4895/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Kosten notwendiger Untersuchungen von freiwilligen Einsatzkräften
Nach dem schweren Zugunglück vom 8.8.1998 im Bezirk Grieskirchen, wo mehr als 400
größtenteils freiwillige Helfer mehr als 12 Stunden unter höchster Lebensgefahr mit der
Bergung von 300 Fässern hochgiftigen Inhalts beschäftigt waren, hielt es der zuständige
Feuerwehrarzt für unbedingt erforderlich, daß sich jene Feuerwehrleute, die in intensivstem
Einsatz waren, einer Lungen - und Blutbildkontrolle unterziehen. Nunmehr wurden an den
Anfragesteller massive Beschwerden wegen Problemen bei der Kostenübernahme dieser
Untersuchungen herangetragen. Die AUVA verweigerte die Bezahlung, da es sich um eine
bloße Vorsichtsmaßnahme handle. Auch bei einigen Unternehmern, die im Einsatz waren,
kam es zu Problemen mit deren Krankenversicherung.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
A n fr a g e:
1) Sind Ihnen diese Problemfälle bekannt?
2) Besteht die Weigerung der AUVA zu Recht?
3) Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es für die einzelnen Sozialversicherungsträger
hinsichtlich derartiger Fälle und halten Sie diese für ausreichend?
4) Wie bewerten Sie den Umstand, daß freiwillige Helfer im Katastropheneinsatz notwendige
Gesundheitsuntersuchungen eventuell aus eigener Tasche zahlen sollen?
5) Was werden Sie unternehmen, um solche Problemfälle in Zukunft zu vermeiden?