4686/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend

künftige Ausgliederungen

In der Anfragebeantwortung 3246/AB vom 5. Jänner 1998 zur schriftlichen Anfrage der

Abgeordneten Dipl. - Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen vom 7. November 1997, Nr.

3264/J betreffend außerbudgetäre Finanzierung und verdeckte Staatsverschuldung teilt

der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger folgendes mit:

Ausgliederungen haben keinen Selbstzweck, sondern verfolgen vielmehr folgende

Ziele:

Erreichung eines höheren Kostendeckungsgrades

Steigerung der Effizienz und Rationalität

höhere wirtschaftliche Flexibilität

Eine höhere Kostendeckung wirkt budgetär entlastend. Durch die Ausgliederung wird

eine marktgerechte Orientierung des Leistungsangebotes an der Nachfrage und die

Schaffung eines Kostenbewußtseins beim Publikum ermöglicht.

Die Ausgliederung soll weiters wesentliche Verbesserungen der betrieblichen

Organisation durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und

Instrumente begünstigen. Solche sind insbesondere:

umfassende Entscheidungskompetenzen und Verantwortungszurechnung, d.h.

Übereinstimmung von Aufgabe und Verantwortung, die sich auch auf Kosteneinsatz

und Leistungserfolg beziehen;

stärkere Kostentransparenz in allen Teilbereichen durch das betriebliche

Rechnungswesen

Kontinuität in der Finanzierung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen

- Anwendung von Instrumenten des Marketings

- Möglichkeit der Schaffung von Wettbewerb

- klare “Bestellung gemeinwirtschaftlicher Auflagen”

- flexibleres Personalmanagement.

Damit ergeben sich Vorteile für eine schnellere und bessere Anpassung des jeweiligen

Aufgabenbereiches an sich ändernde organisationsinterne und externe Bedingungen.

Diese Wirkungen stehen auch im Zusammenhang mit der Loslösung der

verselbständigten Verwaltungseinheiten von haushalts, -  dienst - und

besoldungsrechtlichen Bedingungen.

Die Herauslösung einzelner Dienstleistungsaufgaben aus der unmittelbaren

Staatsverwaltung bedeutet schließlich auch eine Entlastung von Regierung und

Verwaltungsführung von betrieblichen Funktionen.

Im Gegenzug werden Sie im Wirtschaftsblatt vom 28. Mai in einem Artikel mit dem

Titel “Wenig Lust auf weitere Ausgliederungen”‘ mit folgendem Schlagwort zitiert:

“Outgesourced und eingefahren”. Es heißt weiters: “Die Tragikkomödie um die

Einführung der Vignettenpflicht auf den Autobahnen im Vorjahr läßt im Chef der

weitaus meisten zur Ausgliederung geeigneten Ämter wenig Lust auf Wiederholung

keimen.”

Ferner fordert im selben Artikel Rechungshof - Präsident Franz Fiedler, daß vor jeder

Ausgliederung zu prüfen sei, ob die betreffende Aufgabe vom öffentlichen Dienst nicht

besser und billiger erledigt werden kann. Außerdem soll eine echte Evaluierung

vorgenommen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Teilen Sie die Anschauungen von Finanzminister Edlinger zum Thema

Ausgliederungen? Wenn ja, warum signalisieren Sie in dem oben angeführten Artikel

eine generell ablehnende Haltung gegenüber weiteren Ausgliederungen? Wenn nein, in

welchen Punkten der oben angeführten Anfragebeantwortung stimmen Sie mit Minister

Edlinger nicht überein und warum?

2. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Vorteile von Ausgliederungen?

3. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Nachteile von Ausgliederungen?

4. Welche Verwaltungseinheiten können Ihrer Ansicht nach prinzipiell ausgegliedert

werden?

5. Welche Verwaltungseinheiten Ihres Zuständigkeitsbereiches werden in nächster Zeit

ausgegliedert? Gibt es dazu bereits konkrete Zeit - und Ausführungspläne?

6. Wurde bei den bisherigen Ausgliederungen die bereits 1992 von der

Bundesregierung ausgearbeitete Ausgliederungsrichtlinie eingehalten? Wenn nein,

warum nicht? Wenn ja, warum sind Sie mit dem Erfolg der vorgenommenen

Ausgliederungen sichtlich unzufrieden?

7. Sind schwere Vorbereitungs - bzw. Durchführungsmängel bei den bereits

vorgenommen Ausgliederungen, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fielen, aufgetreten?

Wenn ja, liegt die einzige Konsequenz darin, keine weiteren Ausgliederungen

vorzunehmen oder gibt es noch andere Alternativen? Wenn ja, welche?

8. Wer hat die Vorbereitungs - bzw. Durchführungsmängel zu verantworten?

9. Wurde nach den einzelnen Ausgliederungen, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres

Ministeriums fielen, eine Kosten - Nutzen - Rechnung erstellt? Wenn ja, welches konkrete

Ergebnis ergaben diese Kosten - Nutzen - Rechnungen? Wenn nein, warum wurden keine

Kosten - Nutzen - Rechnungen erstellt?

10. Kam es im Zuge von Ausgliederungen, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres

Ministeriums fielen, zu Verteuerungen im Bereich der von den verselbständigten

Verwaltungseinheiten erstellten Leistungen? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und

in welcher konkreten Höhe?

11. Warum erhebt Rechnungshofpräsident Franz Fiedler Ihrer Meinung nach die oben

angeführten Forderungen, wenn es bereits seit 1992 eine Ausgliederungsrichtlinie gibt?

Teilen Sie die Ansichten von Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler? Wenn nein,

warum nicht?