4642/J XX.GP

 

der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl

an den Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft

betreffend in Österreich vermarktetes Gemüsesaatgut -

gentechnisch verändert ?

Im Ausschuß für Land -  und Forstwirtschaft am 1.7.1998 befragte

die Erstunterzeichnerin den Bundesminister für Land - und Forst -

wirtschaft eindringlich, ob er ausschließen könne, daß gen -

technisch verändertes Gemüsesaatgut in Österreich in Verkehr

gebracht werde.

Der Bundesminister antwortete, daß er dies tatsächlich nicht

ausschließen könne, denn - zum Unterschied von Getreidesaatgut

- genüge bei Gemüsesaatgut eine nationale Zulassung bzw.

Registrierung, um es EU - weit in Verkehr bringen zu dürfen.

Keines der führenden saatguterzeugenden Länder, wie z.B. die

Niederlande, schreiben eine Kennzeichnung gentechnischer

Veränderungen auf der Gemüsesaatgutpackung vor.

Es ist also nicht auszuschließen, daß gentechnisch verändertes

Importgemüse einerseits und Gemüsesaatgut, aus dem im Inland

gentechnisch verändertes Gemüse hergestellt wird (sei es von

Bauern, Gärtnern oder Privatpersonen, denen diese notwendige

Information vorenthalten wird), andererseits, in Österreich

in Verkehr gebracht wird.

Bei vielen Arten und Sorten von Gemüse wird in Österreich

entweder eine zu geringe Menge oder gar kein entsprechendes

Saatgut mehr hergestellt, so daß die Käufer auf Importsaatgut

angewiesen sind und mangels Kennzeichnung die Katze im Sack

kaufen.

Damit ist aber jede von einzelnen Regierungsmitgliedern und

Bioverbänden angestrebte "Gentechnikfrei - Kennzeichnung" bei

Gemüse zum Scheitern verurteilt, einer Lösung, der FPÖ - Abge -

ordnete wegen der Beweislastumkehr auf Risiko des Landwirt

ohnehin skeptisch gegenüberstehen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende

Anfrage:

1. Welche gemüsesaatguterzeugenden Länder haben eine Kenn -

zeichnungspflicht für gentechnisch verändertes Gemüse -

saatgut

a) bei der Zulassung bzw. Registrierung,

b) auf der einzelnen Saatgutpackung ?

2. Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch

verändertes Gemüsesaatgut, das in Österreich

a) an Landwirte, Gärtnereien u.ä. Betriebe,

b) an Privatpersonen

verkauft wird, am gesamten Gemüsesaatgut (aufgegliedert

nach Arten und Sorten) ?

3. Welcher Anteil des Importgemüses, das in Österreich in

Verkehr gebracht wird, ist Ihren Schätzungen nach gen-

technisch verändert ?

4. Warum ist bisher kein in Österreich in Verkehr gebrachtes

Importgemüse mit der Kennzeichnung "gentechnisch verändert"

versehen, obwohl solches Gemüse zweifellos importiert wird ?

5. Was hindert Sie, für im In - oder (EU -)Ausland erzeugtes

Gemüsesaatgut eine Kennzeichnung bei gentechnischer

Veränderung vorzuschreiben, die auf der Saatgutpackung

anzubringen ist ?

6. Welche Chancen auf wahrheitsgemäße Kennzeichnung und welche

Risken für Gemüsebauern räumen Sie einem Österreichischen

“Gentechnikfrei - Pickerl” für Gemüse angesichts der derzei -

tigen Kennzeichnungsmängel bei Gemüsesaatgut ein ?

7. Ab wann wird es eine lückenlose Kennzeichnung für

gentechnisch verändertes Gemüsesaatgut

a) aus Österreich,

b) aus der EU,

c) aus Drittstaaten

geben, damit Österreichs Gemüsebauern, Gärtner und

Verbraucher wahrheitsgemäß informiert werden ?