4906/J XX.GP

 

                                                                 ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Unfälle beim Ein - und Aussteigen von rollstuhlfahrenden Zugreisenden

 

In der Beanwortung der Anfrage 4636/J betreffend mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfen

der ÖBB für behinderte Menschen verwies der Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr bei den Fragen 6 bis 8 auf die Kompetenz des Bundesministers für Justiz.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                                    ANFRAGE:

 

 

1) Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch die Nichtbenutzung der

     mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von

     rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen kommt?

 

2) Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch ein Nichtvorhandensein der

     mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von

     rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen kommt?

 

3) In welchem Gesetz sind die Haftungsfragen zu Frage 1 und 2 geregelt?