4917/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Vorfälle im Zusammenhang mit dem Grubenunglück in Lassing
Im Zusammenhang mit dem Grubenunglück von Lassing am 17. Juli dieses Jahres und den
darauffolgenden Rettungs - bzw. Bergungsmaßnahmen ist es mehrfach zu
Fehlentscheidungen und Versäumnissen gekommen, die einer Aufklärung bedürfen. An
einer solchen sind nicht nur die Angehörigen der Opfer und die sonst durch das Unglück
geschädigten Personen interessiert, sondern auch die Öffentlichkeit. Denn es gebt einerseits
darum, mögliche Verantwortliche für getroffene Fehlentscheidungen bzw. Versäumnisse zu
finden, in weiterer Folge aber auch darum, aus diesen Fehlern Konsequenzen in rechtlicher,
organisatorischer und politischer Hinsicht zu ziehen, um auf zukünftige Unglücksfälle im
Bergwerksbereich schneller und kompetenter reagieren zu können, als dies in Lassing
geschehen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Nach Rutschungen im Bergwerk Lassing 1977 wurde von der Firma Austromineral
(heute Austroplan) ein Sicherheitsgutachten erstellt, in dem auf die Gefahren in der
Grube Lassing hingewiesen wurde.
a) War dieses Gutachten den Zuständigen bekannt, und wie wurde darauf reagiert?
b) Welche Maßnahmen wurden damals zur Beseitigung der eingetretenen Schäden
sowie zur Minimierung der in diesem Gutachten deutlich gemachten Gefahren
ergriffen?
c) Wieso wurde dieses Gutachten bis dato nicht veröffentlicht?
d) Was ist der wesentliche Inhalt dieses Gutachtens?
e) Trifft es zu, dass das Gutachten für den Fall der Erschließung des Südfelds
Veränderungen an der Taloberfläche nicht ausschloß?
f) Trifft die Meldung der kleinen Zeitung vom 20.8.1998 zu, wonach dieses
Gutachten als “Verschlusssache" geführt wird?
g) Wenn ja, warum?
2. Es gab bereits zwei Wochen vor dem Unglück kleinere Verbrüche und Rutschungen
im Bergwerk Lassing.
a) Wie wurde darauf reagiert, welche Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, und
wer war dafür zuständig?
b) Wurde die Produktion nach diesen Vorfällen reduziert?
c) Trifft es zu, dass auch Georg Hainzl mit der Beseitigung und Sicherung dieser
Schäden befasst war?
3. In Lassing gibt es nicht mehr benützte Grubenteile, die nicht oder nicht ausreichend
mit Versatz gefüllt wurden. Damit im Zusammenhang könnte auch stehen, dass man
im Zuge der Rettungsbohrungen mehrfach auf bis lang unbekannte Hohlräume
gestoßen ist.
a) Wie ist der unzureichende Versatz alter Grubenteile zu erklären bzw. war dies
der zuständigen Behörde bekannt, und wenn ja, wieso wurde von dieser nicht
schon längst der Auftrag an die Naintsch Mineralwerke GmbH erteilt, die alten
Stollen zu verfüllen?
b) Wieviel Zeit verging überhaupt zwischen dem Ende der Benutzung eines
Stollens und der Verfüllung?
c) Wurden die Stollen in Oberflächennähe, die diesbezüglich ein besonderes
Gefahrenpotenzial darstellen, ausreichend verfüllt?
4. Trifft die Meldung der Kleinen Zeitung vom 28.7.1998 zu, wonach bei der
Sicherstellung von Abbauplänen in der Berghauptmannschaft durch Kriminalisten der
aktuelle Abbauplan nicht auffindbar war?
5. a) Univ. - Prof. Dr. Horst Wagner wird in der Kleinen Zeitung vom 22.7.
dahingehend zitiert, dass man “vielleicht” auch die Fachmeinung revidieren
müsse, wie weit man von unten an Lockermaterialschichten heranarbeiten dürfe.
