4925/J XX.GP

 

                                                            Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend: Verstärkte Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr

 

Die vorläufige Unfallstatistik des heurigen Jahres weist einen erfreulichen Rückgang

von Verkehrsunfällen mit Körperverletzung und tödlichem Ausgang auf.

Diese erfreuliche Tendenz zeigt, daß die vom Parlament beschlossenen Maßnahmen

im Bereich der Verkehrssicherheit Wirkung zeigen.

Die Österreichische Volkspartei vertrat immer die Auffassung, daß gesetzliche

Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit nur dann zu einer tatsächlichen

Erhöhung der Verkehrssicherheit führen, wenn gleichzeitig Kontrollen der Exekutive

durchgeführt und Verstöße geahndet werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

                                                                    Anfrage:

 

1. Wurde den Forderungen der Österreichischen Volkspartei nach mehr Kontrolle im

    Straßenverkehr Rechnung getragen?

 

2. Wieviele Kontrollen wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres im Vergleich zum

    gleichen Zeitraum des letzten Jahres durchgeführt?

 

3. Über wieviele Alkomaten verfügt die österreichische Exekutive? Wieviele davon

    wurden im letzten Jahr angeschafft?

 

4. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promillegrenze am 6. Jänner

    mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten?

    Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert

    zwischen 0,8 und 1, 2 Promille, bzw. zwischen 1,2 und 1,6 Promille und ab 1,6

    Promille angehalten?

 

5. Können Sie eine Aussage treffen über die Höhe des Blutalkoholwertes der

    Lenker, die einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht

    haben? Wenn ja, führen Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in

    den in Frage 4 angeführten gestaffelten Promillebereichen an.