4858/J XX.GP

 

der Abgeordneten Martina Gredler, Heide Schmidt und PartnerInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend die universitäre Forschung und Lehre im Bereich der Menschenrechte

 

An den österreichischen Universitäten werden an zahlreichen Instituten im Rahmen des

Verfassungsrechts (an den Universitäten Wien, Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck sowie an

der Wirtschaftsuniversität Wien; im Rahmen der Rechtslehre auch an der Universität

Klagenfurt, der Technischen Universität und der Universität für Bodenkultur in Wien) Grund -

und Menschenrechtsfragen in Forschung und Lehre behandelt. Außerhalb der universitären

Organisation bestehen das Salzburger Institut für Menschenrechte und das Wiener Boltzmann

Institut für Menschenrechte, welche mit den Universitäten kooperieren.

 

Im Lichte neuer rechtspolitischer Herausforderungen, neuer Technologien und

wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten gerade in diesem Forschungsbereich neue Impulse über

die traditionellen Wege hinaus gesetzt werden. Nachdem Menschenrechtsfragen des

ausgehenden 20. Jahrhunderts zumeist nur mit spezifischen Fachkenntnissen in den juristischen,

aber auch in den jeweils berührten nichtjuristischen Fachgebieten (z.B. Gentechnik, Bioethik,

Medizin, regionale Spezifika, Migrations - und Integrationsfragen) gelöst werden können,

bedarf es einer besseren Implementation der fächer - und fakultätenübergreifenden Forschung

und Lehre an den Universitäten.

 

Der politische Auftrag des Jahres 1998 in diese Richtung ist eindeutig und eindrucksvoll. In

dem von der UNO anläßlich des 50. Jahrestages der Erklärung der Menschenrechte

ausgerufenen Jahr der Menschenrechte und anläßlich der EU - Ratspräsidentschaft Österreichs

im zweiten Halbjahr 1998 sollte die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Grund - und

Menschenrechte über symbolische Gesten und Feiern hinaus effektiv unterstützt werden. Um

das hohe Niveau akademischer Forschung und Lehre zu wahren und um den Universitäten die

materielle Basis zu geben, auf hochaktuelle Zeitfragen auch entsprechende Antworten geben zu

können, sollte den Universitäten die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen ihrer Autonomie

die fächerübergreifende Menschenrechtsforschung und - Lehre besser zu verankern im Lichte

der Neuordnung des Universitätsrechts nach dem UOG 1993 sollten für die

fächerübergreifende Menschenrechtsforschung und - Lehre ausreichende organisatorische und

materielle Grundlagen geschaffen werden, welche eine langfristige Vorreiterstellung

Österreichs auf diesem Gebiet sichern können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

                                               Anfrage

 

1. Inwieweit ist die Forschung und Lehre im Bereich aktueller und konkreter Grund - und

Menschenrechtsfragen auf den Gebieten

(a) der Gleichbehandlung und der Frauenrechte

(b) der Asylpraxis und des Fremdenrechts

(c) des ethnischen und des gesellschaftspolitischen Minderheitenschutzes

(d) der Gedanken - und Gewissensfreiheit hinsichtlich ethischer und religiöser Überzeugungen

(e) der europaweiten Harmonisierung von Grund - und Menschenrechten sowie der Schaffung

eines gemeinschaftsrechtlichen Grundrechtskatalogs im europäischen Gemeinschaftsrecht

(f) der Revision und systematischen Neugestaltung des nationalen Grundrechtskatalogs (StGG

1867, Grundrechtsbestimmungen im B -VG sowie in einzelnen Bundesverfassungsgesetzen)

(g) der spezifischen Grundrechtsprobleme im Bereich der Medizin und Biotechnologie

(h) der politischen Grundrechte, der Demokratisierung und der regionalen Integrationsfragen

 

an den bestehenden Universitätsinstituten und sonstigen vom Bund finanzierten

Forschungseinrichtungen verankert?

 

2. Sind diese Einrichtungen ausreichend mit Ressourcen ausgestattet, um fächerübergreifend

forschen und lehren zu können? Wie hoch sind diese Mittel?

a) Sind diese Einrichtungen ausreichend mit Ressourcen ausgestattet, um für die Politik

verwertbare Forschungsergebnisse vorzulegen? Wie hoch sind diese Mittel?

 

3. Welche Aktivitäten setzen oder planen Sie zu setzen, um der Aufarbeitung,

Systematisierung und Lösung der genannten Grund - und Menschenrechtsfragen anläßlich

des Jahres der Menschenrechte 1998 und der Ratspräsidentschaft Österreichs in der EU im

Rahmen der österreichischen Forschungsorganisation eine geeignete Plattform zu bieten

und diese hinsichtlich ihrer materiellen Grundlagen auch über die genannten Anlässe hinaus

zu sichern?

 

4. In welchem Umfang werden derzeit Forschungsprojekte zu den oben genannten Themen

von Ihrem Ressort gefördert?

 

5. In welchem Umfang sind derzeit im Rahmen der Forschungsförderung Ihres Ressorts

Schwerpunkte zu diesen Themen vorgesehen?