4685/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Veränderung der Lehrverteilung an Universitäten und Hochschulen
künstlerischer Richtung als Folge der Novellierungen des Hochschullehrerdienstrechtes und
Besoldungsrechts
Im Zuge der Veränderungen des Hochschullehrerdienstrechtes und des Besoldungsrechtes
ist es an den Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung zu einer Neuverteilung
der Lehre gekommen. Die bereits im Zuge der Streikbewegung 1996 geäußerten
Befürchtungen der externen Lehrbeauftragten, daß nun im wesentlichen die Bediensteten
(Personen, die in einem Dienstverhältnis zur jeweiligen Universität oder Hochschule
künstlerischer Richtung stehen) mit der Lehre beauftragt würden, scheinen sich in manchen
Bereichen zu bewahrheiten. Dadurch gehen einerseits innovative Ansätze in der Lehre
verloren und andererseits werden bestimmte Inhalte, die von den Bediensteten nicht gelehrt
werden können, nicht mehr angeboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wieviele remunerierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994 (WS
94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96)1996 (WS 96/97, SS 97) 1997,(WS 1997/98
SS 98) an wieviele externe Lebrbeauftragte (Personen, die in keinem Dienstverhältnis
zur jeweiligen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung stehen) vergeben?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten! Fakultäten/Studienrichtungen und
Hochschulen künstlerischer Richtung/Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach
Geschlecht)
2.) Wieviele nicht remunerierte Lehraufträge wurden jeweils in den Studienjahren 1994
(WS 94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96)1996 (WS 96/97, SS 97) 1997,(WS
1997/98, SS 98) an wieviele externe Lehrbeauftragte (Personen, die in keinem
Dienstverhältnis zur jeweiligen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung
stehen) vergeben? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studien -
richtungen und Hochschulen künstlerischer Richtung/Abteilungen/Studienrichtungen
und jeweils nach Geschlecht).
3.) Wieviele Lehrveranstaltungsstunden haben die folgenden Hochschullehrergruppen
(ordentliche Universitäts - und HochschulprofessorInnen, außerordentliche
Universitäts - und HochschulprofessorInnen, Universitäts - und Hochschulassistent -
Innen - habilitiert/nicht habilitiert, VertragsassistentInnen) selbständig in den
Studienjahren 1994 (WS 94/95, SS 95), 1995 (WS 95/96, SS 96)1996 (WS 96/97, SS
97) 1997,(WS 97198, SS 98) abgehalten. Wieviele Stunden davon, wurden vor der
Novellierung des Dienst - und Besoldungsrechts als remunerierte bzw. nicht
remunerierte Lehraufträge von den HochschullehrerInnen gelesen? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Universitäten/Fakultäten/Studienrichtungen und Hochschulen
künstlerischer Richtung/Abteilungen/Studienrichtungen und jeweils nach Geschlecht).
4.) Welche Maßnahmen werden Sie treffen, um die Vergabe von Lehraufträgen an externe
Lehrbeauftragte sicherzustellen, um so die Qualität und die Vielfalt der Lehre an den
Österreichischen Universitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung zu
gewährleisten?
5.) Die Lehrauftragsremuneration wurde im Zuge des "Sparpakets” drastisch gekürzt
(17%). Die externen Lehrbeauftragten sind somit jene Gruppe, die die höchsten
Kürzungen im Universitätsbereich erfahren mußte. Wann denken Sie an eine
Erhöhung der Remuneration und in welchem Ausmaß?
6.) Die Lehrbeauftragten haben auf Grund des UOG 93 keine Mitbestimmungsrechte mehr
im Rahmen des akademischen Mittelbaus. Dadurch ist es Ihnen nicht möglich zum
Beispiel in den Kollegialorganen die mit der Erarbeitung neuer Studienpläne befaßt
sind mitzuwirken. Abgesehen von der demokratiepolitischen Fragwürdigkeit dieses
Ausschlusses, besteht die Gefahr, daß dadurch neue Porschungsansätze und innovative
Lehre in den Studienplänen nicht repräsentiert sind. Streben Sie eine Novellierung des
UOG 93 hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte der Lehrbeauftragten (zumindest in
Anlehnung an das nun beschlossene KUOG) an? Wenn nein, warum nicht?