Wieso wurde diesen Vermutungen nicht nachgegangen?
b) Warum haben Sie sich in ihrem Bericht an die Bundesregierung mit dieser
Expertenmeinung nicht einmal auseinandergesetzt?
c) Erfolgt dieses “Heranarbeiten” mit Duldung und Wissen der Bergbaubehörde?
d) Wenn ja, wurde die nunmehr zu revidierende “Fachmeinung” von der
Bergbaubehörde durch Gutachten abgesichert?
e) Was war deren
wesentlicher Inhalt?
g) Hat die Bergbaubehörde dem Betreiber irgendwelche
Sicherheitsvorkehrungen für diese riskante Abbaumethode vorgeschrieben?
h) Warum hat nicht spätestens die Häufung von Einbrüchen in den letzten
Tagen und Wochen vor dem Unglück die Bergbaubehörde auf den Plan
gerufen?
6. a) Seit wann sind der Berghauptmannschaft Hinweise auf die Sohle 1a bekannt?
b) Seit wann sind der Bergbehörde Hinweise auf Schwarzabbau bekannt?
c) Seit wann sind Ihnen diese Hinweise bekannt?
d) Trifft es zu, dass der Leobener Berghauptmann seine Betriebsbesuche jeweils
Tage vorher angekündigt hat?
e) Der Geschäftsführer der Naintsch Mineralwerke GmbH Walter Engelhardt wird
in der Kleinen Zeitung vom 24.7. mit den Worten zitiert: “Ich glaube nicht,
dass der Abbauhorizont überschritten wurde. Hätten Sie bzw die Bergbehörde
nicht spätestens nicht spätestens angesichts dieser vorsichtigen Aussage Verdacht
schöpfen müssen?
7. In Ihrem Bericht an den Ministerrat stellen Sie eine Reihe von Vermutungen darüber
an, welche geologischen Gegebenheiten zum Wasser - und Schlammeinbruch geführt
haben. Sie erwähnen nicht die Möglichkeit des Schwarzabbaus, eines riskanten
oberflächennahen Abbaus bzw des verspäteten Versatzes von Stollen.
a) Wieso haben Sie - auf der Basis offensichtlich völlig unzureichender
Untersuchungen - zum damaligen Zeitpunkt diese Unglücksursachen
ausgeschlossen?
b) Wurde Ihnen diese Formulierung von Beamten der Bergbehörde nahegelegt?
c) Wenn ja, handelt es sich um die gleichen Beamten, deren pflichtwidriges
Verhalten nunmehr zu Tage tritt?
8. Gemäß § 137 BergG muß der Bergbauberechtigte jährliche Betriebspläne erstellen,
welche der Genehmigungspflicht der Bergbehörde unterliegen. Die Herstellung und
der Betrieb von Stollen und sonstigen untertägigen Bergbauanlagen unterliegen gemäß
§ 146 BergG ebenfalls der Genehmigungspflicht der Berghauptmannschaft.
a) Hat der Bergbauberechtigte diese Verpflichtungen erfüllt?
b) Wann wurde die Genehmigung für die Anlage von Stollen unter den (teilweise
damals schon bestehenden) Gebäuden und Wohnhäusern von der
Berghauptmannschaft erteilt?
c) Mit welcher
Begründung wurde dies gestattet?
d) Welche GrundstückseigentümerInnen waren zur Verhandlung gemäß § 146 Abs
2 BergG geladen?
e) Welche GrundstückseigentümerInnen mußten vor Verleihung der
Bergwerksberechtigung gemäß § 39 Abs 1 BergG angehört werden?
9. Das Abbaugebiet wird gemäß § 176 BergG zum Bergbaugebiet mit der Konsequenz
erklärt, dass Gebäude (von Dritten) nur errichtet werden dürfen, wenn dies die
Berghauptmannschaft erlaubt (§ 176 Abs 2 BergG). Wann waren die Flächen, in
denen die Pinge entstand, zum Bergbaugebiet erklärt worden?
