4522/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Kier und PartnertInnen

an den Bundeskanzler

betreffend einer überfälligen ORF - Reform

Der erste Versuch, einen neuen Generalintendanten für den QRF zu

wählen, ist gescheitert. Ein kompliziertes Wahlritual, das offenbar in

erster Linie dazu dient, politische Einflußsphären sicherzustellen, mußte

unterbrochen werden, weil man sich politisch nicht handesleins wurde.

Die Untätigkeit der Regierung am Mediensektor, insbesondere den ORF

betreffend, wurde am Beispiel des Wahlprocedere besonders

augenscheinlich: Durch das Festhalten an einer notwendigen

Zweidrittelmehrheit für die Wahl des Generalintendanten ist die politische

Einflußmöglichkeit auf insbesondere persönliche Zugeständnisse am

besten abgesichert. Einen derartigen Zustand im wichtigsten

Medienunternehmens Österreichs herbeizuführen bzw. bestehen zu

lassen, kann nur als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet werden.

Erschwerend kommt hinzu, daß ohne die klare Formulierung des

Unternehmensziels nicht nur eine schwere Verunsicherung der

Mitarbeiterschaft des Unternehmens um sich greift, sondern auch

qualifizierte BewerberInnen von außen abgeschreckt werden. Das führt

dazu, daß absehbar nur Übergangs - oder Notlösungen getroffen werden

können. Und dies in einer Situation, die entscheidend für den

Weiterbestand des Unternehmens ist.

Die Untätigkeit und Konzeptlosigkeit der Bundesregierung in dieser

Frage ist damit nicht nur die Ursache für nicht stattgefundene

qualifizierte Bewerbungen von außerhalb des Unternehmens, sondern

auch dafür, daß der derzeitige Generalintendant sich nicht der

Wiederwahl gestellt hat.

Am 31. März 1998 gab der Generalintendant Gerhard Zeiler bekannt,

daß er “nicht wieder für die Position des Generalintendanten des ORF

kandidieren” werde. In einem Brief an die Belegschaft des ORF

begründete er seinen Schritt u.a. damit, daß “nicht nur die seit Jahren

versprochenen gesetzlichen Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber

nicht umgesetzt worden sind” sondern “die von einer Regierungspartei

angekündigten Reformen teilweise Sogar dem Gegenteil von dem

entsprechen, was ein konkurrenzfähiger ORF benötigt”. Als weiteren

wichtigen Grund für seine Entscheidung gab Zeiler den Umstand an, daß

“ein knappes Drittel des Kuratoriums aus Unwissenheit und/oder

parteipolitischer Interessenslage die Arbeit der Geschäftsführung seit

zwei Jahren - vorsichtig formuliert - nicht gerade unterstützt hat.”

Die Gründe für die Entscheidung des Generalintendanten des ORF

widerspiegelt die Unfähigkeit der Regierung, medienpolitische

Entscheidungen zeitgerecht zu treffen.

Bereits 1994 wurde dem damals neuen Generalintendanten des ORF

von beiden Regierungsparteien zugesichert, daß es unverzüglich zu

einer ORF - Reform kommen werde. Im Koalitionsübereinkommen 1996

wurde dazu folgendes festgeschrieben: “Um den ORF auch in Zukunft

unter der sich verschärfenden Konkurrenzsituation wirtschaftlich führen

zu können, soll das Rundfunkgesetz geändert und die Rechtsform des

ORF in eine AG umgewandelt werden, jedoch unter Wahrung des

öffentlich - rechtlichen Auftrages.‘”

In den vergangen zwei Jahren hat vor allem die ÖVP ihre Vorstellungen,

welche Rahmenbedingungen dem ORF zu geben seien, mehrmals

geändert und auch dadurch die mehr als überfällige ORF - Reform

unnotwendigerweise verzögert. Die Vorstellungen der SPÖ haben sich

bisher auf Details wie das von Gerhard Zeiler geforderte

,‚Durchgriffsrecht des Generalintendanten” beschränkt. Ihre Definition der

Aufgaben eines öffentlich - rechtlichen Rundfunks in einer Medien - und

Informationsgesellschaft ist sie bis heute schuldig geblieben.

Die sich oftmals widersprechenden Aussagen der Regierungsparteien

machen deutlich, daß weder die SPÖ noch die ÖVP ernstzunehmende

medienpolitische Konzepte verfolgen, sondern daß es einzig um die

Fragen parteipolitische Einflußsicherung bzw. Einflußsteigerung geht.

