4878/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr., Martin Graf, Mag. Schweitzer

und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend die umfassende Einführung des Schulversuches “Schulverbund

Mittelschule” im 22. Wiener Gemeindebezirk

 

Im. 22. Wiener Gemeindebezirk herrscht ein extremer Mangel an

allgemeinbilder den höheren  Schulen. Verschärft wurde diese Situation

unter anderem durch, die Umwidmung der AHS in der Theodor Kramer.

Straße im Rahmen des "Schulverbundes Mittelschule”.

Im Zuge der Einführung des Schulversuches "Schulverbund Mittelschule"

wurden an allen Hauptschulstandorten im 22. Bezirk Abstimmungen gem.

§7‘ SCHOG Abs. 5a, 1. Satz, durchgeführt. Diese Vorgehensweise

entsprach dem gesetzlichen Auftrag, da der Schulversuch die gesamte

Schule erfaßt und die derzeitigen Hauptschulklasse nur mehr auslaufend

weitergeführt werden.

Trotz identer Ausgangslage (die 1. Und 2. AHS Klassen laufen aus) wurde

etwa an der AHS Theodor Kramer Straße die Abstimmung gem. §7 SCHOG

Abs. 5a, 2. Satz, vorgenommen und dies auch erst mehrere Monate nach

Befassung des zuständigen Kollegiums im Wiener Stadtschulrat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

                                                          Anfrage

 

1) Womit begründen Sie die Anwendung unterschiedlicher

    Rechtsvorschriften trotz identer Ausgangslage bei den Abstimmungen

    an den Schulen des 22. Wiener Gemeindebezirks, die am Schulversuch

    "Schulverbund Mittelschule" beteiligt sind?

 

2) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, daß vor

der Einführung des Schulversuches an der Theodor Kramer Straße eine

     Abstimmung gem. §7 SCHOG Abs. 5a, 1. Satz, durchgeführt wird?

3) Welche konkreten Schritte wurden bisher von Ihnen für die Umsetzung

     des Schulversuches “Schulverbund Mittelschule" gesetzt?

 

4) Wurden die am Schulversuch teilnehmenden Schulen bereits

     festgelegt? Wenn ja, welche?

 

5) Welche  zusätzlichen Kosten entstehen für die am Schulversuch

     teilnehmenden Schulen? Weiche Maßnahmen sind darüber hinaus von

     den Schulen noch zu treffen?