4895/J XX.GP

 

                                                                         Anfrage

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Kosten notwendiger Untersuchungen von freiwilligen Einsatzkräften

 

 

Nach dem schweren Zugunglück vom 8.8.1998 im Bezirk Grieskirchen, wo mehr als 400

größtenteils freiwillige Helfer mehr als 12 Stunden unter höchster Lebensgefahr mit der

Bergung von 300 Fässern hochgiftigen Inhalts beschäftigt waren, hielt es der zuständige

Feuerwehrarzt für unbedingt erforderlich, daß sich jene Feuerwehrleute, die in intensivstem

Einsatz waren, einer Lungen - und Blutbildkontrolle unterziehen. Nunmehr wurden an den

Anfragesteller massive Beschwerden wegen Problemen bei der Kostenübernahme dieser

Untersuchungen herangetragen. Die AUVA verweigerte die Bezahlung, da es sich um eine

bloße Vorsichtsmaßnahme handle. Auch bei einigen Unternehmern, die im Einsatz waren,

kam es zu Problemen mit deren Krankenversicherung.

 

 

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales nachstehende

 

                                                                       A n fr a g e:

 

1) Sind Ihnen diese Problemfälle bekannt?

 

2) Besteht die Weigerung der AUVA zu Recht?

 

3) Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es für die einzelnen Sozialversicherungsträger

     hinsichtlich derartiger Fälle und halten Sie diese für ausreichend?

 

4) Wie bewerten Sie den Umstand, daß freiwillige Helfer im Katastropheneinsatz notwendige

     Gesundheitsuntersuchungen eventuell aus eigener Tasche zahlen sollen?

 

5) Was werden Sie unternehmen, um solche Problemfälle in Zukunft zu vermeiden?