10. a) Wurden die Gebäude, die durch die Einbrüche zerstört wurden, durch die
Berghauptmannschaft nach § 176 genehmigt?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Gemäß § 39 Abs 2 BergG hat das Land Parteistellung bei Verleihung der
Bergwerksberechtigung. Wurden von seiten des Landes Steiermark Einwände gegen
die Verleihung der Bergwerksberechtigung oder die begehrten Grubenmaße zum
Talkabbau in Lassing erhoben und welcher Art waren diese Einwände?
12. Aufgrund welcher Expertenaussagen wurden alle elf Verschütteten (unrichtigerweise)
für tot erklärt und wie kamen diese Experten zu ihrem Schluss?
13. Dem Grünen Klub liegt ein Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 5.8.1998
vor, wonach auf Basis der Karte des Dipl.Ing. Pilsinger die untertägige
Hohlraumsituation bzgl der Außengrenzen der einzelnen Auffahrungen darzustellen
ist. Aufgrund der Darstellung ist die Einwirkungsgrenze obertags zu ermitteln und
darzustellen.
a) Wieso mußte eine derartige Karte erst nach dem Unglück erstellt werden?
b) Wieso wurde für diese Arbeiten eine Frist von einem Monat gesetzt, obwohl das
Vorliegen entsprechenden Kartenwerks wohl als essentiell für die
Rettungsarbeiten eingestuft werden muß?
c) Hat der Bergbauberechtigte die Karte zwischenzeitlich vorgelegt?
d) Wenn ja, wann?
e) Stimmt sie mit dem der Bergbaubehörde bisher bekannten Karten überein?
f) Stimmt die vorgelegte Karte mit der Wirklichkeit überein?
14. a) Warum wurde der Helfer Walter Hermühlheim erst nach der Rettung Hainzls
beigezogen, obwohl dieser schon die Woche zuvor seine Dienste angeboten hat?
b) Trifft es zu, dass die von Herrn Hermühlheim vorgeschlagenen
Rettungsbohrungen eine - wenn auch nur geringe - Erfolgsaussicht hatten?
c) Wenn ja, weshalb haben die von Ihnen eingesetzten Einsatzleiter diese
Rettungsstrategien zunächst abgelehnt bzw jedenfalls nicht eingeschlagen?
15. a) Trifft es zu, dass Sie bei den wegen fahrlässiger Gemeingefährdung ermittelnden
Behörden interveniert haben, weil diese angeblich die Bergung erschweren bzw
gefährden?
b) Trifft es zu, dass einer der Anlässe für diese Interventionen der Umstand war,
dass ein Beamter der Kriminalabteilung kurz vor dem Vordringen zum “Dom”
den Bohrturm fotografiert hat?
c) Wenn ja, inwiefern wurden dadurch die Rettungsarbeiten behindert?
d) Können Sie ausschließen, dass der Grund für die Nervosität der von Ihnen
bestellten Bergungs - und Einsatzleiter war, dass für den Fall, dass im “Dom”
tote Bergleute gefunden worden wären, die Einsatzleitung die Verantwortung für
deren Tod zu tragen gehabt hätten, weil bis zur Einbindung der deutschen
Experten wertvolle Zeit verloren gegangen ist?
16. In einem ZIB 2 - Interview haben Sie, angesprochen auf die Fehleinschätzung der von
Ihnen eingesetzten Einsatzleiter, wonach alle Verschütteten tot seien, erkärt, diese
hätten zwar die Fehleinschätzungen gehabt, auf Ihre Veranlassung hin hätten sie aber
dennoch alles menschenmögliche unternommen, die Verschütteten zu retten.
Demgegenüber hat der erste Einsatzleiter, Berghauptmann Wolfgang Wedrac,
gegenüber der Kleinen Zeitung (21. Juli) auf das langsame Tempo angesprochen,
erklärt: “Ginge es um Menschenleben, würden wir andere Entscheidungen treffen.”
