4905/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend drohende Eliminierung des Schwerpunktes Integrationspädagogik aus dem
Lehrangebot der Studienrichtung Pädagogik an der Universität Klagenfurt
1996 wurde an der Universität Klagenfurt am Institut für Erziehungswissenschaft und
Bildungsforschung die Abteilung “Integrationspädagogik und Soziales Umfeld” eingerichtet.
Integrationspädagogik bildet im zweiten Studienabschnitt einen eigenen Schwerpunkt, der
von den Studierenden sehr gut aufgenommen wird und steigende Studentenzahlen aufweist.
Im aktuellen Entwurf für den neuen Studienplan des zweiten Studienabschnitts des
Pädagogikstudiums soll nun dieser Schwerpunkt aus dem Lehrangebot gestrichen werden.
Die beabsichtigte Vorgangsweise ist ein direkter Angriff auf die Integration von behinderten
Kindern und Jugendlichen in Kindergarten, Schule und Universität.
Durch die Demontage des Schwerpunktes Integrationspädagogik an der Universität
Klagenfurt wird die qualitätsvolle Ausbildung von Pädagogen, für die das Recht behinderter
Menschen auf ungeteilte Integration in allen Lebensbereichen und Lebensphasen ein
Arbeitsprinzip darstellt, erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Die Vorgangsweise steht auch in krassem Widerspruch zur Verfassungsbestimmung, die im
Frühsommer 1997 vom Nationalrat verabschiedet wurde und welche lautet:
“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten”.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Sind Sie für die geplante Streichung des Schwerpunktes Integrationspädagogik aus
dem Lehrangebot der Studienrichtung Pädagogik an der Universität Klagenfurt?
Wenn ja, wodurch wird diese Streichung begründet?
Wenn nein, was werden Sie konkret tun, um den Schwerpunkt Integrationspädagogik
weiterhin im Lehrangebot zu sichern?
2) Sind Sie der Meinung, daß die geplante Streichung des Schwerpunktes
Integrationspädagogik im Einklang mit dem Art. 7, Abs. 2, B - VG steht?
Wenn ja, wie lautet die
Begründung dafür?
3) Bekennen Sie sich zum Art. 7, Abs.2, B - VG?
Wenn ja, warum soll es dann zu einer Streichung des Schwerpunktes
Integrationspädagogik kommen?
4) Wurden mit den ProfessorInnen und Assistentinnen der Abteilung ihrerseits bereits
Gespräche geführt?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
Wenn nein, wann werden Sie Gespräche aufnehmen?
5) Wurde unter den Studentinnen der Pädagogik an der Universität Klagenfurt eine
Umfrage über Beibehaltung oder Abschaffung des Studienschwerpunktes
Integrationspädagogik durchgeführt?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
Wenn nein, wann wird eine Umfrage durchgeführt?
6) Wie beurteilen Sie die Vorgangsweise, daß ohne ProfessorInnen, Assistentinnen und
StudentInnen der betroffenen Abteilung in Gespräche einzubinden ein Entwurf für
einen neuen Studienplan ausgearbeitet wurde?