Am 27.1.1995 meinte ÖVP - Mediensprecher Wilhelm Molterer gegenüber

der APA, daß “der ORF in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden

sollte (...) Damit könnte auch politischen Besetzungen

entgegengearbeitet werden.” Am 11.7.1995 meinte derselbe, daß “die

Länder nach einem Einwohnerzahlen - Schlüssel am ORF beteiligt‘”

werden sollten. Fast zwei Jahre später, am 20.2.1997, bestätigte

Bundesminister Molterer nochmals die Position der OVP, daß “eine AG

die beste Rechtsform für die Umsetzung der Ziele” sei. Kurz vorher, am

7.2.1997 meinte Othmar Karas, daß die ÖVP zu Gesprächen “über eine

wirkliche Teilprivatisierung” bereit wäre Und die vollständige

Privatisierung eines TV - und eines Radio-Kanals für eine ehrliche

Lösung hielte. Zuvor hatte der Salzburger Landeshauptmann

Schausberger vorgeschlagen, man Solle Privatunternehmen eine

Beteiligung an ORF 2 ermöglichen.

Die mit der beabsichtigten ORF-Reform befaßten SPÖ - Politiker vertreten

bis heute die Ansicht, daß die Rechtsform der Aktiengesellschaft die

sinnvollste Variante für einen starken ORF darstellt, ohne dabei auch nur

andeutungsweise ihre Vorstellungen über die zukünftige Positionierung

eines starken öffentlich - rechtlichen ORF zu definieren.

Allerdings konnten sich die Regierungsparteien nie darüber einigen, wer

die Anteile an einer eventuellen ORF - AG halten solle. Die ÖVP plädierte

dafür, daß Bund und Länder je 50 Prozent der Anteile zugesprochen

werden. Eine von der SPÖ aus ihrer Sicht nicht einmal zu diskutierende

Variante. Diese Positionierungen zeigen einmal mehr, daß es den

Regierungsparteien offensichtlich nie darum ging, für den ORF ideale

gesetzliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, sondern, wie bereits

oben erwähnt, einzig darum, sich den größtmöglichen parteipolitischen

Einfluß auf diesen zu sichern.

Noch am 27.12.1997 forderte der Klubobmann der ÖVP Andreas Khol

die Umwandlung des ORF in eine Aktiengesellschaft. Doch schon am

30. Jänner 1998 erklärte Bundesminister Wilhelm Molterer in seiner

Funktion als Mediensprecher der ÖVP, daß es “über die Umwandlung

des ORF in eine Aktiengesellschaft keine Verhandlungen mehr geben

werde. Der Grund für dieses endgütlige Aus war eine Meldung im

,,Wirtschaftsblatt" zu Überlegungen eines Einstiegs der Bank Austria in

den ORF, angestellt vom stellvertretenden Vorsitzenden der SPÖ und

Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl. Molterer meinte, daß “die ÖVP

nicht bereit” wäre, “einem Ausverkauf des ORF Tür und Tor zu öffnen”.

Seither gab es einige Verhandlungsrunden zwischen SPÖ und ÖVP,

deren Ergebnisse nur Absichtserklärungen darstellten, aber zu keinem

konkreten medienpolitischen Handeln geführt haben.

Trotzdem ging am 9. April 1998 der Klubobmann der ÖVP Andreas Khol

“davon aus, daß die Wahl des nächsten ORF - Generalintendanten im

Juni bereits auf Basis des reformierten Rundfunkgesetzes stattfinden

kann”.

Nun hat am 15. Juni 1998 der erste Wahlgang zur Findung eines neuen

Generalintendanten für den ORF stattgefunden. Aufgrund des sturen

Festhaltens der beiden Regierungsparteien an ihren parteipolitischen

Besitzständen muß in einer für den ORF äußerst schwierigen Zeit ein

Wahlmodus angewandt werden, der in keiner Weise zu einer raschen

Entscheidung führen konnte. Im Gegenteil: Mit der definitiven Bestellung

eines neuen Generalintendanten ist womöglich erst am 11. Jänner 1999

zu rechnen.

Abgesehen von dieser Tatsache hat die NlCHTmedienpolitik der

Regierung dazu geführt, daß sich Kandidaten um das Amt des

Generalintendanten des ORF zu einem Zeitpunkt bewerben mußten, zu

welchem nicht einmal in Ansätzen erkennbar war (und nach wie vor ist),

innerhalb welcher Rahmenbedingungen der ORF in Zukunft arbeiten

wird können bzw. müssen.

Die Regierungsparteien haben es verabsäumt, zeitgerecht klare

Rahmenbedingungen durch klare Entscheidungen zu Schaffen und ist

somit ihrer wichtigsten Aufgabe einmal mehr nicht nachgekommen.

Anton Pelinka analysierte diese Situation in einem Gastkommentar in der

Tageszeitung “Der Standard" folgendermaßen: ,,(...) Regierungsparteien,

die nicht regieren, deuten ihre eigene Überflüssigkeit an. Doch vielleicht,

so der Optimist, ist der Rückzug Zeilers ein heilsamer Schock, der die

Regierungsparteien aus ihrer Paralyse holt. Nein, meint der Nörgler, das

wird nicht passieren, denn die Medienpolitik von SPÖ und ÖVP leidet ja

nicht an Lähmung, sondern an Nicht - Existenz.”

Ein wichtiger Teilaspekt in diesem Zusammenhang stellt die Situation

der österreichischen Filmwirtschaft dar. Aufgrund kultur -, wie auch

medienpolitischer, aber auch arbeitsplätzesichernden Überlegungen

wäre es höchst an der Zeit, eindeutige Maßnahmen zu setzen, um die

Filmwirtschaft wieder anzukurbeln.

Die Rahmenbedingungen für den österreichischen Film sind zwar durch

die Novellierung des Filmförderungsgesetzes verbessert worden. Lebbar

werden diese Bedingungen aber nur dann, wenn eine

Schwerpunktsetzung für die Kulturpolitik tatsächlich erfolgt. Tatsache ist,

daß insbesondere die Produktion von Fernsehfilmen in den letzten

Jahren auf ein Viertel zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit bei

Filmschaffenden rapide gestiegen ist; Insider sprechen von einer

Arbeitslosenrate von 70 bis 80 Prozent.

Neben der dringend notwendigen Reform des Rundfunkgesetzes, bedarf

es aber auch umgehender Reformen in den Bereichen des

einschlägigen Kartellrechts und der Presseförderung sowie der

Schaffung einer gesetzlichen Basis für terrestrisches Privatfernsehen.

Im Zusammenhang mit den längst überfälligen medienpolitischen

Weichenstellungen in Österreich stellen die unterzeichneten

Abgeordneten daher an den Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage

1.

Bereits in der Regierungserklärung vom 13. März 1996 hat die

Koalitionsregierung zur Zukunftssicherung des ORF eine Reformierung

des Rundfunkgesetzes versprochen. Bis wann werden Sie dem

Parlament eine entsprechende Regierungsvorlage zuleiten?

2.

Sind Sie bereit, im Fall anhaltender Nichteinigung der Koalition eine

umgehend einzusetzende parlamentarische Enquete zum Thema

“Medienpolitik” politisch zu unterstützen?

3.

Sind Sie der Auffassung, daß der öffentlich - rechtliche Auftrag des ORF

auch dann aufrechterhalten werden soll, wenn damit in Kauf genommen

werden muß, Werbeeinnahmen zu verlieren?

4.

Sind Sie der Auffassung des derzeitigen Generalintendanten, daß die

Gebührenfinanzierung ihre Legitimation daraus schöpft, “ein Programm

für alle” herzustellen, was -  wie auch eine aktuelle Studie zeigt -

zwangsläufig zu Qualitätsminderungen führt?

5.

Sind Sie der Auffassung, daß die Gebührenfinanzierung dazu dient, die

Erfüllung des öffentlich - rechtlichen Auftrages und damit die qualitative

und quantitative Leistung auf den Gebieten der Information, Bildung und

Kultur abzusichern, um nicht vollständig auf Werbeeinnahmen

angewiesen zu sein?

6.

Welche medienpolitische Konzeption haben Sie für den Fall, daß es im

Zuge der Liberalisierung des elektronischen Medienmarktes - entgegen

die optimistische Annahme des ORF - zu massiveren Einbrüchen der

Werbeeinnahmen kommt?

7.

Ziehen Sie in Erwägung, wenn es die wirtschaftliche Situation des ORF

erfordert, Gebührenerhöhungen politisch zu unterstützen, die Einhebung

der ORF - Gebühren von der Post zum ORF zu verlagern bzw. die

Werbezeiten auszuweiten?

8.

Sind Sie bereit, die Länderaufschläge in der Höhe von ca. vierzig

Prozent auf die ORF - Gebühr, die nichts mit dem ORF selbst zu tun

haben, dem ORF eventuell als Einnahmen zukommen zu lassen oder

zumindest diese von der ORF - Gebühr abzukoppeln?

9.

Ziehen Sie in Erwägung, falls alle anderen Maßnahmen (Einsparungen,

Gebührenerhöhungen, etc.) zur Sicherung des öffentlich - rechtlichen

Auftrags des ORF nicht reichen, Budgetmittel heranzuziehen?

10.

Welche konkreten Gründe sind für Sie ausschlaggebend, den ORF in

eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen,

wissend, daß diese Rechtsform zu Problemen mit der EU -

Wettbewerbsregelung hinsichtlich der Mischfinanzierung (Gebühren - und

Werbeeinnahmen) führen kann?

11.

Werden Sie weiterhin auf die Umwandlung des ORF in eine

Aktiengesellschaft bestehen (und somit auch die dringend notwendige

Novellierung des Rundfunkgesetzes blockieren), auch wenn Ihr

Regierungspartner ÖVP dieses Vorhaben weiterhin strikt ablehnt?

