4642/J XX.GP
der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend in Österreich vermarktetes Gemüsesaatgut -
gentechnisch verändert ?
Im Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft am 1.7.1998 befragte
die Erstunterzeichnerin den Bundesminister für Land - und Forst -
wirtschaft eindringlich, ob er ausschließen könne, daß gen -
technisch verändertes Gemüsesaatgut in Österreich in Verkehr
gebracht werde.
Der Bundesminister antwortete, daß er dies tatsächlich nicht
ausschließen könne, denn - zum Unterschied von Getreidesaatgut
- genüge bei Gemüsesaatgut eine nationale Zulassung bzw.
Registrierung, um es EU - weit in Verkehr bringen zu dürfen.
Keines der führenden saatguterzeugenden Länder, wie z.B. die
Niederlande, schreiben eine Kennzeichnung gentechnischer
Veränderungen auf der Gemüsesaatgutpackung vor.
Es ist also nicht auszuschließen, daß gentechnisch verändertes
Importgemüse einerseits und Gemüsesaatgut, aus dem im Inland
gentechnisch verändertes Gemüse hergestellt wird (sei es von
Bauern, Gärtnern oder Privatpersonen, denen diese notwendige
Information vorenthalten wird), andererseits, in Österreich
in Verkehr gebracht wird.
Bei vielen Arten und Sorten von Gemüse wird in Österreich
entweder eine zu geringe Menge oder gar kein entsprechendes
Saatgut mehr hergestellt, so daß die Käufer auf Importsaatgut
angewiesen sind und mangels Kennzeichnung die Katze im Sack
kaufen.
Damit ist aber jede von einzelnen Regierungsmitgliedern und
Bioverbänden angestrebte "Gentechnikfrei - Kennzeichnung" bei
Gemüse zum Scheitern verurteilt, einer Lösung, der FPÖ - Abge -
ordnete wegen der Beweislastumkehr auf Risiko des Landwirt
ohnehin skeptisch gegenüberstehen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende
Anfrage:
1. Welche gemüsesaatguterzeugenden Länder haben eine Kenn -
zeichnungspflicht für gentechnisch verändertes Gemüse -
saatgut
a) bei der Zulassung bzw. Registrierung,
b) auf der einzelnen Saatgutpackung ?
2. Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch
verändertes Gemüsesaatgut, das in Österreich
a) an Landwirte, Gärtnereien u.ä. Betriebe,
b) an Privatpersonen
verkauft wird, am gesamten Gemüsesaatgut (aufgegliedert
nach Arten und Sorten) ?
3. Welcher Anteil des Importgemüses, das in Österreich in
Verkehr gebracht wird, ist Ihren Schätzungen nach gen-
technisch verändert ?
4. Warum ist bisher kein in Österreich in Verkehr gebrachtes
Importgemüse mit der Kennzeichnung "gentechnisch verändert"
versehen, obwohl solches Gemüse zweifellos importiert wird ?
5. Was hindert Sie, für im In - oder (EU -)Ausland erzeugtes
Gemüsesaatgut eine Kennzeichnung bei gentechnischer
Veränderung vorzuschreiben, die auf der Saatgutpackung
anzubringen ist ?
6. Welche Chancen auf wahrheitsgemäße Kennzeichnung und welche
Risken für Gemüsebauern räumen Sie einem Österreichischen
“Gentechnikfrei - Pickerl” für Gemüse angesichts der derzei -
tigen Kennzeichnungsmängel bei Gemüsesaatgut ein ?
7. Ab wann wird es eine lückenlose Kennzeichnung für
gentechnisch verändertes Gemüsesaatgut
a) aus Österreich,
b) aus der EU,
c) aus Drittstaaten
geben, damit Österreichs Gemüsebauern, Gärtner und
Verbraucher wahrheitsgemäß informiert werden ?