4864/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Povysil
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Ablehnung der Kostenübernahme bei IVF (In Vitro Fertilisation)
Untersuchungen (Gebärmutteruntersuchung)
In einem aktenkundigen Fall vom März diesen Jahres hat die OÖGKK
(Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) eine Kostenübernahme für o.a.
Untersuchungen bei einer 22 jährigen Patientin schriftlich abgelehnt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
folgende
ANFRAGE:
1. Beurteilen Sie eine Gebärmutteruntersuchung zur Vorbereitung einer
Eizellenspende als Ausschlußgrund einer Leistungsübernahme im Sinne des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)?
Wenn Ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
2. Die Patientin hatte vor ca. vier Jahren einen Tumor am Mastdarm und erhielt eine
Chemotherapie sowie Bestrahlungen im Beckenbereich, wobei die Eierstöcke in
Mitleidenschaft gezogen wurden. Besteht in diesem Fall aus den
Folgeuntersuchungen eine Krankenbehandlung im Sinne des ASVG? Wenn ja,
warum? Wenn nein, warum nicht?
3. Die Patientin hat sich über Möglichkeiten zur Erfüllung des Kinderwunsches
erkundigt:
a.) Adoption : hier scheiterte es am Familienstand und am Alter
b.) Eizellenspende: bei funktionstüchtiger Gebärmutter und Samenzellen des
Lebenspartners.
Wie beurteilen Sie den Kostenfaktor und das Recht auf zumindestens anteiliger
Kostenübernahme, angesichts der Tatsache, daß die WHO (Weltgesundheits -
organisation) und die UNO (Vereinte Nationen) das Recht auf Kinder als ein
Grundrecht und die Infertilität bei beiden Geschlechtern als Krankheit definiert?
4. Ist diese Kostenübernahme auch innerhalb der EU -Staaten im Lichte der letzten
EUGH - Urteile zu gewährleisten? Wenn ja,
warum? Wenn nein, warum nicht?
5. Halten Sie in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Blutuntersuchung von
10.000,-- ATS sowie die Kosten von 4.000,-- ATS, welche jedesmal pro
Behandlung vom Versicherungsnehmer zu bezahlen sind, obwohl es sich laut
OÖGKK um keine Krankheit handelt, für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn
nein, warum nicht?
6. Welche gesetzlichen Maßnahmen gedenken Sie in dieser IVF - Problematik in
Österreich unter Berücksichtigung einer EU - und WHO - Konformität zu treffen?