4803/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Madl, DI Hofmann, Meisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend “Führerscheinprüfung per Mausklick”

Laut BGBl. II Nr.321/1997 - Fahrprüfungsverordnung, in Kraft getreten mit 1. November

1997 wird nun die theoretische Fahrprüfung am Computer abgelegt.

Bereits jetzt häufen sich Unmutsäußerungen sowohl seitens der Fahrschulen als auch seitens

der Prüflinge - einerseits über unsinnige und unverständliche Fragen im Prüfungskatalog,

andererseits über die Qualität der Software im Allgemeinen.

Von Fahrschulen wird weiters berichtet, daß es des öfteren zu Systemabstürzen im Bereich

der EDV kam, daß Änderungen z.B. im Bereich der StVO mit einiger Verspätung Eingang in

die Prüfungs - Software fanden sowie daß massiver Druck auf sie ausgeübt wurde, die Software

in ihrer gegenwärtigen Form zu akzeptieren, da ansonsten ARBÖ und ÖAMTC das Abhalten

der Fahrprüfungen übernehmen würden.

Der gegenseitige Preisdruck auf der einen Seite, Erfolgsquotenheischereri auf der anderen,

veranlassen immer mehr Fahrschulen, fundierten Theorieunterricht zugunsten rein

mechanischen Prüfangsfragendrills am Computer zu vernachlässigen. Die Qualität der

theoretischen Ausbildung ist somit im Sinken begriffen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

Anfrage

1. Wurde die Erstellung der Prüfungssoftware gemäß den vorgeschriebenen EU - Richtlinien

öffentlich ausgeschrieben?

2. Wenn nein, warum nicht und welche Firma/-en bekam/-en ohne vorhergehende

Ausschreibung den Auftrag?

3. Wenn ja, welche Firmen bewarben sich, welche Bewerbungen wurden berücksichtigt,

welche nicht und warum?

4. Wurde den Fahrschulen für die Abhaltung einer computerunterstützten Fahrprüfung eine

bestimmte Hardware empfohlen?

5. Wenn ja, in welcher Preislage bewegt sich die empfohlene Hardware?

6. Wenn nein, ist die Prüfungssoftware beliebig kompatibel?

7. Sind Ihnen Fälle von Systemabstürzen bekannt?

8. Nach welchen Richtlinien wurde der Fragenkatalog für die computerunterstützte

Führerscheinprüfung erstellt?

9. Von wem wurde obengenannter Fragenkatalog erstellt?

10. Nach welchen Richtlinien wurden die, im multiple choice - System erforderlichen

richtigen und falschen Antworten erstellt?

11. Von wem wurden obengenannte richtige und falsche Antworten erstellt?

12. Werden durch Änderungen im Gesetz - und Verordnungsbereich unbrauchbar gewordene

Prüfungs - CD - ROMs gratis erneuert?

13. Wenn ja, wer kommt für die Kosten auf?

14. In welchem Zeitraum werden in Frage 12. genannte Prüfungs CD - ROMs erneuert?

15. Wie wird in Zukunft vorgegangen, wenn ein Prüfling eine aufgrund einer Gesetzesnovelle

“richtige” Antwort gibt, der Computer diese aber aufgrund bereits überholter Software als

“falsch” beurteilt?

16. Welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen angesichts der Tatsache, daß zahllose

Fahrschulen einerseits, um gute Preise bieten zu können, andererseits, um die

Erfolgsquoten in die Höhe zu treiben, fundierten Unterricht zunehmend zugunsten Drill am

Computer vernachlässigen?

17. Ist Ihnen bekannt, daß es bereits Fälle gibt, in denen durch Manipulation (z.B.

Übungsprogramm beantwortet Prüfungsprogramm) die Prüfung ad absurdum geführt

wurde?

18. Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?