4822/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend finanzgesetzlicher Überschreitungsermächtigung für das BMLV durch den

Bundesminister für Finanzen

In der Anfragebeantwortung 3991/AB XX.GP betreffend "Schwarzenbergkaserne” wird eine

finanzgesetzlichen Überschreitungsermächtigung des Bundesministers für Finanzen nach Art.

V Abs. 1 Z. 24 BFG 1997 beim VA - Ansatz 1/40108 (Konjunkturausgleichsvoranschlag) bis

zu einem Betrag von 400 Millionen Schilling erwähnt. Diese Überschreitungen dürfen aber

nur dann vorgenommen werden, wenn eine Bedeckung durch Mehreinnahmen aus

Veräußerungen von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und Hochbauten des

BMLV sichergestellt ist. Darüber hinaus gab es in mehreren Budgets immer wieder solche

Ausgabenerrnächtigungen als Stabilisierungs - und Konjunkturbelebungsquote.

Da es den anfragestellenden Abgeordneten nicht ersichtlich ist, für welche Zwecke diese

Mittel Verwendung finden bzw. welche ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften

und Hochbauten des BMLV seit in Kraft treten dieser Vereinbarung veräußert wurden, stellen

die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Seit wann ist diese Vereinbarung zwischen BMF und BMLV in Kraft?

2. Welche Veräußerungen von ausschließlich militärisch genutzten Liegenschaften und

Hochbauten sind von dieser Vereinbarung betroffen?

3. Welche Verkaufserlöse wurde aufgeschlüsselt nach den einzelnen Liegenschaften und

Hochbauten pro Jahr erzielt?

4. Seit wie vielen Budgetjahren werden die finanzgesetzlichen

Überschreitungsermächtigungen beim VA - Ansatz 1/40108 (Stabilisierungsquote,

Konjunkturbelebungsquote etc.) genutzt?

5. Welche Beträge dieser Ausgabenermächtigungen wurden in diesen Jahr ausgegeben?

6. Für welche Projekte wurden die genannten Beträge verwendet?

7. Bis wann soll diese Vereinbarung in Kraft bleiben?