4803/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Madl, DI Hofmann, Meisinger und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend “Führerscheinprüfung per Mausklick”
Laut BGBl. II Nr.321/1997 - Fahrprüfungsverordnung, in Kraft getreten mit 1. November
1997 wird nun die theoretische Fahrprüfung am Computer abgelegt.
Bereits jetzt häufen sich Unmutsäußerungen sowohl seitens der Fahrschulen als auch seitens
der Prüflinge - einerseits über unsinnige und unverständliche Fragen im Prüfungskatalog,
andererseits über die Qualität der Software im Allgemeinen.
Von Fahrschulen wird weiters berichtet, daß es des öfteren zu Systemabstürzen im Bereich
der EDV kam, daß Änderungen z.B. im Bereich der StVO mit einiger Verspätung Eingang in
die Prüfungs - Software fanden sowie daß massiver Druck auf sie ausgeübt wurde, die Software
in ihrer gegenwärtigen Form zu akzeptieren, da ansonsten ARBÖ und ÖAMTC das Abhalten
der Fahrprüfungen übernehmen würden.
Der gegenseitige Preisdruck auf der einen Seite, Erfolgsquotenheischereri auf der anderen,
veranlassen immer mehr Fahrschulen, fundierten Theorieunterricht zugunsten rein
mechanischen Prüfangsfragendrills am Computer zu vernachlässigen. Die Qualität der
theoretischen Ausbildung ist somit im Sinken begriffen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage
1. Wurde die Erstellung der Prüfungssoftware gemäß den vorgeschriebenen EU - Richtlinien
öffentlich ausgeschrieben?
2. Wenn nein, warum nicht und welche Firma/-en bekam/-en ohne vorhergehende
Ausschreibung den Auftrag?
3. Wenn ja, welche Firmen bewarben sich, welche Bewerbungen wurden berücksichtigt,
welche nicht und warum?
4. Wurde den Fahrschulen für die Abhaltung einer computerunterstützten Fahrprüfung eine
bestimmte Hardware empfohlen?
5. Wenn ja, in welcher Preislage bewegt sich die empfohlene Hardware?
6. Wenn nein, ist die Prüfungssoftware beliebig kompatibel?
7. Sind
Ihnen Fälle von Systemabstürzen bekannt?
8. Nach welchen Richtlinien wurde der Fragenkatalog für die computerunterstützte
Führerscheinprüfung erstellt?
9. Von wem wurde obengenannter Fragenkatalog erstellt?
10. Nach welchen Richtlinien wurden die, im multiple choice - System erforderlichen
richtigen und falschen Antworten erstellt?
11. Von wem wurden obengenannte richtige und falsche Antworten erstellt?
12. Werden durch Änderungen im Gesetz - und Verordnungsbereich unbrauchbar gewordene
Prüfungs - CD - ROMs gratis erneuert?
13. Wenn ja, wer kommt für die Kosten auf?
14. In welchem Zeitraum werden in Frage 12. genannte Prüfungs CD - ROMs erneuert?
15. Wie wird in Zukunft vorgegangen, wenn ein Prüfling eine aufgrund einer Gesetzesnovelle
“richtige” Antwort gibt, der Computer diese aber aufgrund bereits überholter Software als
“falsch” beurteilt?
16. Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen angesichts der Tatsache, daß zahllose
Fahrschulen einerseits, um gute Preise bieten zu können, andererseits, um die
Erfolgsquoten in die Höhe zu treiben, fundierten Unterricht zunehmend zugunsten Drill am
Computer vernachlässigen?
17. Ist Ihnen bekannt, daß es bereits Fälle gibt, in denen durch Manipulation (z.B.
Übungsprogramm beantwortet Prüfungsprogramm) die Prüfung ad absurdum geführt
wurde?
18. Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?