4886/J XX.GP

 

                                               Dringliche Anfrage

                                           (gem. § 93 Abs. 2 GOG)

 

der Abgeordneten Heide Schmidt, Helmut Peter, Volker Kier und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend überfällige Trendwende bei der Abgabenquote

 

Die Regierung befindet sich hinsichtlich ihrer Budget - und Steuerpolitik in einer

Doppelmühle:

Die Experten des Wirtschaftsforschungsinstituts und des Instituts für höhere Studien

sind sich einig, daß das für nächstes Jahr angepeilte Budgetdefizit von 2,6 % des

BIP angesichts der guten Konjunktur zu hoch ist. Das Defizit darf höchstens bei 1 bis

1,5 % zu liegen kommen, um den Spielraum zu erhalten, der in einer

Abschwungphase den Erhalt des Stabilitätskriteriums von 3,0 % des BIP absichert.

 

Übereinstimmend kommen die OECD und das Europäische Währungsinstitut (EWI)

aber auch die Österreichische Nationalbank zu dem Schluß, daß auf längere Sicht

eine nachhaltige Konsolidierung erreicht werden muß, um das strukturelle Defizit zu

senken und die Stabilitätskriterien dauerhaft zu erfüllen. Zahlreiche Maßnahmen, die

zu den bisherigen Erfolgen bei der Konsolidierung beigetragen haben, waren

sogenannte Einmalmaßnahmen, deren Auslaufen bereits beschlossen ist, wie etwa

die Sistierung von Freibetragsbescheiden, deren Ersatz durch nachhaltige

Maßnahmen aber nicht erfolgt.

 

Gleichzeitig weist Österreich mit 45,7 % des BIP eine der höchsten Steuer - und

Abgabenquoten in der EU auf. Das Europäische Währungsinstitut stellt in seinem

Konvergenzbericht dazu fest, daß diese bereits jetzt ein Niveau erreicht hat, das dem

Wirtschaftswachstum schadet.

 

Der einzige Weg zur Einleitung einer Trendwende bei der Abgabenquote führt über

nachhaltige Strukturreformen bei gleichzeitiger Senkung der Steuern und Abgaben.

Die Notwendigkeit einer Tarifreform als Kernstück einer umfassenden Steuerreform

ist evident: Seit 1990 stiegen allein die Einnahmen aus der Lohnsteuer von 105,5

Mrd. S auf 198 Mrd. S, das ist eine Steigerung von 88 % nominell, während die

Wirtschaftsleistung im selben Zeitraum nominell um 38 % wuchs. Das massive

Anwachsen der Steuerleistungen aus der Lohnsteuer stellt gleichzeitig einen

substantiellen Kaufkraftverlust dar, der sich nachteilig auf die Inlandsnachfrage und

damit auf einen wichtigen Pfeiler des Wirtschaftswachstums auswirkt.

 

Die Regierung hat einerseits mit den Sparpaketen 1 und II sowie mit der Untätigkeit

im Bereich der Anpassung der Auswirkungen der kalten Progression Belastungen für

alle Bevölkerungsgruppen realisiert, um den Konsolidierungsbedarf kassamäßig

darstellen zu können. Sie ist aber Konzepte schuldig geblieben, die andererseits den

Druck auf die Konsolidierung ausgabenseitig vermindern.

 

Die Geschichte der Mißerfolge im Bereich der Einsparungen und des Rückbaus des

Staates ist lang. Ein systematisches Hinterfragen, welche Aufgaben grundsätzlich

vom Staat zu erfüllen sind bzw. welche Aufgaben unter den Überlegungen der

Sparsamkeit, der Effizienz und der Produktivität von Privaten erfüllt werden können,

ist unterblieben. Selbst die zeitweise Existenz eines eigenen Ministeriums hat daran

nichts geändert. Trotz der Ankündigungen der Regierung, die Kosten für die

Verwaltung des Staates jedenfalls nicht weiter steigen zu lassen, betragen die

Ausgaben allein für die Personalkosten des Bundes mittlerweile rund 230 Mrd. S, das

ist bereits ein Drittel aller Ausgaben des Bundes. Eine Trendwende ist entgegen der

politischen Aussagen der Regierungsparteien nicht in Sicht - vielmehr sind im Jahr

1997 die Personalausgaben wiederum gestiegen.

 

Es geht aber nicht nur um die nachhaltige Senkung des Gesamtaufwandes für die

öffentlich Bediensteten, sondern auch um einen grundsätzlich anderen Zugang zur

öffentlichen Verwaltung, mit anderen Worten um eine völlige Neuausrichtung der

staatlichen Aufgabenerfüllung. Ein immer größer werdender Verwaltungsapparat will

beschäftigt werden: Nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts

beträgt alleine das Transfervolumen zwischen den Gebietskörperschaften bereits an

die 300 Mrd. S. Eine Neuorganisation dieser Finanzierungsströme könnte nicht nur

substantielle Einsparvolumina beim Verwaltungsaufwand bringen, sondern auch die

(Kosten - ) Transparenz beträchtlich erhöhen.

