4667/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen,
wegen Quälen und der Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigten
türkischen Ausländer
Aus der Beantwortung 3845/AB des Bundesministers für Justiz der parlamentarischen
Anfrage 3867/J der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen betreffend Bezahlung
von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen, wegen Quälen und der
Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigten türkischen Ausländer geht
hervor, daß diese Leistungszahlungen erst nach einem qualifizierten rechtsstaatlichen
Verfahren tatsächlich eingestellt werden können.
Der Verdacht und die bereits eingeleitete gerichtliche Prüfung ob eine Person mit
ausländischer Staatsbürgerschaft schwerwiegende kriminelle Handlungen begangen
hat, reicht in Österreich nicht aus, um diese Leistungsauszahlungen einzustellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Wieviele ausländische Sozialleistungsbezieher, die ihren Anspruch auf
Sozialleistungen aufgrund des Nachweises krimineller Handlungen verloren haben,
sind Ihrem Ressort aus dem Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt?
2. Wie lautet die Vorgangsweise Ihres Ressorts um die ungerechtfertigt geleisteten
Sozialleistungen von einem Verurteilten bzw. seiner Familie, die sich auch
möglicherweise im Ausland aufhält, rückerstattet zu bekommen?
3. In wievielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren ausländischen Staatsbürgern
der Rückersatz ausbezahlter Leistungen vorgeschrieben?
4. In wievielen Fällen wurden diese Leistungen auch
tatsächlich rückerstattet?
5. Halten Sie die Genauigkeit Ihrer Recherche bei der Datenerhebung sowohl auf
vorhandene Vermögenswerte des Antragstellers im Ausland, als auch auf eine
mögliche Straffälligkeit für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung und der
Notstandshilfe für. ausreichend?
a. wenn ja, womit begründen Sie dies?
b. wenn nein, welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant?
6. Ist Ihrem Ressort dieser konkrete Fall bekannt? Wenn ja, wie lautet Ihre Meinung
dazu?