4937/J XX.GP

 

                                                                         Anfrage

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Beratungsfehler der Studienbeihilfenbehörde

 

Bereits mehrfach wurden an die unterzeichneten Abgeordneten konkrete Fälle herange -

tragen, wonach durch Beratungsfehler der Studienbeihilfenbehörden Studenten ohne

eigenes Verschulden große finanzielle Nachteile erwuchsen. Zuletzt wurde einer Studen -

tin des Fachhochschul - Studienganges Medientechnik und - design in Hagenberg auf ihre

Anfrage hin von den Mitarbeitern der Studienbeihilfenbehörde sowohl persönlich als

auch telefonisch die Auskunft erteilt, sie würde mit Beginn des Fachhochschul -

Studienganges ein Höchststipendium erhalten können, obwohl sie mehrfach darauf hin -

gewiesen hatte, daß sie im Sommersemester zuvor an der Universität Linz inskribiert

war. Der negative Bescheid der Studienbeihilfenbehörde führte dazu, daß die oben er -

wähnte Antragstellerin für zwei Semester keine Studienbeihilfe erhalten sollte, da bei

Fachhochschulen - im Gegensatz zu den Universitäten - für das Sommersemester keine

Antragsfrist auf Studienbeihilfe vorgesehen ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesmi -

nister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende

 

                                                                           Anfrage:

 

1. Sind Ihnen konkrete Fälle von Beratungsfehlern der Studienbeihilfenbehörden be -

    kannt, wonach dadurch Studenten ohne eigenes Verschulden große finanzielle

    Nachteile erwachsen sind und wenn ja, wie viele und in welchem Ausmaß?

 

2. Haben Sie seitens Ihres Ressorts für Härtefälle dieser Art vorgesorgt und wenn ja, wie

    und wenn nein, warum nicht?

 

3. Welche Haltung nehmen Sie hinsichtlich des Umstandes ein, daß für Studenten an

    Fachhochschulen andere Zugangsbedingungen für den Erhalt der Studienbeihilfe,

    nämlich ein jährlicher Nachweis des günstigen Studienerfolges, notwendig sind als

    für Studenten an den Universitäten, die den entsprechenden Antrag pro Semester

    stellen können?

 

4. Sehen Sie in der in Frage 3 beschriebenen Vorgangsweise eine Ungleichbehandlung

    von Studenten an Fachhochschulen mit jenen an Universitäten und wodurch ist dies

    für Sie zu rechtfertigen?

 

5. Aus welchem konkreten Grund wird ein Fachhochschulstudium im Studienförde -

    rungsgesetz nicht nach Semestern, sondern nach Ausbildungsjahren gerechnet,

    wiewohl der Fachhochschulstudienbetrieb in der Praxis die Semestereinteilung sehr

    wohl praktiziert?

 

6. Inwieweit ist für Sie eine Änderung der gesetzlichen Lage dahingehend vorstellbar;

    wonach der Nachweis des günstigen Studienerfolges an Fachhochschulen in gleicher

    Weise - nach Semestern gegliedert - möglich sein sollte wie an Universitäten?