4570/J XX.GP
der Abgeordneten Hagenhofer
und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Grenzübertritt für Motorradlenker mit einem Führerschein der
Gruppe B
Seit einiger Zeit besteht für Besitzer eines B -Führerscheines die Möglichkeit, nach der
Absolvierung von sechs Fahrstunden die Berechtigung zum Lenken von Motorrädern
zu erwerben.
Wie jetzt bekannt wurde, kam es bereits mehrmals vor, daß diesen österreichischen
Motorradlenkern der Grenzübertritt nach Bayern von den deutschen Behörden unter -
sagt wurde.
Dies widerspricht dem Grundsatz der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union
und erschwert auch die Situation jener Pendler im deutsch - österreichischen Grenzge -
biet, denen kein Auto zur Verfügung steht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende Anfrage:
1.) Ist Ihnen das Problem bekannt?
2.) Wenn ja, wie beurteilen Sie den deutschen Standpunkt?
3.) Gibt es Bemühungen Ihres Ressorts, mit den deutschen Behörden eine Lösung
des geschilderten Problems zu erreichen, und wie sind die bisherigen Ergebnisse?
4.) Was werden Sie unternehmen, um die Einreise nach Deutschland für österreichi -
sche Motorradlenker mit einem Führerschein der Gruppe B zu ermöglichen?