4906/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Unfälle beim Ein - und Aussteigen von rollstuhlfahrenden Zugreisenden
In der Beanwortung der Anfrage 4636/J betreffend mechanische Ein - bzw. Ausstiegshilfen
der ÖBB für behinderte Menschen verwies der Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr bei den Fragen 6 bis 8 auf die Kompetenz des Bundesministers für Justiz.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch die Nichtbenutzung der
mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von
rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen kommt?
2) Wer haftet für Personen - und Sachschäden, wenn es durch ein Nichtvorhandensein der
mechanischen Ein - bzw. Ausstiegshilfen beim Ein - bzw. Ausladen von
rollstuhlfahrenden Personen zu Unfällen kommt?
3) In welchem Gesetz sind die Haftungsfragen zu Frage 1 und 2 geregelt?