Wie erklären Sie diese Diskrepanz?
17. a) Warum wurde erst nach fünf Tagen mit Geophonmessungen begonnen, obwohl
in Leoben die entsprechenden Geräte lagernd und rasch verfügbar gewesen
wären?
b) Teilen Sie die Einschätzung, dass bei einem Bergwerksunglück Verschüttete
umso weniger Klopfzeichen geben, je länger ihre Verschüttung andauert?
18. Für jedes Bergwerk muß jährlich ein Grubenplan erstellt werden. Wie können Sie die
Tatsache erklären, dass es offensichtlich Probleme gab, aktuelle Grubenpläne des
Lassinger Bergwerkes für die Rettungsmannschaften zur Verfügung zu stellen, bzw.
dass diese auch dann nicht in ausreichender Menge vorhanden waren?
19. a) Trifft die im Kurier vom 28.7. getroffene Feststellung zu, dass Retter mit
Grubenbildkarten aus dem Jahre 1994 (!) arbeiten mussten?
b) Wenn ja, wieso?
20. Hätte nicht spätestens das Fehlen von Planunterlagen Untersuchungen in Richtung
"Schwarzabbau” auslösen müssen?
21. Landeshauptfrau Klasnic wird in der Kleinen Zeitung vom 19.7.1998 dahingehend
zitiert, dass sie dem Berghauptmann Wedrac vorwarf, den Spezialbohrer, der aus
Deutschland angefordert worden sei, um zu Hainzl vorzudringen, in Passau gestoppt
zu haben, “weil es eh keine Sinn mehr hat”. Trifft der Vorwurf zu, dass seitens der
Betriebsleitung und/oder der Berghauptmannschaft die Aufforderung an die
Gendarmerie ergangen ist, das deutsche Bohrgerät der Firma Anger an der Grenze bei
Passau zu stoppen?
22. Es wurde wieder Univ.Prof. Golser von der Montanuniversität Leoben bzw. seine
Firma Geokonsult mit der Durchführung geologischer Untersuchungen nach dem
Unglück beauftragt. Dieser hatte in Lassing bereits nach den Rutschungen 1977
Untersuchungen durchgeführt und beispielsweise Versatzverfahren entwickelt, die in
Lassing auch angewendet wurden. Das heißt, er muß jetzt zum Teil seine eigenen
Empfehlungen untersuchen. Dies ist wohl nicht die beste Voraussetzunge für eine
unabhängige Beurteilung.
a) Wie kam es zur Beauftragung Univ. - Prof. Gölsers?
b) Gab es eine Ausschreibung?
c) Wie hoch ist das Honorar für diese Untersuchungen?
23. Von welchem Zeitpunkt an gab es psychologische Betreuung für die Einsatzkräfte?
24. In Ihrem dem Ministerrat vorgelegten Bericht behaupten Sie, “die von diesen
Bergleuten (die zehn später Verschütteten) getätigten Arbeiten stellten somit
keineswegs Arbeiten dar, die bloß materiellen Schaden am Grubengebäude
hintanhalten bzw. minimieren sollten, sondern waren unabdingbare
Rettungsmaßnahmen, um den eingeschlossenen Georg Hainzl vor dem drohenenden
Ertrinkungstod zu bewahren”.
a) Ist Ihnen bekannt, dass trotz der völligen Erfolglosigkeit dieser Arbeiten und
dem anschließenden zur Verschüttung der zehn Bergleute führenden zweite -
weit stärkere - Einbruch, der zum völligen Kollaps der Grube führte, Hainzl
überlebt hat?
b) Wie erklären Sie diese Diskrepanz?
