4943/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schmidt, Gredler und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Bestellung einer Professur am Institut für zwischenmenschliche
Kommunikation an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck
Laut Medienberichten der letzten Tage weigert sich Bundespräsident Dr. Klestil
seine Unterschrift unter das Ernennungsdekret von Frau Bänninger - Huber zur
Professorin am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation an der Natur -
wissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck zu setzen. Als Begründung
führt der Bundespräsident an, ihm liege ein neuer Ternavorschlag der Berufungs -
kommission vor, der den Namen der von Bundesminister Einem vorgeschlagenen
Wissenschaftlerin nicht enthalte.
Von Seiten des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr hingegen wird
erklärt, dass die Berufung von Frau Bänninger - Huber auf Grund eines ordnungs -
gemäß abgewickelten Berufungsverfahrens erfolgt sei, bei dem diese von der
Berufungskommission an die dritte Stelle gereiht worden sei. Jene Liste, auf die sich
der Bundespräsident berufe, sei weder rechtmäßig zustandegekommen, noch dem
Präsidenten offiziell vorgelegt worden.
Als trauriges Ergebnis dieser rechtlichen "Meinungsverschiedenheiten" zwischen
Bundesminister Einem und Bundespräsident Klestil soll nun vorerst niemand
ernannt, die Stelle neu ausgeschrieben und ein neues Berufungsverfahren
durchgeführt werden. Die Auseinandersetzung geht somit vor allem auch zu Lasten
der Studentinnen und Studenten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1) Wie sieht der zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Berufungsverfahrens aus:
a) Zu welchem Zeitpunkt wurde die betreffende Stelle vakant?
b) Wann wurde die Berufungskommission eingesetzt?
c) Wann wurde ihr Ternavorschlag an das Wissenschaftsminsterium übersandt?
d) Wann wurden mit Frau Bänninger - Huber Verhandlungen aufgenommen und
wie lange dauerten diese?
e) Wann wurde der Ernennungsvorschlag im Ministerrat beschlossen und wann
wurde der Ernennungsvorschlag an den Bundespräsidenten weitergeleitet?
2) Laut Medienberichten soll einige Monate nach Einlangen des Ternavorschlags an
der Universität Innsbruck entdeckt worden sein, dass zwei Bewerbungen
“übersehen” worden waren. Wann und von wem wurde dies ihrem Ministerium
bekannt gegeben und welche Schritte wurden daraufhin veranlaßt?
3) Wurde versucht, den Verantwortlichen bzw. die Verantwortliche für das “Über -
sehen" von zwei Bewerbungen in diesem Berufungsverfahren ausfindig zu
machen? Wurde versucht, zu klären, wie - vom administrativen Ablauf gesehen -
ein “Übersehen” von Bewerbungen passieren konnte?
4) Trifft es zu, dass ein Beamter oder eine Beamtin des Wissenschaftsministeriums
der “ersten Berufungskommission" telefonisch mitgeteilt hat, dass sie das Be -
rufungsverfahren wiederholen könne? Wenn ja, wann und wem wurde dies
mitgeteilt?
5) Wann und in welcher Form ist die Universität Innsbruck von der Unrichtigkeit der
telefonischen Mitteilung verständigt worden? Wer trägt die Verantwortung dafür,
dass dennoch ein - gesetzlich nicht gedecktes - zweites Berufungsverfahren
stattgefunden hat?
6) Wurden Sie von der Abhaltung eines zweiten Berufungsverfahren bzw. von der
Erstellung eines zweiten Ternavorschlages in Kenntnis gesetzt? Wenn ja, von
wem? Welche Maßnahmen haben Sie darauf ergriffen?
7) Welche Rechte und Pflichten kommen aus Ihrer Sicht dem Bundespräsidenten
bei der Ernennung von UniversitätsprofessorInnen zu? Ist der Bundespräsident
Ihrer Meinung nach berechtigt, eigenständig aus einem Ternavorschlag einer
Universität bzw. Fakultät auszuwählen?
8) Laut Medienberichten hat sich Bundespräsident Klestil deshalb so lange mit der
Behandlung der gegenständlichen Ernennung Zeit gelassen, nämlich von Mai bis
Ende August 1998, da er in der Zwischenzeit mit dem Wissenschaftsminister
“darüber
verhandelt” habe. Worüber wurde mit Ihnen verhandelt?
9) Ist es üblich, dass der Bundespräsidend mit dem Minister über die Ernennung von
HochschulprofessorInnen “verhandelt”? Weiche Entscheidungsspielräume hat
nach einem von der Universität abgeschlossenen Berufungsverfahren aus ihrer
Sicht
a) der Wissenschaftsminister
b) der Bundespräsident?
10)Welche Rechtsauffassung vertreten Sie bezüglich der Rechtmäßigkeit des
gegenständlichen Berufungsverfahrens unter Einbeziehung der Tatsache, dass
zwei Bewerbungen nicht berücksichtigt wurden?
11)Welche Rechtsauffassung wurde Ihnen vom Bundespräsidenten zur Kenntnis
gebracht? Mit welcher Begründung verweigert der Bundespräsident die
Unterschrift unter die Ernennung von Frau Bänninger - Huber?
12)Welcher rechtliche Status kommt dem sog. zweiten Ternavorschlag der
Universität Innsbruck Ihrer Meinung nach zu? Gibt es eine rechtliche Grundlage
für die Erstellung einer zweiten Liste? Wenn ja, welche?
13)Trifft es zu, dass Frau Bänninger - Huber durch die Entwicklung im gegen -
ständlichen Verfahren bzw. durch das Verhalten des Bundespräsidenten schwere
berufliche und persönliche Nachteile erfahren hat, da sie bei ihrem bisherigen
Arbeitgeber bereits gekündigt hatte, nun aber die Professur nicht antreten kann?
Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Frau Bänninger - Huber diesbezüglich
zu unterstützen?
14)Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß sich ein derartiger Fall
nicht wiederholen kann?