4857/J XX.GP
der Abgeordneten Martina Gredler, Klara Motter und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Institute für Geriatrie und Medizinrecht
Aufgrund der Entschließung des Nationalrates E/ 13 - NR/XVII.GP. vom 26. April 1989
anläßlich der Behandlung des Berichts des Bundesministers für Inneres im Zusammenhang
mit den Vorgängen im Krankenhaus Lainz legte die Bundesregierung einen Bericht III - 135
d.B. vor, der sich unter anderem mit Fragen der Betreuung alter Menschen, mit der
Medizinerausbildung, mit den Konsequenzen der Entwicklung der modernen Medizintechnik
befaßt.
Darin wird festgehalten, daß eine Reform des Medizinstudiums nicht nur die Erweiterung der
fachlichen Kompetenz und verstärkte Vermittlung ethischer Themen beinhalten, sondern
auch Fragen der Geriatrie und Rehabilitation umfassen soll, um verstärkt auf die spezifischen
Probleme alter Menschen, Behinderter und chronisch Kranker eingehen zu können. Im
Bericht wird daraus die Schlußfolgerung gezogen, daß vor allem geprüft werden soll, ob
Professuren oder Institute für Geriatrie und Medizinrecht zu schaffen sind.
Inzwischen sind neun Jahre vergangen und die im genannten Bericht angesprochenen
Themenbereiche für die Ausbildung haben nichts an Aktualität verloren. Die demographische
Entwicklung sowie die Entwicklung neuer Technologien führen dazu, daß die in diesen
Bereichen tätigen Personen immer mehr an ethisch und in rechtlich sensible Grenzbereiche
vorstoßen. Während die Fächer Medizinethik und Rehabilitation bereits universitär verankert
sind, gibt es jedoch im Gegensatz zu vielen anderen Staaten bis heute keine Professuren bzw.
Institute für Geriatrie und Medizinrecht. Dies ist umso bedauerlicher, als Österreich dadurch
den gesellschaftlichen Herausforderungen auf den genannten Gebieten in Lehre und
Forschung nicht gerecht werden kann.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr nachstehende
Anfrage
1. Wann wurde geprüft ob Professuren bzw. Institute für Geriatrie, und Medizinrecht zu
schaffen sind?
2. In welchem Gremium wurde diese Frage geprüft und wer gehörte diesem Gremium an?
3. Ergab die Prüfung die Notwendigkeit der Errichtung derartiger Professuren bzw. Institute?
4. Wenn ja, weshalb gibt es bis heute noch keine Professur bzw. noch kein Institut für diese
Fachbereiche?
5. Wenn nein, welche Gründe sprachen
dagegen?
6. Werden Sie veranlassen, daß diese Fragen aufgrund der geänderten Situation nochmals
geprüft werden?
7. Werden Sie sich für die Errichtung von Professuren bzw. Instituten für Geriatrie und
Medizinrecht einsetzen?
8. Wenn ja, wann rechnen Sie mit deren Realisierung?