 

Auch der kosten - und personalintensive Aufbau und Erhalt von Parallelstrukturen bei

den Sozialversicherungsträgern und den Finanzverwaltungsbehörden erzeugt

Reibungsverluste. Aufgrund der chaotischen Bestimmungen - als Ergebnis einer

übereilten und in den Auswirkungen nicht bedachten Anlaßgesetzgebung - im

Bereich der Werkvertragsregelung müssen sich diese Behörden gegenseitig in

aufwendigen Datenabgleichverfahren informieren. Unter dem Gesichtspunkt der

Kosteneinsparung und der Senkung der Staatsausgaben muß überlegt werden,

solche Aufgaben und Funktionen oder zumindest Teile davon in einer Hand zu

vereinen. Ein “windfall profit” dieser Reform wäre - konsequent und tabulos realisiert -

der Ersatz einer Vielzahl von Einzelprüfungen (Lohnsteuerprüfung,

Umsatzsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung, etc.) durch einen einzigen

Prüfvorgang hinsichtlich der Steuern und Abgaben in den Unternehmen. Die

Bundesregierung hat aber nicht einmal ansatzweise Konzepte vorgelegt, welche

nach einer Analyse des Ist - Zustandes die sparsamsten und ökonomisch sinnvollsten

Erhebungsformen analysieren, beziehungsweise Vorschläge enthalten, wie und in

welchem Zeithorizont solche Reformen umsetzbar sind.

 

Nicht nur die Öffentliche Verwaltung selbst weist eine Tendenz auf, sich selbst in

immer intransparenter werdenden Vorschriften, Erlässen und Verordnungen

Handlungsanweisungen zu geben, deren Sinnhaftigkeit nicht abklärbar ist, sondern

es werden auch immer öfter Verwaltungsaufgaben und damit Kosten auf den

exponierten Sektor überwälzt. So wurde beispielsweise die Einhebung der

Krankenscheingebühr auf die Unternehmensebene verlagert. Die Meldepflichten an

das Österreichische statistische Zentralamt werden immer weiter ausgeweitet, in

Kürze sind weitere Meldevorschriften im Zusammenhang mit dem Eintritt in die dritte

Stufe des EURO zu erwarten. Dieser Zustand bleibt solange erhalten als die

rechtlichen Rahmenbedingungen das Statistische Zentralamt bei der Erhebung der

Daten mit Methoden der Buchhaltung arbeiten lassen statt mit Methoden der

modernen Datenerhebung nach den Grundsätzen der Stichproben und

Hochrechnungen. Durch immer kompliziertere Vorschriften bei der Einhebung von

Steuern und Sozialversicherungsabgaben betragen die Kosten für die

Lohnverrechnung in den österreichischen Unternehmen nach konservativen

Schätzungen bereits 5 Mrd. S.

 

Obwohl die Bundesregierung immer wieder ankündigt, während der EU -

Ratspräsidentschaft Fortschritte im Bereich der Steuerharmonisierung erzielen zu

wollen, bleibt sie entsprechende Aktivitäten weitgehend schuldig: Besonders wichtig

und dringend wäre die Umstellung im Bereich der Umsatzsteuer auf das

Ursprungslandprinzip, das dem Funktionieren des Binnenmarktes auch erheblich

besser entspricht. Das weitere Beibehalten des Bestimmungslandprinzips belastet

alle exportorientierten Unternehmen durch ein aufwendiges Berichtssystem sowie

einen ausufernden Steuerberatungsaufwand in den Zielländern des Exports.

 

Schließlich wurden in den letzten Jahren zahlreiche Regierungsvorlagen

verabschiedet, die dazu beitragen, den exponierten Sektor mit zusätzlichen

administrativen Hürden und Kosten zu belasten. So hat beispielsweise die

neugeschaffene Werkvertragsregelung nicht nur einen enormen zusätzlichen

Verwaltungsaufwand in den Unternehmungen erzeugt, sondern sie steht von ihrer

Zielsetzung der oft angekündigten JungunternehmerInnen-Offensive diametral

entgegen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz steht als Paradebeispiel für die

Erzeugung von Mehraufwand für und in den Unternehmen und letztlich hat die

Regierung auch versäumt, evidente Behinderungen für unternehmerische Tätigkeit

zu beseitigen, wie im Fall des Anlagenrechts anläßlich der "Reform" der

Gewerbeordnung.

