4896/J XX.GP

 

                                                                      Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Lukesch

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vorgehen des Bundesministers bei der Ernennung des Vorstandes des Instituts für

zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck

 

Am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck sollte schon vor längerer

Zeit ein neuer Institutsvorstand benannt werden. Das dafür notwendige Berufungsverfahren

läuft bereits seit 1996. Ein erster Dreiervorschlag sah an dritter Stelle die Schweizerin Dr. Eva

Bänninger - Huber vor. Laut Uni Innsbruck war dieser Vorschlag formal nicht aufrecht zu

erhalten, weil zwei Bewerber “übersehen” wurden. In einem neuen Vorschlag schien

Dr.Bänninger - Huber nicht mehr auf. Der Senat der Universität Innsbruck bekam von der

zuständigen Stelle im Wissenschaftsministerium die mündliche Rechtsauskunft, daß die alte

Berufungskommission das Verfahren hinsichtlich der beiden übersehenen Bewerber

fortsetzen und einen neuen Vorschlag unterbreiten kann. Dementsprechend handelte die vom

Senat eingesetzte Berufungskommission. Man ist aber seitens des Ministeriums offenbar zu

einer anderen Rechtsauffassung gelangt, nämlich, daß der erste Dreiervorschlag durchaus

noch in Kraft sei.

 

 

Bundesminister Dr. Einem hielt sich letztlich offensichtlich an den ersten Dreiervorschlag und

wollte Dr. Bänninger - Huber zur Institutschefin machen, worauf der Bundespräsident - unter

Hinweis auf die Ungesetzlichkeit - seine Unterschrift verweigerte, da auf dem zweiten - laut

Ansicht der Präsidentschaftskanzlei rechtsgültigen - Vorschlag die betreffende Person nicht

mehr aufschien. Durch falsche Rechtsauskünfte oder nach drei Monaten geänderte

Rechtsauffassungen leidet nun die Universität Schaden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr nachstehende

 

                                                                      Anfrage:

 

1. Warum änderte das Ministerium seine Rechtsmeinung innerhalb eines Vierteljahres und

    erklärte den zweiten Dreiervorschlag für gesetzwidrig?

 

2. Sind Sie bereit, unverzüglich eine neuerliche Ausschreibung dieses Dienstpostens und die

    Einleitung eines neuen Berufungsverfahrens zu veranlassen?

 

3. Ist mit einer Studienzeitverzögerung in der Studienrichtung Psychologie und in den

    Aufgabenbereichen des Instituts für zwischenmenschliche Kommunikation zu rechnen?