4643/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
betreffend in Österreich vermarktetes Gemüse - gentechnisch
verändert ?
Im Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft vom 1.7.98 befragte
die Erstunterzeichnerin den Bundesminister für Land- und Forst -
wirtschaft eindringlich, ob er ausschließen könne, daß gen -
technisch verändertes Gemüsesaatgut in Österreich in Verkehr
gebracht werde.
Der Bundesminister antwortete, daß er dies tatsächlich nicht
ausschließen könne, denn - zum Unterschied von Getreidesaat -
gut - genüge bei Gemüsesaatgut eine nationale Zulassung und
Registrierung, um es EU - weit in Verkehr bringen zu dürfen.
Keines der führenden saatguterzeugenden Länder, wie beispiels -
weise die Niederlande - schreiben eine Kennzeichnung gentech -
nischer Veränderungen auf der Gemüsesaatgutpackung vor.
Es ist also nicht auszuschließen, daß gentechnisch verändertes
Importgemüse aus diesem Saatgut in Österreich in Verkehr gebracht
wird. Ebenso problematisch ist aber der Umstand, daß auch
österreichische Landwirte, die gentechnikfreies Gemüse produ -
zieren wollen, auf importiertes Saatgut angewiesen sind, da
viele Arten und Sorten in Österreich gar nicht mehr oder in
zu geringer Menge hergestellt werden und keine Garantie besteht,
auch wirklich gentechnikfreies Saatgut zu erhalten.
Damit steht und fällt aber jede von einzelnen Regierungsmit -
gliedern und Bioverbänden angestrebte “Gentechnikfrei - Kennzeichnung”.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
die nachstehende
Anfrage:
1. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß bei Gemüsesaatgut eine
nationale Zulassung bzw. Registrierung genügt, um es EU -
weit in Verkehr bringen zu dürfen ?
2. Ist Ihnen bekannt, welche gemüsesaatguterzeugenden Länder
keine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch verändertes
Gemüsesaatgut vorsehen ?
3. Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch
verändertes Gemüse, aufgegliedert nach Arten und Sorten,
an dem Importgemüse, das in Österreich in Verkehr gebracht
wird ?
4. Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch
verändertes Gemüsesaatgut, das in Österreich an Landwirte,
Gärtner und Privatpersonen verkauft wird ?
5. Warum trägt dieses gentechnisch veränderte, in Österreich in
Verkehr gebrachte Gemüsesaatgut keine Verpackungskennzeichnung
“gentechnisch verändert”, so daß die Käufer wahrheitsgemäß
informiert frei entscheiden können ?
6. Warum ist bisher kein in Österreich in Verkehr gebrachtes
Importgemüse, welcher Art und Sorte auch immer, mit der
Kennzeichnung “gentechnisch verändert” versehen, obwohl
solches Gemüse zweifellos importiert wird ?
7. Erachten Sie die heuer von der Koalition beschlossene Novelle
des Gentechnikgesetzes für tauglich, dieses Kennzeichnungs -
problem zu lösen ?
Wenn ja: wie ?
Wenn nein: welche Lösung zur Kennzeichnung dieses Import -
gemüses schlagen Sie vor ?
8. Erachten Sie die von Ihrem Ressort ‚verabschiedete Gentechnik -
Kennzeichnungsverordnung für tauglich, das Kennzeichnungs -
problem bei Gemüse und Gemüsesaatgut zu lösen ?
Wenn ja: wie ?
Wenn nein: welche Lösung schlagen Sie vor ?
9. Ab wann wird es eine lückenlose Kennzeichnung für
a) gentechnisch verändertes Importgemüse,
b) gentechnisch verändertes Inlandgemüse
zur Information und zum Nutzen der Verbraucher geben ?
10. Welche Chancen auf wahrheitsgemäße Kennzeichnung im
Interesse der Verbraucher und welche Risken für öster -
reichische Gemüsebauern und Gärtner räumen Sie einem
österreichischen “Gentechnikfrei - pickerl” für Gemüse
angesichts der derzeitigen Kennzeichnungsmängel bei
Gemüsesaatgut ein ?