4925/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend: Verstärkte Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr
Die vorläufige Unfallstatistik des heurigen Jahres weist einen erfreulichen Rückgang
von Verkehrsunfällen mit Körperverletzung und tödlichem Ausgang auf.
Diese erfreuliche Tendenz zeigt, daß die vom Parlament beschlossenen Maßnahmen
im Bereich der Verkehrssicherheit Wirkung zeigen.
Die Österreichische Volkspartei vertrat immer die Auffassung, daß gesetzliche
Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit nur dann zu einer tatsächlichen
Erhöhung der Verkehrssicherheit führen, wenn gleichzeitig Kontrollen der Exekutive
durchgeführt und Verstöße geahndet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1. Wurde den Forderungen der Österreichischen Volkspartei nach mehr Kontrolle im
Straßenverkehr Rechnung getragen?
2. Wieviele Kontrollen wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres im Vergleich zum
gleichen Zeitraum des letzten Jahres durchgeführt?
3. Über wieviele Alkomaten verfügt die österreichische Exekutive? Wieviele davon
wurden im letzten Jahr angeschafft?
4. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promillegrenze am 6. Jänner
mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten?
Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert
zwischen 0,8 und 1, 2 Promille, bzw. zwischen 1,2 und 1,6 Promille und ab 1,6
Promille angehalten?
5. Können Sie eine Aussage treffen über die Höhe des Blutalkoholwertes der
Lenker, die einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht
haben? Wenn ja, führen Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in
den in Frage 4 angeführten gestaffelten Promillebereichen an.