4648/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Disziplinarverfahren gegen HochschullehrerInnen
In den vergangenen Monaten sind die Universitäten hinsichtlich ihres wissenschaftlichen
und künstlerischen Personal zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden. Immer
wieder wurden Fälle veröffentlicht aus denen hervorgeht daß zum Beispiel Dienstpflichten
möglicherweise verletzt werden. In der Regel passiert den entsprechenden Personen auf
Grund des Disziplinarrechtes absolut nichts.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und
HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?
2. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen
jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?
3. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren
1988 bis 1998 erstattet?
4. Wieviele Disziplinaranzeigen wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher
Verwendung in den Jahren 1988 bis 1998 erstattet?
5. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und
HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?
6. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Universitäts - und
HochschulassistentInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998
7. eingeleitet?
8. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Bundeslehrerinnen jeweils in den Jahren
1988 bis 1998 eingeleitet?
9. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen Beamte in wissenschaftlicher
Verwendung jeweils in den Jahren 1988 bis 1998 eingeleitet?
10. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302
StGB ff) gegen Universitäts - und HochschulprofessorInnen jeweils in den Jahren 1988
bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche
Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige
gebracht?
11. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302
StGB ff) gegen Universitäts - und HochschulassistentInnen jeweils in den Jahren 1988
bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche
Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige
gebracht?
12. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 22. Abschnittes des StGB (§§ 302
StGB ff) gegen BundeslehrerInnen jeweils in den Jahren 1988 bis 1998
Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche Delikte des
22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige gebracht?
13. In wievielen Fällen wurden wegen Straftaten des 227 Abschnittes des StGB (§§ 302
StGB ff) gegen Beamte in wissenschaftlicher Verwendung jeweils in den Jahren 1988
bis 1998 Disziplinaranzeige erstattet bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet? Welche
Delikte des 22. Abschnittes wurden dabei jeweils mit welcher Häufigkeit zur Anzeige
gebracht?
14. In wievielen Fällen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Einsprüche
erhoben?
15. In wievielen dieser Fälle wurde den Einsprüchen stattgegeben?
16. In wievielen Fällen kam es zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen?
17. In wievielen Fällen davon kam es zu einem Verweis?
18. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldbußen?
19. In wievielen Fällen davon kam es zu Geldstrafen?
20. In wievielen Fällen davon kam es zu Suspendierungen?
21. In wievielen Fällen davon kam es zu Entlassungen?
22. Ist im Bereich ihres Ressorts das Disziplinarrecht subsidiär gegenüber anderen
Rechtsmaterien? Gibt es eine rechtliche Begründung dafür, das Disziplinarrecht nicht
anzuwenden, wenn etwa Rechtsvorschriften der Gleichbehandlung zur Anwendung
kommen?
23. Brachten Sie das Recht, Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu können,
für zeitgemäß? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Änderungen
befürworten Sie?
24. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gültigen Disziplinarrecht?
25. Welche konkreten Reformmaßnahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie
in welchem konkreten Zeitraum vorlegen?