4887/J XX.GP

 

                                                ANFRAGE

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen

an den Herrn Bundesminister für Finanzen

betreffend Leben, Gesundheit und Arbeitsplatz der Berufskraftfahrer

 

Bei dem von der Internationalen Transportarbeiter Föderation organisierten Aktionstag hat

die Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr - Tirol auf einige Umstände hingewiesen,

die alarmierend sind.

So gibt es eine Reihe von Transportunternehmen, deren Eigentümer bzw. Geschäftsfüh -

rung bereit ist, die geltenden arbeits - und sozialrechtlichen Bestimmungen und den Kollek -

tivvertrag einzuhalten.

Andere nehmen es nicht so genau oder verlagern ihre Firmenteile pro forma in ein Land

des ehem. Ostblocks, um sich Lohnkosten, Steuern und Sozialbeiträge zu sparen. Von der

Firma Betz wird berichtet, sie habe rund 5000 Fahrer in solchen Ländern angemeldet, die

Autos verkehren aber keineswegs nur im Osthandel.

So gibt es in der Praxis LKW‘s, die im Monat rund 25.000 KM unterwegs sind und das mit

einem Fahrer. Die faktischen Lenkzeiten lassen sich leicht errechnen. Viele Fahrer haben

eine kilometerabhängige Abrechnung. So darf es nicht wundem, daß es manche sehr eilig

haben. Der Verkehrssicherheit ist das wohl nicht förderlich und die Meldungen über

gesperrte Autobahnen aufgrund von LKW Unfällen häufen sich. Damit nicht genug: Für

die Sozialversicherung wird diese Kilometerentlohnung auf 173 Stunden plus 60 Überstun -

den “umgerechnet”. In der Praxis machen die Fahrer aber nicht die errechneten 233

sondern bis zu 350 Stunden Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei der

Pension sind sie dann die Betrogenen

In anderen (oder denselben) Unternehmen werden Fahrer gezwungen, Blankourlaubszettel

zu unterschreiben, damit bei einer allfälligen Kontrolle eine "Arbeitszeitadaptierung"

möglich und notfalls der Fahrer schuld ist.

Die anständigen Unternehmer tun sich immer schwerer, weil sie einerseits unter den

Druck der Konkurrenz vornehmlich aus Nicht - EU - Ländern geraten und andererseits mit

ansehen müssen, wie sich auch österreichische Mitbewerber durch die Nichteinhaltung der

Vorschriften unlautere Vorteile verschaffen.

Neben dem Bestreben nach besseren arbeits -  und sozialrechtlichen Mindeststandards auf

der Ebene der EU ist vor allem eine wirksame Kontrolle der Einhaltung bestehender

Bestimmungen eine unabdingbare Notwendigkeit, um die Arbeitsplätze in jenen Betrieben

zu erhalten, in denen die Arbeitnehmer nicht tagtäglich ausgebeutet und in ihrer Gesund -

heit gefährdet werden und sich unlauterer ausländischer Konkurrenz zu erwehren.

Dies ist sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als auch der ordentlichen Unternehmer

gelegen.

Das Problem ist aber auch national nur in den Griff zu bekommen, wenn alle zuständigen

Ressorts - und das sind leider sehr viele - zusammenarbeiten. Die Beamten des Bundesmi -

nisteriums für Inneres machen die Straßenkontrollen, bei Gefahrengut u.a. kommen die

Beamten des BM für Finanzen (insbes. MÜG‘s) dazu. Sache des Finanzministeriums sind

auch Steuer - und Abgabenhinterziehungen bis hin zum EU Subventionsbetrug (gemeinsam

mit dem BMf. Inneres und dem BMfJustiz). Arbeits - und sozialrechtliche Bestimmungen -

von der Anmeldung bei der Sozialversicherung bis zur Arbeitszeit - fallen unter die

Agenden des BMfArbeit, Gesundheit und Soziales, Geschwindigkeits- und Tonnagebe-

grenzungen, Wochendend -, Feiertags - und Nachtfahrverbote so wie Sicherheitsvorschrif -

ten sind Angelegenheit des BMfürWissenschaft und Verkehr und für Fragen des

Wettbewerbsrechts, der Gewerbezulassungen u.ä. ist das Bundesministerium für

Wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

Manche Ressortagenden sind an die Länder übertragen, sodaß dort nochmals ein Landes -

hauptmann und/oder ein zuständiges Mitglied der Landesregierung befaßt sind.

Eine wirksame Bekämpfung dieser Situation und damit auch eine Sicherung der Arbeits -

plätze in jenen unserer Unternehmen, welche die Gesetze einhalten erfordert neben einem

Überdenken dieser Situation im Bereich der Zuständigkeiten auch ein koordiniertes

Vorgehen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finan -

zen die folgende

 

                                                            Anfrage:

 

1. Was wird im Bereich Ihres Ressorts zur Verbesserung der geschilderten Situation unter -

    nommen?

 

2. Halten Sie ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen betroffenen Ressorts zur

    Lösung der aufgezeigten Probleme für notwendig?

 

3. Wenn ja, inwieweit wird diese Kooperation mit den Dienststellen anderer betroffener

    Ressorts gepflogen?

 

4. Wie stehen Sie zum Vorschlag der Gewerkschaft HTV jedenfalls auf Landesebene eine

    Art Kontaktgremium für einen regelmäßigen gemeinsamen Erfahrungsaustausch und für

    gemeinsame Aktionen im Bereich der Kontrollen der Einhaltung aller bestehenden rechtli-

    chen Bestimmungen einzurichten?