit der EU -
Wettbewerbsregelung hinsichtlich der Mischfinanzierung (Gebühren - und
Werbeeinnahmen) führen kann?
11.
Werden Sie weiterhin auf die Umwandlung des ORF in eine
Aktiengesellschaft bestehen (und somit auch die dringend notwendige
Novellierung des Rundfunkgesetzes blockieren), auch wenn Ihr
Regierungspartner ÖVP dieses Vorhaben weiterhin strikt ablehnt?
12.
Welche Konkretisierungen in den zentralen öffentlich - rechtlichen
Bereichen Information, Bildung und Kultur werden Sie im Rahmen der
Novellierung des Rundfunkgesetzes vornehmen?
13.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit sich die
potentielle Wachstumsbranche “Filmwirtschaft” so entwickeln und
wachsen kann, wie dies in anderen EU - Staaten bereits zu beobachten
ist?
14.
Weiche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erfüllung des Artikel
11 der Europäischen Charta der Regional - oder Minderheitensprachen
setzen? Soll der ORF den gesetzlichen Auftrag für die Gestaltung
regionaler bzw. lokaler Radiovollprogramme in den Sprachen der
Österreichischen Volksgruppen erhalten? Wenn nein, wird die
Bundesregierung zumindest den ORF dazu anhalten, den privaten
Volksgruppenradios im Sinne der Erläuterungen zum
Regionalradiogesetz die Sendeanlagen vergünstigt bzw. kostenlos zur
Verfügung zu stellen?
15.
Werden Sie im Zuge der Novellierung des Rundfunkgesetzes dafür
eintreten, daß der ORF den gesetzlichen Auftrag erhält, die
Fernsehsendezeiten für Sendungen in den Volksgruppensprachen auf
das von Artikel 11 der Europäischen Charta der Regional - oder
Minderheitensprachen geforderte Maß auszuweiten und auch für die
ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe und die
Volksgruppe der Roma in einem gleichen oder zumindest annähernd
gleichen Ausmaß einzuführen? Wenn nein, durch welche anderen
Maßnahmen will die Bundesregierung die Standards der Europäischen
Charta der Regional - oder Minderheitensprachen gewährleisten?
16.
Wodurch können Sie garantieren, daß Ihre Ankündigung umgesetzt wird,
noch diesen Herbst einen Vorschlag Ihrer Regierung zur Schaffung einer
tauglichen Rechtsgrundlage für ein Privat -TV - Gesetz (terrestrisches
Privatfernsehen) dem Parlament zuzuleiten? Wenn Sie das nicht
garantieren können: Welche objektiven Hindernisse sehen Sie für eine
diesbezügliche Regierungsvorlage?
17.
Wie stellen Sie sich in der Zukunft das Verhältnis des ORF und allfälliger
privater Fernsehbetreiber vor, was halten Sie insbesondere von dem
Konzept des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber?
18.
Sehen Sie einen kartellrechtlichen Handlungsbedarf, um bestehende
marktbeherrschende Medienkonzerne in einer rechtskonformen Weise
(mit Übergangsfristen) zu entflechten und um künftigen
wettbewerbsverzerrenden Konzentrationstendenzen vorzubeugen?
19.
Ist - im Gegensatz zur Regierungspolitik Ihres Amtsvorgängers - Ihre
Regierung bereit, einen Entwurf zu einem Anti - Trust - Gesetz vorzulegen,
welches bei Erreichen einer prozentualen Obergrenze am
Gesamtmarktanteil einen Medienkonzern zwingt, Anteile des
Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist zu veräußern? Wenn ja,
wann, wenn nein, warum nicht?
20.
Sind Sie bereit, das derzeitige System der “Presseförderung” zu ändern
und wenn ja, wie?
21.
Ihr Amtsvorgänger Franz Vranitzky wies im Zuge der Beantwortung einer
Dringlichen Anfrage des Liberalen Forums am 23. Mai 1996 darauf hin,
daß “die Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum Thema "Österreichs
Weg in die Informationsgesellschaft”‘ ihre Berichte dem
Bundeskanzleramt vorgelegt habe und dieses “zurzeit mit der Redaktion
eines Gesamtberichts der Bundesregierung beschäftigt (sei), der
einerseits eine Bestandsaufnahme der vielfältigen bereits laufenden
Aktivitäten darstellen wird, andererseits auch einen Aktionsplan über
kurz - und mittelfristige Maßnahmen beinhalten wird.” Sind Sie bereit,
diesen Bericht dem Nationalrat zuzuleiten bzw. der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen? Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?
22.
Welche in diesem Bericht empfohlen Maßnahmen wurden bisher
umgesetzt? Welche Maßnahmen werden noch bis zum Ende der
derzeitigen Legislaturperiode umgesetzt werden? Welche werden aus
welchen Gründen nicht umgesetzt werden?
Gleichzeitig wird die Durchführung einer Debatte zum
frühstmöglichen Zeitpunkt verlangt.