4862/J XX.GP

 

der Abgeordneten Großruck, Mag. Kukacka

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Einhaltung des Bahnbetriebsverfassungsgesetzes durch die ÖBB

 

Drei Mitgliedern des Vertrauenspersonenausschusses Traktion/Technisches Service Wien

Nord wurde vom Vorsitzenden dieses Ausschusses die Benützung der Räumlichkeiten der

Personalvertretung gemäß § 45 Bahnbetriebsverfassungsgesetz faktisch unmöglich gemacht,

indem dieser die Räumlichkeiten ausschließlich für sozialdemokratische Mitglieder in

Anspruch nahm. Daraufhin haben diese Mitglieder den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter

und die ÖBB als vom Gesetz verpflichteten Dienstgeber geklagt. Unter 26 Cga 27/98 wurde

beim Arbeits - und Sozialgericht Wien am 16.6.1998 ein Vergleich mit den ÖBB geschlossen,

der eine Schlüsselübergabe für die betreffenden Räumlichkeiten zum Inhalt hat. Nach

Rechtskraft des Vergleiches kam es zwar - wenngleich verspätet - zur Schlüsselübergabe,

jedoch waren inzwischen vom Vorsitzenden des Vertrauenspersonenausschusses die

Schlösser ausgetauscht worden. Die betroffenen Mitglieder fühlen sich wohl zu Recht

verschaukelt.

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

 

                                   A n fr a g e:

 

1) Ist Ihnen der geschilderte Fall bekannt?

 

2) Gibt es hinsichtlich anderer Personalvertretungsräumlichkeiten ähnliche Probleme?

 

3) Wie bewerten Sie das Vorgehen des Ausschußvorsitzenden als Dienstgeber?

 

4) Wie werden Sie dafür sorgen, daß die ÖBB den abgeschlossenen Vergleich auch inhaltlich

erfüllen?

 

5) Wie bewerten Sie den Umstand, daß die ÖBB von ihren eigenen Mitarbeitern auf

Einhaltung des Bahnbetriebsverfassungsgesetzes geklagt werden muß?