25. Sie meinen weiters, die Errichtung einer Notwasserhaltung wäre dringend geboten
gewesen, um zu verhindern, dass das Wasser derart unkontrolliert ansteigt, dass auch
die Jausenkammer, in welcher sich Hainzl aufhielt, geflutet wird.
a) Glauben Sie tatsächlich, dass der Einsatz angeordnet wurde, weil die
Befürchtung bestand, dass sich aufgrund des ersten (nach Einschätzung der
Betriebsleitung und der Bergbaubehörde kleineren und beherrschbaren)
Einbruchs das gesamte Grubengebäude vom Bergbautiefsten (535 m Seehöhe)
bis zur “Jausenkammer” (660 m Seehöhe) (also 125 m!) innerhalb der nächsten
20 Stunden (das war die damalige Einschätzung, wielange die Sauerstoffvorräte
Hainzls reichen würden) füllen werde?
b) Wie erklären Sie diese völlige Fehleinschätzung, zumal Hainzl dann ja trotz des
zweiten, weit stärkeren Einbruchs eine weit größere Zeitspanne überlebt hat?
26. Wie lautete genau der Arbeitsauftrag an die zehn Personen, die heute verschüttet sind
und von wem kam dieser?
27. Halten Sie an Ihrer Auffassung fest, dass es sich um Rettungsmaßnahmen gehandelt
hat?
28. Liegt es nahe anzunehmen, dass die “Naintsch Mineralwerke GmbH” zunächst eine
Abbaumethode wählte, bei der sie das Leben ihrer Mitarbeiter und der Bewohner der
über der Grube errichteten Häuser aufs Spiel setzt, sich nach den Erstunglück aber
ausschließlich um die Rettung der Verschütteten bemüht hat?
29 a) Wieso wurde bei der Rettung Georg Hainzls von einer Totbergung
ausgegangen?
b) Trifft es zu, dass auf einen Druckausgleich verzichtet wurde?
c) Trifft es zu, dass dieser nur durch eine Verquickung glücklicher Umstände seine
“Bergung” überlebt hat?
30. Trifft es zu, dass die Einsatzleitung nach Bekanntwerden des Umstandes, dass Hainzl
noch lebt, noch mit der Rettung zuwarten wollte und nur aufgrund der Aufforderung
der zufällig anwesenden steirischen Landeshauptfrau dieser umgehend geborgen
wurde?
31. a) Wer gab den Auftrag, auf Sohle 8 eine Schlammbarriere aus Holz zu errichten?
b) War der Zweck dieser Barriere die Erhaltung der Grube?
c) Warum wurde die Barriere nicht massiver ausgeführt?
32. Läßt die aus den Abbauberichten und Abbauplänen sich ergebende Mengenbilanz den
Schluß zu, daß Stollen nicht mit Versatz gefüllt wurden?
33. Sind der Bergbehörde im Zuge der Rettung oder zuvor Hinweise zugegangen, wonach
seitens der Werksleitung versucht wurde, Betriebsunfälle zu vertuschen (ua durch
Zahlung sogenannter Sicherheitsprämien für den Fall, dass ein Bergmann einen
betrieblich bedingten Arbeitsunfall als Freizeitunfall tarnt)?
34. Welche Bescheide sind zu welchem Zeitpunkt seitens der Bergbaubehörde an den
Bergbauberechtigten seit Anfang Juli 1998 ergangen und was war der wesentliche
Inhalt dieser Bescheide?
35. Welche Weisungen sind in diesem Zeitraum seitens Ihres Ministeriums an die
Bergbaubehörde ergangen und was war deren wesentlicher Inhalt?
36. Welche Berichte hat Ihnen die Bergbaubehörde in diesem Zeitraum vorgelegt und was
war deren wesentlicher Inhalt?
37. In welcher Höhe werden Kosten für Rettungs - und Bergungsarbeiten bzw.
Schadenersatz für durch das Unglück Geschädigte vom Bund getragen (nicht nur
vorfinanziert) und welche Kosten werden vom wem zurückverlangt?