 

Es kann aber weder eine echte Entlastung durch eine tiefgreifende Steuerreform

noch eine Trendwende bei der Abgabenquote geben, wenn die Kosten - und

Ausgabenstruktur der öffentlichen Verwaltung nicht von Grund auf “abgeschlankt"

wird. Dabei geht es

 

• einerseits um die politische Definition der Kernkompetenzen des Staates

 

• und andererseits damit untrennbar verbunden, um den Mitteleinsatz im Verhältnis

  zur Erfüllung dieser Aufgaben, also um die Berücksichtigung der Kosten

  staatlicher Aufgabenerfüllung.

Die hohe Belastung des Faktors Arbeit und die Abgabenquote erfordern dringenden

Handlungsbedarf. Österreich ist mit dem Niveau der steuerlichen Belastung des

Faktors Arbeit an einen Plafond gestoßen, der nicht weiter nach oben ausdehnbar

ist, und bereits negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die internationale

Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes nach sich zieht.

 

Die OECD stellt in ihrem jüngsten Wirtschaftsbericht über Österreich fest, daß die

Verteilungsgerechtigkeit des Steuersystems dringend verbesserungsbedürftig ist.

Eine der Hauptursachen für die Verschleierung des tatsächlich zur Anwendung

kommenden Tarifs - so die OECD - sei die faktische Steuerfreiheit der "13.und 14.

Monatsbezüge" ohne Berücksichtigung der Einkommenshöhe. Dem

Vorstandsvorsitzenden einer Großbank wird nach der derzeitigen Regelung also

dieselbe Steuerbegünstigung eingeräumt wie einem teilzeitbeschäftigten Büroboten.

 

Der Forderung des Liberalen Forums, die Grenzsteuersätze zu senken und

gleichzeitig die "13. und 14. Monatsbezüge" als Teil des gesamten

Jahreseinkommens mit dem zur Anwendung kommenden Tarif zu besteuern, kann

diese Kritik der OECD beseitigen. Durch die Entprivilegierung hoher Einkommen

steigt die vertikale Verteilungsgerechtigkeit des Steuersystems bei gleichzeitiger

Entlastung der unteren Einkommensgruppen.

 

Außerdem ist eine Rücknahme der geldwertbedingten Einnahmensteigerung längst

überfällig. Die Auswirkungen dieser kalten Progression müssen durch eine

Steuersenkung beseitigt werden. Der liberale Steuersenkungsvorschlag sieht dabei

folgendes vor:

 

Senkung der Steuersätze und zwar beim Spitzensteuersatz (50%) um ein Fünftel auf

40%, um ein Viertel von 42% auf 32%, um ein Drittel von 32% auf 22% und um die

Hälfte von 22% auf 10%, ein steuerfreier Sockel soll für Einkommen bis zu 15.000

Schilling brutto bestehen.

 

Der aktuelle Spielraum für eine Senkung der Tarife in der Lohn - und

Einkommensteuer wurde durch die sogenannte Reform der Familienbesteuerung

allerdings weitgehend verbraucht. Dabei wurde einmal mehr die Chance vertan, dem

Grundsatz der vertikalen Verteilungsgerechtigkeit Rechnung zu tragen und die

vielfach angesprochene Treffsicherheit von Transferleistungen zu erhöhen. Statt

Transferzahlungen in Abhängigkeit des Einkommens zu gestalten, wurde wieder

nach dem Gießkannenprinzip verfahren. Das ist insbesondere im Bereich der

Transferzahlungen weder gerecht noch ohne weiteres Steigern der Abgabenquote

finanzierbar und steht überdies im Widerspruch zum Arbeitsübereinkommen der

Bundesregierung, in dem es heißt, daß die Treffsicherheit von Transferzahlungen

erhöht werden soll.

 

Die Vermutungen verdichten sich, daß es angesichts der anhaltenden

Reformunfähigkeit und des Politikstillstandes der Bundesregierung im Bereich des

Rückbaus des Staates und der Konzepte zu nachhaltigen Ausgabeneinsparungen

ein drittes Sparpaket geben wird. Bereits die Sparpakete I und II haben das

Gegenteil einer Tarifreform verwirklicht: Haben sie doch - entgegen gegenteiliger

Ankündigungen - zu zwei Drittel Steuer - und Abgabenerhöhungen und nur zu einem

Drittel Ausgabenkürzungen realisiert, welche wieder überwiegend durch

Transferkürzungen statt durch Kosteneinsparungen erzielt wurden.

