4931/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kopf

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend ÖBB-Stromleitung über Rankweiler Gemeindegebiet

 

Die Österreichischen Bundesbahnen planen eine Stromleitung über Rankweiler

Gemeindegebiet. Die Marktgemeinde Rankweil würde durch diesen Bau stark

beeinträchtigt werden, da diese Leitung nicht als Erdverkabelung geplant ist. Diese

Maßnahme bedeutet für das betroffene Gebiet eine massive Entwertung der Böden.

Das würde in Zukunft einen großen Schaden für die Marktgemeinde Rankweil als

Wirtschaftsstandort wie als Naturgebiet bedeuten.

Außerdem soll eine Vereinbarung zwischen dem ÖBB - Generaldirektor DI Dr. Helmut

Draxler, dem DB - AG -Vorstandsmitglied DI Peter Münchschwander sowie dem SBB -

Generaldirektor DI Pierre Allain - Urech vom 10. Juli 1997 vorliegen, die eine künftige

Zusammenarbeit in der Bahnstromversorgung mit dem Ziel eines Stromverbundes

vorsieht.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

                                               Anfrage:

 

1) Ging der erwähnten Vereinbarung vom 10. Juli 1997 zwischen ÖBB -

    Generaldirektor DI Dr. Helmut Draxler, DB - AG - Vorstandsmitglied DI Peter

    Münchschwander sowie dem SBB - Generaldirektor DI Pierre Allain - Urech eine

    Weisung von Ihnen voraus, daß eine solche künftige Zusammenarbeit in der

    Bahnstromversorgung mit dem Ziel eines Stromverbundes abzuschließen sei?

 

2) Wenn keine Weisung erteilt wurde, kam diese Vereinbarung mit Zustimmung,

     ansonsten mit Billigung von Ihnen zustande?

 

3) Haben sich nicht nur die Generaldirektoren der betroffenen Bundesbahnen,

     sondern auch die jeweiligen Verkehrsminister von Österreich, Deutschland und

    der Schweiz, beispielsweise mit einem völkerrechtlichen Vertrag zur

    gegenseitigen Stromaushilfe in einem gemeinsamen Stromverbund verpflichtet

    oder solche Absichtserklärungen abgegeben?

4) Welchen Wortlaut haben diese vertraglichen Vereinbarungen bzw.

     Absichtserklärungen?

 

5) Wie genau ist hinkünftig dieser Stromverbund mit dem Ziel der gegenseitigen

    Stromaushilfe geplant und welche notwendigen Maßnahmen sollen ergriffen

    werden?

 

6) Wie weit sind die Vorbereitungen für dieses Projekt überhaupt vorangeschritten?

 

7) Wie hoch belaufen sich die Kosten für dieses Projekt?

 

8) Gibt es für die Österreichischen Bundesbahnen keinerlei Alternativen zu dem Bau

    dieser Stromleitung?

 

9) Wäre es nicht möglich, diese Leitung als Erdverkabelung zu bauen?

 

10)Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen?