4896/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lukesch
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vorgehen des Bundesministers bei der Ernennung des Vorstandes des Instituts für
zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck
Am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck sollte schon vor längerer
Zeit ein neuer Institutsvorstand benannt werden. Das dafür notwendige Berufungsverfahren
läuft bereits seit 1996. Ein erster Dreiervorschlag sah an dritter Stelle die Schweizerin Dr. Eva
Bänninger - Huber vor. Laut Uni Innsbruck war dieser Vorschlag formal nicht aufrecht zu
erhalten, weil zwei Bewerber “übersehen” wurden. In einem neuen Vorschlag schien
Dr.Bänninger - Huber nicht mehr auf. Der Senat der Universität Innsbruck bekam von der
zuständigen Stelle im Wissenschaftsministerium die mündliche Rechtsauskunft, daß die alte
Berufungskommission das Verfahren hinsichtlich der beiden übersehenen Bewerber
fortsetzen und einen neuen Vorschlag unterbreiten kann. Dementsprechend handelte die vom
Senat eingesetzte Berufungskommission. Man ist aber seitens des Ministeriums offenbar zu
einer anderen Rechtsauffassung gelangt, nämlich, daß der erste Dreiervorschlag durchaus
noch in Kraft sei.
Bundesminister Dr. Einem hielt sich letztlich offensichtlich an den ersten Dreiervorschlag und
wollte Dr. Bänninger - Huber zur Institutschefin machen, worauf der Bundespräsident - unter
Hinweis auf die Ungesetzlichkeit - seine Unterschrift verweigerte, da auf dem zweiten - laut
Ansicht der Präsidentschaftskanzlei rechtsgültigen - Vorschlag die betreffende Person nicht
mehr aufschien. Durch falsche Rechtsauskünfte oder nach drei Monaten geänderte
Rechtsauffassungen leidet nun die Universität Schaden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Warum änderte das Ministerium seine Rechtsmeinung innerhalb eines Vierteljahres und
erklärte den zweiten Dreiervorschlag für gesetzwidrig?
2. Sind Sie bereit, unverzüglich eine neuerliche Ausschreibung dieses Dienstpostens und die
Einleitung eines neuen Berufungsverfahrens zu veranlassen?
3. Ist mit einer Studienzeitverzögerung in der Studienrichtung Psychologie und in den
Aufgabenbereichen des Instituts für zwischenmenschliche Kommunikation zu rechnen?