4945/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Lukesch

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Berufungsverfahren für das Institut für zwischenmenschliche

Kommunikation an der Universität Innsbruck

 

Am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck sollte schon

vor längerer Zeit ein neuer Institutsvorstand benannt werden. Das dafür

notwendige Berufungsverfahren läuft bereits seit 1996. Ein erster

Dreiervorschlag sah an dritter Stelle die Schweizerin Dr. Eva Bänninger - Huber

vor. Laut Uni Innsbruck war dieser Vorschlag formal nicht aufrecht zu erhalten,

weil zwei Bewerber “übersehen” wurden. In einem neuen Vorschlag schien

Dr. Bänninger - Huber nicht mehr auf. Der Senat der Universität Innsbruck bekam

von der zuständigen Stelle im Wissenschaftsministerium die mündliche

Rechtsauskunft, daß die alte Berufungskommission das Verfahren hinsichtlich

der beiden übersehenen Bewerber fortsetzen und einen neuen Vorschlag

unterbreiten kann. Dementsprechend handelte die vom Senat eingesetzte

Berufungskommission und erstellte einen neuen, nunmehr rechtskonform

zustandekommenden, Dreiervorschlag, auf dem Dr. Bänninger - Huber nicht

mehr aufschien. In der Beilage die Darstellung der Uni - Innsbruck in einem

Leserbrief.

 

Bundesminister Dr. Einem hielt sich letztlich offensichtlich an den ersten,

rechtswidrig zustandegekommenen Dreiervorschlag und wollte Dr. Bänninger -

Huber zur Institutschefin machen, worauf der Bundespräsident - unter Hinweis

auf die Ungesetzlichkeit - seine Unterschrift verweigerte, da auf dem zweiten -

laut Ansicht der Präsidentschaftskanzlei rechtsgültigen Vorschlag die

betreffende Person nicht mehr aufschien. Die Chefin des Liberalen Forums,

Heide Schmidt, kritisierte nunmehr diese unzweifelhaft rechtlich korrekte

Vorgangsweise des Bundespräsidenten. Aufgabe des Bundespräsidenten gemäß

der österreichischen Bundesverfassung ist es nämlich, bei Berufungsverfahren

darauf zu dringen, daß diese rechtlich korrekt ablaufen. Der erste

Dreiervorschlag, an den sich rechtswidrigerweise Bundesminister Dr. Einem

hielt, war nämlich von einem schweren Verfahrensmangel behaftet. Wenn bei

einem Vorschlag zwei Bewerber übersehen wurden, weil deren Akten in

Verstoß gerieten, so ist dieses Verfahren eindeutig rechtswidrig und wäre daher

auch sofort zu unterbrechen gewesen. Nunmehr dem Bundespräsidenten von

seiten des Liberalen Forums vorzuwerfen, daß dieser auf dem Boden der

Verfassung stehend dafür Sorge trägt, daß nicht rechtswidrige

Berufungsverfahren durch den Wissenschaftsminister durchgeführt werden, ist

für eine Juristin eine Ungeheuerlichkeit.

Ebenso erscheint es mehr als aufklärungsbedürftig, daß der

Wissenschaftsminister einen derartig rechtswidrigen Vorschlag erstellt.

Die Kritik der Grünen, wonach es nicht Aufgabe des Bundespräsidenten sei,

sich in die Bestellung von Professoren einzuschalten - Äußerung der

Klubobfrau der Grünen Madeleine Petrovic - zeigt ebenfalls deutlich auf, daß

den Grünen der Rechtsstaat dann egal ist, wenn es ihnen nützt und wenn dies

ihren politischen Zielen entspricht.

 

Angesichts dieser für einen Rechtsstaat nicht akzeptablen Äußerungen von

Grünen und Liberalen sowie dem rechtswidrigen Ernennungsvorschlag von

Bundesminister Einem stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

 

ANFRAGE

 

1. Vertreten Sie die Auffassung, daß  - wenn zwei Bewerbungen beim

    Berufungsverfahren in Verstoß geraten und somit bei der Erstellung des

    Besetzungsvorschlages nicht berücksichtigt werden konnten — dies einen

    schweren Verfahrensmangel darstellt und dieses Verfahren daher

    rechtswidrig war und sofort unterbrochen hätte werden müssen?

 

2. Wenn nein, warum nicht?

 

3. Wenn ja, warum haben Sie dennoch einen, auf rechtswidrige Art und Weise

     zustandgekommenen, Besetzungsvorschlag an den Bundespräsidenten

     weitergeleitet?

 

4. Wie beurteilen Sie die Äußerungen von LIF - Chefin Heide Schmidt, die den

    Bundespräsidenten dafür rügt, daß dieser darauf achtet, daß die

    österreichische Bundesverfassung eingehalten wird?

 

5. Wie beurteilen Sie die Äußerungen von Grün - Klubobfrau Madeleine

    Petrovic, die die Sicherstellung der Einhaltung der österreichischen

    Bundesverfassung durch den österreichischen Bundespräsidenten als

     “Paragraphenreiterei” bezeichnete?

 

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