4943/J XX.GP

 

                        ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schmidt, Gredler und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend die Bestellung einer Professur am Institut für zwischenmenschliche

Kommunikation an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

 

Laut Medienberichten der letzten Tage weigert sich Bundespräsident Dr. Klestil

seine Unterschrift unter das Ernennungsdekret von Frau Bänninger - Huber zur

Professorin am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation an der Natur -

wissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck zu setzen. Als Begründung

führt der Bundespräsident an, ihm liege ein neuer Ternavorschlag der Berufungs -

kommission vor, der den Namen der von Bundesminister Einem vorgeschlagenen

Wissenschaftlerin nicht enthalte.

 

Von Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr hingegen wird

erklärt, dass die Berufung von Frau Bänninger - Huber auf Grund eines ordnungs -

gemäß abgewickelten Berufungsverfahrens erfolgt sei, bei dem diese von der

Berufungskommission an die dritte Stelle gereiht worden sei. Jene Liste, auf die sich

der Bundespräsident berufe, sei weder rechtmäßig zustandegekommen, noch dem

Präsidenten offiziell vorgelegt worden.

 

Als trauriges Ergebnis dieser rechtlichen "Meinungsverschiedenheiten" zwischen

Bundesminister Einem und Bundespräsident Klestil soll nun vorerst niemand

ernannt, die Stelle neu ausgeschrieben und ein neues Berufungsverfahren

durchgeführt werden. Die Auseinandersetzung geht somit vor allem auch zu Lasten

der Studentinnen und Studenten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

                                              

                                                           Anfrage

1) Wie sieht der zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Berufungsverfahrens aus:

     a) Zu welchem Zeitpunkt wurde die betreffende Stelle vakant?

     b) Wann wurde die Berufungskommission eingesetzt?

     c) Wann wurde ihr Ternavorschlag an das Wissenschaftsminsterium übersandt?

     d) Wann wurden mit Frau Bänninger  - Huber Verhandlungen aufgenommen und

     wie lange dauerten diese?

     e) Wann wurde der Ernennungsvorschlag im Ministerrat beschlossen und wann

     wurde der Ernennungsvorschlag an den Bundespräsidenten weitergeleitet?

 

2) Laut Medienberichten soll einige Monate nach Einlangen des Ternavorschlags an

    der Universität Innsbruck entdeckt worden sein, dass zwei Bewerbungen

    “übersehen” worden waren. Wann und von wem wurde dies ihrem Ministerium

    bekannt gegeben und welche Schritte wurden daraufhin veranlaßt?

 

3) Wurde versucht, den Verantwortlichen bzw. die Verantwortliche für das “Über -

     sehen" von zwei Bewerbungen in diesem Berufungsverfahren ausfindig zu

     machen? Wurde versucht, zu klären, wie - vom administrativen Ablauf gesehen  -

     ein “Übersehen” von Bewerbungen passieren konnte?

 

4) Trifft es zu, dass ein Beamter oder eine Beamtin des Wissenschaftsministeriums

     der “ersten Berufungskommission" telefonisch mitgeteilt hat, dass sie das Be -

     rufungsverfahren wiederholen könne? Wenn ja, wann und wem wurde dies

     mitgeteilt?

 

5) Wann und in welcher Form ist die Universität Innsbruck von der Unrichtigkeit der

     telefonischen Mitteilung verständigt worden? Wer trägt die Verantwortung dafür,

     dass dennoch ein - gesetzlich nicht gedecktes - zweites Berufungsverfahren

     stattgefunden hat?

 

6) Wurden Sie von der Abhaltung eines zweiten Berufungsverfahren bzw. von der

     Erstellung eines zweiten Ternavorschlages in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, von

     wem? Welche Maßnahmen haben Sie darauf ergriffen?

 

7) Welche Rechte und Pflichten kommen aus Ihrer Sicht dem Bundespräsidenten

     bei der Ernennung von UniversitätsprofessorInnen zu? Ist der Bundespräsident

     Ihrer Meinung nach berechtigt, eigenständig aus einem Ternavorschlag einer

     Universität bzw. Fakultät auszuwählen?

 

8) Laut Medienberichten hat sich Bundespräsident Klestil deshalb so lange mit der

    Behandlung der gegenständlichen Ernennung Zeit gelassen, nämlich von Mai bis

    Ende August 1998, da er in der Zwischenzeit mit dem Wissenschaftsminister

    “darüber verhandelt” habe. Worüber wurde mit Ihnen verhandelt?

9) Ist es üblich, dass der Bundespräsidend mit dem Minister über die Ernennung von

    HochschulprofessorInnen “verhandelt”? Weiche Entscheidungsspielräume hat

     nach einem von der Universität abgeschlossenen Berufungsverfahren aus ihrer

     Sicht

     a) der Wissenschaftsminister

     b) der Bundespräsident?

 

10)Welche Rechtsauffassung vertreten Sie bezüglich der Rechtmäßigkeit des

      gegenständlichen Berufungsverfahrens unter Einbeziehung der Tatsache, dass

      zwei Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden?

 

11)Welche Rechtsauffassung wurde Ihnen vom Bundespräsidenten zur Kenntnis

      gebracht? Mit welcher Begründung verweigert der Bundespräsident die

      Unterschrift unter die Ernennung von Frau Bänninger - Huber?

 

12)Welcher rechtliche Status kommt dem sog. zweiten Ternavorschlag der

      Universität Innsbruck Ihrer Meinung nach zu? Gibt es eine rechtliche Grundlage

      für die Erstellung einer zweiten Liste? Wenn ja, welche?

 

13)Trifft es zu, dass Frau Bänninger - Huber durch die Entwicklung im gegen -

      ständlichen Verfahren bzw. durch das Verhalten des Bundespräsidenten schwere

      berufliche und persönliche Nachteile erfahren hat, da sie bei ihrem bisherigen

      Arbeitgeber bereits gekündigt hatte, nun aber die Professur nicht antreten kann?

      Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Frau Bänninger - Huber diesbezüglich

       zu unterstützen?

 

14)Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß sich ein derartiger Fall

nicht wiederholen kann?