4686/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend
künftige Ausgliederungen
In der Anfragebeantwortung 3246/AB vom 5. Jänner 1998 zur schriftlichen Anfrage der
Abgeordneten Dipl. - Ing. Thomas Prinzhorn und Kollegen vom 7. November 1997, Nr.
3264/J betreffend außerbudgetäre Finanzierung und verdeckte Staatsverschuldung teilt
der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger folgendes mit:
Ausgliederungen haben keinen Selbstzweck, sondern verfolgen vielmehr folgende
Ziele:
Erreichung eines höheren Kostendeckungsgrades
Steigerung der Effizienz und Rationalität
höhere wirtschaftliche Flexibilität
Eine höhere Kostendeckung wirkt budgetär entlastend. Durch die Ausgliederung wird
eine marktgerechte Orientierung des Leistungsangebotes an der Nachfrage und die
Schaffung eines Kostenbewußtseins beim Publikum ermöglicht.
Die Ausgliederung soll weiters wesentliche Verbesserungen der betrieblichen
Organisation durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze und
Instrumente begünstigen. Solche sind insbesondere:
umfassende Entscheidungskompetenzen und Verantwortungszurechnung, d.h.
Übereinstimmung von Aufgabe und Verantwortung, die sich auch auf Kosteneinsatz
und Leistungserfolg beziehen;
stärkere Kostentransparenz in allen Teilbereichen durch das betriebliche
Rechnungswesen
Kontinuität in der Finanzierung entsprechend den betrieblichen Erfordernissen
- Anwendung von Instrumenten des Marketings
- Möglichkeit der Schaffung von Wettbewerb
- klare “Bestellung gemeinwirtschaftlicher Auflagen”
- flexibleres Personalmanagement.
Damit ergeben sich Vorteile für eine schnellere und bessere Anpassung des jeweiligen
Aufgabenbereiches an sich ändernde organisationsinterne und externe Bedingungen.
Diese
Wirkungen stehen auch im Zusammenhang mit der Loslösung der
verselbständigten Verwaltungseinheiten von haushalts, - dienst - und
besoldungsrechtlichen Bedingungen.
Die Herauslösung einzelner Dienstleistungsaufgaben aus der unmittelbaren
Staatsverwaltung bedeutet schließlich auch eine Entlastung von Regierung und
Verwaltungsführung von betrieblichen Funktionen.
Im Gegenzug werden Sie im Wirtschaftsblatt vom 28. Mai in einem Artikel mit dem
Titel “Wenig Lust auf weitere Ausgliederungen”‘ mit folgendem Schlagwort zitiert:
“Outgesourced und eingefahren”. Es heißt weiters: “Die Tragikkomödie um die
Einführung der Vignettenpflicht auf den Autobahnen im Vorjahr läßt im Chef der
weitaus meisten zur Ausgliederung geeigneten Ämter wenig Lust auf Wiederholung
keimen.”
Ferner fordert im selben Artikel Rechungshof - Präsident Franz Fiedler, daß vor jeder
Ausgliederung zu prüfen sei, ob die betreffende Aufgabe vom öffentlichen Dienst nicht
besser und billiger erledigt werden kann. Außerdem soll eine echte Evaluierung
vorgenommen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Teilen Sie die Anschauungen von Finanzminister Edlinger zum Thema
Ausgliederungen? Wenn ja, warum signalisieren Sie in dem oben angeführten Artikel
eine generell ablehnende Haltung gegenüber weiteren Ausgliederungen? Wenn nein, in
welchen Punkten der oben angeführten Anfragebeantwortung stimmen Sie mit Minister
Edlinger nicht überein und warum?
2. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Vorteile von Ausgliederungen?
3. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Nachteile von Ausgliederungen?
4. Welche Verwaltungseinheiten können Ihrer Ansicht nach prinzipiell ausgegliedert
werden?
5. Welche Verwaltungseinheiten Ihres Zuständigkeitsbereiches werden in nächster Zeit
ausgegliedert? Gibt es dazu bereits konkrete Zeit - und Ausführungspläne?
6. Wurde bei den bisherigen Ausgliederungen die bereits 1992 von der
Bundesregierung ausgearbeitete Ausgliederungsrichtlinie eingehalten? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, warum sind Sie mit dem Erfolg der vorgenommenen
Ausgliederungen
sichtlich unzufrieden?
7. Sind schwere Vorbereitungs - bzw. Durchführungsmängel bei den bereits
vorgenommen Ausgliederungen, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fielen, aufgetreten?
Wenn ja, liegt die einzige Konsequenz darin, keine weiteren Ausgliederungen
vorzunehmen oder gibt es noch andere Alternativen? Wenn ja, welche?
8. Wer hat die Vorbereitungs - bzw. Durchführungsmängel zu verantworten?
9. Wurde nach den einzelnen Ausgliederungen, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres
Ministeriums fielen, eine Kosten - Nutzen - Rechnung erstellt? Wenn ja, welches konkrete
Ergebnis ergaben diese Kosten - Nutzen - Rechnungen? Wenn nein, warum wurden keine
Kosten - Nutzen - Rechnungen erstellt?
10. Kam es im Zuge von Ausgliederungen, die in den Zuständigkeitsbereich Ihres
Ministeriums fielen, zu Verteuerungen im Bereich der von den verselbständigten
Verwaltungseinheiten erstellten Leistungen? Wenn ja, in welchen konkreten Fällen und
in welcher konkreten Höhe?
11. Warum erhebt Rechnungshofpräsident Franz Fiedler Ihrer Meinung nach die oben
angeführten Forderungen, wenn es bereits seit 1992 eine Ausgliederungsrichtlinie gibt?
Teilen Sie die Ansichten von Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler? Wenn nein,
warum nicht?