4864/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Ablehnung der Kostenübernahme bei IVF (In Vitro Fertilisation)

Untersuchungen (Gebärmutteruntersuchung)

 

In einem aktenkundigen Fall vom März diesen Jahres hat die OÖGKK

(Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) eine Kostenübernahme für o.a.

Untersuchungen bei einer 22 jährigen Patientin schriftlich abgelehnt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

 

                                   ANFRAGE:

 

1. Beurteilen Sie eine Gebärmutteruntersuchung zur Vorbereitung einer

Eizellenspende als Ausschlußgrund einer Leistungsübernahme im Sinne des

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)?

Wenn Ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

 

2. Die Patientin hatte vor ca. vier Jahren einen Tumor am Mastdarm und erhielt eine

Chemotherapie sowie Bestrahlungen im Beckenbereich, wobei die Eierstöcke in

Mitleidenschaft gezogen wurden. Besteht in diesem Fall aus den

Folgeuntersuchungen eine Krankenbehandlung im Sinne des ASVG? Wenn ja,

warum? Wenn nein, warum nicht?

 

3. Die Patientin hat sich über Möglichkeiten zur Erfüllung des Kinderwunsches

erkundigt:

a.) Adoption : hier scheiterte es am Familienstand und am Alter

b.) Eizellenspende: bei funktionstüchtiger Gebärmutter und Samenzellen des

Lebenspartners.

Wie beurteilen Sie den Kostenfaktor und das Recht auf zumindestens anteiliger

Kostenübernahme, angesichts der Tatsache, daß die WHO (Weltgesundheits -

organisation) und die UNO (Vereinte Nationen) das Recht auf Kinder als ein

Grundrecht und die Infertilität bei beiden Geschlechtern als Krankheit definiert?

 

4. Ist diese Kostenübernahme auch innerhalb der EU -Staaten im Lichte der letzten

EUGH - Urteile zu gewährleisten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

5. Halten Sie in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Blutuntersuchung von

10.000,-- ATS sowie die Kosten von 4.000,-- ATS, welche jedesmal pro

Behandlung vom Versicherungsnehmer zu bezahlen sind, obwohl es sich laut

OÖGKK um keine Krankheit handelt, für gerechtfertigt? Wenn ja, warum? Wenn

nein, warum nicht?

 

6. Welche gesetzlichen Maßnahmen gedenken Sie in dieser IVF - Problematik in

Österreich unter Berücksichtigung einer EU - und WHO - Konformität zu treffen?