38. Trifft es zu, dass eine Reihe von Rechnungen (insbesonder von Klein - und
Mittelbetrieben) bisher noch nicht beglichen wurden, obwohl eine Zusage vorliegt,
dass der Bund zur Finanzierung der Rettungsarbeiten in Vorlage treten wird?
39. Welche Vereinbarung gibt es zwischen der Naintsch Mineralwerke GmbH und den
Angehörigen bzw. sonst durch das Unglück Geschädigten und wie wird dafür Sorge
getragen, dass das Unternehmen diese auch einhält?
40. a) Welche Institute/Firmen etc. wurden im Zusammenhang mit dem Lassinger
Unglück jeweils mit Untersuchungen beauftragt?
b) Wie lauten diese Aufträge genau, wie und von wem wurden sie vergeben und
wie hoch sind die jeweiligen Honorare?
c) Wurde der Auftrag für die im Bericht von Minister Farnleitner geplante
umfassende geologische Untersuchung bereits vergeben, wenn ja, an wen?
d) Gab oder gibt es hierfür eine Ausschreibung?
41. In wieweit haben die Bergbehörden Kontrolle über die weiteren Bergungsmaßnahmen
und die Geschwindigkeit, mit der diese durchgeführt werden?
42. Erfüllt der Bergbauberechtigte seine aus dem Bescheid vom 5.8.1998 erfließende
Verpflichtung, “die Maßnahmen der Wasserhaltung im Reneeschacht in der Pinge, zur
Absenkung der Grundwasserhorizonte im Quartär, zur Beobachtung des
Grundwasserfeldes östlich der Pinge und die Maßnahmen zur Sicherung der Binge
fortzuführen und vollständig zu dokumentieren?
43. Hat der Bergbauberechtigte ein Projekt ausgearbeitet und vorgelegt, in dem alle
Maßnahmen enthalten sind, die für eine sichere Durchführung der Bergungsarbeiten
unabdingbar sind?
44. Wann wird die Bergung erfolgen?
45. Was sind die Gründe für die Verzögerung der Bergungen?
46. Können Sie ausschließen, dass seitens des Bergbauberechtigten absichtlich nichts getan
wird, um die Grube zu retten, um Nachforschungen über den Unglückshergang zu
erschweren und etwaige Nichtübereinstimmungen des Grubenbildes mit der
Wirklichkeit
zu verschleiern?
47. a) Sind die Arbeiten zur Digitalisierung und Erweiterung einer umfassenden Kartei
über nationale und internationale Experten bzw. Gerätschaften bereits im
Gange?
b) Wird diese Kartei dann sämtlichen österreichischen Bergbehörden zugänglich
sein?
48. Haben die Berghauptmannschaften mit der Erstellung von digitalen Grubenplan -
Dateien bereits begonnen?
49. Sie haben im Zuge des Bergwerkunglücks ua gemeint, dass in Österreich zuwenig
derartige Unfälle, als dass adäquat darauf reagiert werden könnte. Weiters haben Sie
gemeint, Lassing sei ein “Testfall für Ihre innere Gelassenheit”, schließlich haben Sie
kurz vor der Bergung Hainzls vernehmen lassen, dass Sie “für Totbergungen kein
Risiko eingingen”. Bedauern Sie diese Aussagen?
50. a) Trifft die Meldung der Kleinen Zeitung vom 31.7.1998 zu, wonach Sie dem
Bergwerksbetreiber eine Subventionszusage von 20 Mio. Schilling gegeben
haben?
b) Haben Sie Vorkehrungen dafür getroffen, dass diese Mittel zurückgezahlt
werden müssen für den Fall, dass Verantwortliche der Firma wegen
strafrechtlicher Delikte (zB fahrlässige Gemeingefährdung) verurteilt werden?
c) Wenn nein, halten Sie - es für vertretbar, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten
werden, um Schäden von der Firma abzuwenden, die diese durch ihr
fahrlässiges Handeln selbst herbeigeführt hat?