 

Vor dem Hintergrund der historisch höchsten Abgabenquote dieser Republik, der

drohenden Fortsetzung der Belastungspolitik durch die Bundesregierung bei

gleichzeitigem Stillstand im Bereich des Rückbaus des Staates und der Gefahr, das

Stabilitätsziel bei einem Rückgang der Konjunktur nicht mehr zu erreichen, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

                                                Dringliche Anfrage

 

1.  Der von Ihnen vorgelegte Bundesvoranschlag für 1999 enthält gegenüber dem

     Budgetprogramm der Bundesregierung 1996 - 2000 ein geplantes Nettodefizit

     von 2,6 % gegenüber dem ursprünglich geplanten Defizit von 2,3%. Wie erklären

     Sie diese Abweichung vor dem Hintergrund der aktuell günstigen Konjunkturlage?

 

2.  Wie beurteilen Sie die Kritik der OECD, daß das Nettodefizit derzeit höchstens 1

     bis 1‚5 % betragen dürfe, um im nächsten Konjunkturabschwung den Erhalt des

     Stabilitätskriteriums von 3,0 % des BIP nicht zu überschreiten?

 

3.  Wie entkräften Sie den Vorwurf des Europäischen Währungsinstituts in seinem

     Konvergenzbericht, daß die hohe österreichische Abgabenquote von 45,7 %

     “dem Wirtschaftswachstum schaden könnte”?

 

4.  Welche nachhaltigen1 kostensparenden, nicht leistungskürzenden Maßnahmen

     trugen aus Ihrer Sicht zu den bisherigen Erfolgen der Konsolidierung des Budgets

     bei?

 

5. Welche sogenannten Einmalmaßnahmen haben aus Ihrer Sicht zu den bisherigen

    Erfolgen bei der Budgetkonsolidierung beigetragen?

 

6. Welche Strukturreformen sind in Vorbereitung, um das Volumen der

    Einmalmaßnahmen zu ersetzen?

 

7. Wie planen Sie, die Mehrbelastung von etwa 6 Mrd. S für das Budget durch die

    zweite Ausbaustufe der Familienbesteuerungsreform, zu finanzieren?

 

8. Welches Szenario haben Sie für den Fall ausarbeiten lassen, daß die

    notwendigen und erwarteten Einnahmen durch eine negative

    Konjunkturentwicklung ausbleiben?

9.  Welche Vorschläge zur Senkung des Verwaltungsaufwandes gibt es in den

     einzelnen Ministerien und sind Ihrem Haus übermittelt worden?

 

10. Gibt es in Ihrem Ministerium eine Koordinierungsstelle, die diese Vorschläge auf

      Plausibilität, Effizienz und Zeithorizonte zur Realisierung dieser

      Kostensenkungsvorschläge überprüft?

 

11. Welche Maßnahmen im Hinblick auf die absehbar notwendige Neudefinition der

       staatlichen Aufgabenerfüllung lassen Sie in Ihrem Ministerium vorbereiten?

 

12.  Gibt es dabei Überlegungen, wie die Überwälzung von Kosten staatlichen

      Handelns auf die Unternehmungen reduziert beziehungsweise gänzlich beseitigt

      werden kann?

 

13. Welches Potential zur Senkung der Steuerlast ist Ihrer Einschätzung zufolge

      durch echte Strukturreformen im Bereich der Verwaltung kostensenkend zu

      erzielen?

 

14. Wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit

      zwischen unselbständig Erwerbstätigen mit unterschiedlichen Einkommen die

      Sechstelbegünstigung?

 

15. Wie beurteilen Sie unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit die

      Tatsache, daß die freien Dienstnehmer die Sechstelbegünstigung nicht in

      Anspruch nehmen können?

 

16. Welche Zeithorizonte zur Realisierung des Ursprungslandprinzips haben Sie im

      Rahmen Ihres Schwerpunktes zur EU - Steuerharmonisierung in Aussicht

      genommen?

 

17. Ist daran gedacht, angesichts prognostizierter Überschüsse die

      Dienstgeberbeiträge zum FLAF zu reduzieren und damit einen Schritt zur

      Entlastung des Faktors Arbeit zu machen?

18. Bei welchen Steuern steht aus Ihrer Sicht der Aufwand ihrer Einbringung in einem

      ungünstigen Verhältnis zu ihrem Aufkommen?

 

19. Können Sie ausschließen, daß durch das Auslaufen des geltenden

      Finanzausgleiches im Jahr 2000 mit einer Verschiebung der Steuerreform zu

      rechnen ist, weil die Neuordnung des Steuersystems auch einer grundlegenden

      Umstrukturierung der Finanzierung der Länder und Gemeinden bedarf?

 

20. Welche Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems bei gleichzeitiger

      Entlastung des Faktors Arbeit sind geplant?

 

21. Steuerkürzungen in welcher Höhe und in welchen Bereichen sind durch die

      geplante Steuerreform zu erwarten?

 

in formaler Hinsicht wird vor Eingang in die Tagesordnung die Durchführung

einer Debatte zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt.