4862/J XX.GP
der Abgeordneten Großruck, Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Einhaltung des Bahnbetriebsverfassungsgesetzes durch die ÖBB
Drei Mitgliedern des Vertrauenspersonenausschusses Traktion/Technisches Service Wien
Nord wurde vom Vorsitzenden dieses Ausschusses die Benützung der Räumlichkeiten der
Personalvertretung gemäß § 45 Bahnbetriebsverfassungsgesetz faktisch unmöglich gemacht,
indem dieser die Räumlichkeiten ausschließlich für sozialdemokratische Mitglieder in
Anspruch nahm. Daraufhin haben diese Mitglieder den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter
und die ÖBB als vom Gesetz verpflichteten Dienstgeber geklagt. Unter 26 Cga 27/98 wurde
beim Arbeits - und Sozialgericht Wien am 16.6.1998 ein Vergleich mit den ÖBB geschlossen,
der eine Schlüsselübergabe für die betreffenden Räumlichkeiten zum Inhalt hat. Nach
Rechtskraft des Vergleiches kam es zwar - wenngleich verspätet - zur Schlüsselübergabe,
jedoch waren inzwischen vom Vorsitzenden des Vertrauenspersonenausschusses die
Schlösser ausgetauscht worden. Die betroffenen Mitglieder fühlen sich wohl zu Recht
verschaukelt.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
A n fr a g e:
1) Ist Ihnen der geschilderte Fall bekannt?
2) Gibt es hinsichtlich anderer Personalvertretungsräumlichkeiten ähnliche Probleme?
3) Wie bewerten Sie das Vorgehen des Ausschußvorsitzenden als Dienstgeber?
4) Wie werden Sie dafür sorgen, daß die ÖBB den abgeschlossenen Vergleich auch inhaltlich
erfüllen?
5) Wie bewerten Sie den Umstand, daß die ÖBB von ihren eigenen Mitarbeitern auf
Einhaltung des Bahnbetriebsverfassungsgesetzes geklagt werden muß?