12.

Welche Konkretisierungen in den zentralen öffentlich - rechtlichen

Bereichen Information, Bildung und Kultur werden Sie im Rahmen der

Novellierung des Rundfunkgesetzes vornehmen?

13.

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, damit sich die

potentielle Wachstumsbranche “Filmwirtschaft” so entwickeln und

wachsen kann, wie dies in anderen EU - Staaten bereits zu beobachten

ist?

14.

Weiche Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Erfüllung des Artikel

11 der Europäischen Charta der Regional - oder Minderheitensprachen

setzen? Soll der ORF den gesetzlichen Auftrag für die Gestaltung

regionaler bzw. lokaler Radiovollprogramme in den Sprachen der

Österreichischen Volksgruppen erhalten? Wenn nein, wird die

Bundesregierung zumindest den ORF dazu anhalten, den privaten

Volksgruppenradios im Sinne der Erläuterungen zum

Regionalradiogesetz die Sendeanlagen vergünstigt bzw. kostenlos zur

Verfügung zu stellen?

15.

Werden Sie im Zuge der Novellierung des Rundfunkgesetzes dafür

eintreten, daß der ORF den gesetzlichen Auftrag erhält, die

Fernsehsendezeiten für Sendungen in den Volksgruppensprachen auf

das von Artikel 11 der Europäischen Charta der Regional - oder

Minderheitensprachen geforderte Maß auszuweiten und auch für die

ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe und die

Volksgruppe der Roma in einem gleichen oder zumindest annähernd

gleichen Ausmaß einzuführen? Wenn nein, durch welche anderen

Maßnahmen will die Bundesregierung die Standards der Europäischen

Charta der Regional - oder Minderheitensprachen gewährleisten?

16.

Wodurch können Sie garantieren, daß Ihre Ankündigung umgesetzt wird,

noch diesen Herbst einen Vorschlag Ihrer Regierung zur Schaffung einer

tauglichen Rechtsgrundlage für ein Privat  -TV - Gesetz (terrestrisches

Privatfernsehen) dem Parlament zuzuleiten? Wenn Sie das nicht

garantieren können: Welche objektiven Hindernisse sehen Sie für eine

diesbezügliche Regierungsvorlage?

17.

Wie stellen Sie sich in der Zukunft das Verhältnis des ORF und allfälliger

privater Fernsehbetreiber vor, was halten Sie insbesondere von dem

Konzept des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber?

18.

Sehen Sie einen kartellrechtlichen Handlungsbedarf, um bestehende

marktbeherrschende Medienkonzerne in einer rechtskonformen Weise

(mit Übergangsfristen) zu entflechten und um künftigen

wettbewerbsverzerrenden Konzentrationstendenzen vorzubeugen?

19.

Ist - im Gegensatz zur Regierungspolitik Ihres Amtsvorgängers - Ihre

Regierung bereit, einen Entwurf zu einem Anti - Trust - Gesetz vorzulegen,

welches bei Erreichen einer prozentualen Obergrenze am

Gesamtmarktanteil einen Medienkonzern zwingt, Anteile des

Unternehmens innerhalb einer bestimmten Frist zu veräußern? Wenn ja,

wann, wenn nein, warum nicht?

20.

Sind Sie bereit, das derzeitige System der “Presseförderung” zu ändern

und wenn ja, wie?

21.

Ihr Amtsvorgänger Franz Vranitzky wies im Zuge der Beantwortung einer

Dringlichen Anfrage des Liberalen Forums am 23. Mai 1996 darauf hin,

daß “die Arbeitsgruppe der Bundesregierung zum Thema "Österreichs

Weg in die Informationsgesellschaft”‘ ihre Berichte dem

Bundeskanzleramt vorgelegt habe und dieses “zurzeit mit der Redaktion

eines Gesamtberichts der Bundesregierung beschäftigt (sei), der

einerseits eine Bestandsaufnahme der vielfältigen bereits laufenden

Aktivitäten darstellen wird, andererseits auch einen Aktionsplan über

kurz - und mittelfristige Maßnahmen beinhalten wird.” Sind Sie bereit,

diesen Bericht dem Nationalrat zuzuleiten bzw. der Öffentlichkeit

zugänglich zu machen? Wenn ja, bis wann, wenn nein, warum nicht?

22.

Welche in diesem Bericht empfohlen Maßnahmen wurden bisher

umgesetzt? Welche Maßnahmen werden noch bis zum Ende der

derzeitigen Legislaturperiode umgesetzt werden? Welche werden aus

welchen Gründen nicht umgesetzt werden?

Gleichzeitig wird die Durchführung einer Debatte zum

frühstmöglichen Zeitpunkt verlangt.