4648/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Disziplinarverfahren gegen HochschullehrerInnen

In den vergangenen Monaten sind die Universitäten hinsichtlich ihres wissenschaftlichen

und künstlerischen Personal zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. Immer

wieder wurden Fälle veröffentlicht aus denen hervorgeht daß zum Beispiel Dienstpflichten

möglicherweise verletzt werden. In der Regel passiert den entsprechenden Personen auf

Grund des Disziplinarrechtes absolut nichts.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und

HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

2. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen

jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

3. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren

1988 bis 1998 erstattet?

4. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher

Verwendung in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?

5. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und

HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?

6. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und

HochschulassistentInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998

7. eingeleitet?

8. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Bundeslehrerinnen jeweils in den Jahren

1988 bis 1998 eingeleitet?

9. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher

Verwendung jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?

10. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen Universitäts - und HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

11. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

12. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998

Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche Delikte des

22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige gebracht?

13. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 227 Abschnittes des StGB (§§ 302

StGB ff) gegen Beamte in wissenschaftlicher Verwendung jeweils in den Jahren 1988

bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche

Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige

gebracht?

14. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Einsprüche

erhoben?

15. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?

16. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?

17. In wievielen Fällen davon kam es zu einem Verweis?

18. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldbußen?

19. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldstrafen?

20. In wievielen Fällen davon kam es zu Suspendierungen?

21. In wievielen Fällen davon kam es zu Entlassungen?

22. Ist im Bereich ihres Ressorts das Disziplinarrecht subsidiär gegenüber anderen

Rechtsmaterien? Gibt es eine rechtliche Begründung dafür, das Disziplinarrecht nicht

anzuwenden, wenn etwa Rechtsvorschriften der Gleichbehandlung zur Anwendung

kommen?

23. Brachten Sie das Recht, Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu können,

für zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Änderungen

befürworten Sie?

24. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarrecht?

25. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie

in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?