4849/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Beratungsfehler der Studienbeihilfenbehörde
Bereits mehrfach wurden an die unterzeichneten Abgeordneten konkrete Fälle herange -
tragen, wonach durch Beratungsfehler der Studienbeihilfenbehörden Studenten ohne
eigenes Verschulden große finanzielle Nachteile erwuchsen. Zuletzt wurde einer Studen -
tin des Fachhochschul - Studienganges Medientechnik und - design in Hagenberg auf ihre
Anfrage hin von den Mitarbeitern der Studienbeihilfenbehörde sowohl persönlich als
auch telefonisch die Auskunft erteilt, sie würde mit Beginn des Fachhochschul -
Studienganges ein Höchststipendium erhalten können, obwohl sie mehrfach darauf hin -
gewiesen hatte, daß sie im Sommersemester zuvor an der Universität Linz inskribiert
war. Der negative Bescheid der Studienbeihilfenbehörde führte dazu, daß die oben er -
wähnte Antragstellerin für zwei Semester keine Studienbeihilfe erhalten sollte, da bei
Fachhochschulen - im Gegensatz zu den Universitäten - für das Sommersemester keine
Antragsfrist auf Studienbeihilfe vorgesehen ist.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesmi -
nister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen konkrete Fälle von Beratungsfehlern der Studienbeihilfenbehörden be -
kannt, wonach dadurch Studenten ohne eigenes Verschulden große finanzielle
Nachteile erwachsen sind und wenn ja, wie viele und in welchem Ausmaß?
2. Haben Sie seitens Ihres Ressorts für Härtefälle dieser Art vorgesorgt und wenn ja, wie
und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Haltung nehmen Sie hinsichtlich des Umstandes ein, daß für Studenten an
Fachhochschulen andere Zugangsbedingungen für den Erhalt der Studienbeihilfe,
nämlich ein
jährlicher Nachweis des günstigen Studienerfolges, notwendig sind als
für Studenten an den Universitäten, die den entsprechenden Antrag pro Semester
stellen können?
4. Sehen Sie in der in Frage 3 beschriebenen Vorgangsweise eine Ungleichbehandlung
von Studenten an Fachhochschulen mit jenen an Universitäten und wodurch ist dies
für Sie zu rechtfertigen?
5. Aus welchem konkreten Grund wird ein Fachhochschulstudium im Studienförde -
rungsgesetz nicht nach Semestern, sondern nach Ausbildungsjahren gerechnet,
wiewohl der Fachhochschulstudienbetrieb in der Praxis die Semestereinteilung sehr
wohl praktiziert?
6. Inwieweit ist für Sie eine Änderung der gesetzlichen Lage dahingehend vorstellbar,
wonach der Nachweis des günstigen Studienerfolges an Fachhochschulen in gleicher
Weise nach Semestern gegliedert - möglich sein sollte wie an Universitäten?