4872/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziale

 

            betreffend: Vermeintliche Geldbeschaffungstaktik - Spiel mit dem Leben

            am Beispiel eines tödlichen Unfalls einer 27 jährigen österreichischen

            Staatsangehörigen in Brno (Tschechien) sowie des Verdachts der

            Fehlversorgung durch das dortige Unfallkrankenhaus sowie das ablehnende

            Verhalten österreichischer Spitäler.

 

Seit den 60er Jahren bemüht sich die Republik Österreich um Abkommen über die Soziale

Sicherheit mit ihren angrenzenden Ostnachbarn. Die Mehrheit der Anrainerstaaten haben

bereits ein Abkommen mit Österreich, nur Tschechien nicht, obwohl dieses Land als Top

Kandidat der EU - Osterweiterung gilt. Die "Vorverhandlungen" zu einem Abkommen sind auf

Experten Ebene bereits abgeschlossen (Entwurf AZ 24500/7-4/97) und man prophezeit eine

Unterzeichnung in den nächsten eineinhalb Jahren. Die Zahlungsbilanz solcher Abkommen

belastet ebenfalls mehrheitlich die österreichische Seite. Mit dem "rechtsleeren" Raum, der

nunmehr seit fast 40 Jahren besteht, wird Tür und Tor für eine Geldbeschaffungstaktik durch

Menschen (Patienten) Geiseln in den ehemaligen Ost - Staaten betrieben, welche noch

dadurch verstärkt wird, dass österreichische Spitäler eine Überstellung aus dem

Unfallkrankenhaus Brno des Steyrischen Notopfers Sylvia Jegg (27) ablehnten.

(siehe Kronen Zeitung v. 07.08.98)

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

folgende

 

                                   ANFRAGE:

 

1. Dieser Fall ist kein Einzelfall. Warum setzte Ihr Ministerium keinerlei Maßnahmen

ab dem Bekanntwerden des tragischen Vorfalls?

2. Wie kommt es, dass nach Rücksprache für eine Überstellung des Opfers,

Kliniken in Linz, Salzburg und Innsbruck mit dem Kommentar "Bettenmangel"

eine Notaufnahme ablehnten?

3. Aus medizinischer Sicht ist der Transport eines vermeintlichen Schwerverletzten

mittels Beatmung prinzipiell durchführbar. Wieso wurde dieser nicht früher

durchgeführt, obwohl sämtliche Ziele über Flughäfen und Helikopterlandeplätze

verfügen und die Distanzen von Brno auf dem Landweg nach Linz rund 220 km,

nach Salzburg rund 320 km und nach Innsbruck rund 450 kein wahrer

Hinderungsgrund sind. Werden Sie entsprechende Nachforschungen anstellen?

4. Haben Sie aufgrund der fragwürdigen medizinischen Versorgung im UKH Brno

die Staatsanwaltschaft eingeschaltet? Wenn nein, warum nicht?

                        • Wurde der angebliche Hirntod der Patientin mit den

                           üblichen Standard Untersuchungen festgestellt?

                        • Wieso wurde die Patientin vom behandelnden

                           tschechischen Arztes Dr. Kokoschka nicht freigegeben?

5. Ist Ihnen bekannt warum sich als einziger der Leiter der Anästhesiologischen

Abteilung der Landesnervenklinik Linz, Prim. Dr. Walter Löffler für das Unfallopfer

eingesetzt hat?

6. Welche Möglichkeiten für Notfallhilfe hat die Republik Österreich am Beispiel der

Eltern des Opfers, welche eine Schulderklärung von 360.000,-- ATS

unterschreiben mußten um Ihre Tochter aus dem UKH Brno frei zu bekommen?

7. Welchen Anteil des horrenden Tagsatzes von 40.000,-- ATS (zehnmal so hoch wie

in Österreich) wird die Krankenkasse übernehmen?

 

8. Sollte die Sozialversicherung (SZV) sich auf die 80 % Wahlarztregelung des

Inlandes berufen, welche Chancen haben die Eltern des Opfers auf Hilfe aus dem

SZV Unterstützungsfonds? Wie rasch wird die Hilfe zugesprochen werden?

 

9. Welche diesbezüglichen Regelungen Sind auf EU - Ebene für solche Härtefälle

vorgesehen? Wenn keine vorhanden, warum nicht?

 

10. Welche Möglichkeiten haben die Eltern des Opfers auf Unterstützung aus dem

Sozialhilfefonds auf Landesebene?

 

11. Welche Möglichkeiten einer Verbesserung des österreichischen

Krankenanstaltenrechtes sehen Sie, um solche "Nachbar" Notfälle für

österreichische Staatsbürger verpflichtend übernehmen zu müssen?

 

12. Reziprok regelt das österreichische Krankenanstaltenrecht auch die Behandlung

von Ausländern (z.B. auch CR Bürger) und läßt Ihnen vorbehaltlos die beste

Versorgung bei Akutfällen zukommen. Eine Sicherstellung der Kosten darf jedoch

gefordert werden. Dennoch gibt es in österreichischen Spitälern viele

uneinbringliche Forderungen. Können Sie sich eine Art Gegenrechnung der

Forderungen vorstellen? Wenn Ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

13.Solche Fälle nehmen, wie auch in ihrem Ministerium bekannt, in den letzten

Jahren zu, welche raschen Gesetzesänderungen werden Sie diesbezüglich noch

in dieser Legislatur Periode durchführen können ?