4945/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Lukesch
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Berufungsverfahren für das Institut für zwischenmenschliche
Kommunikation an der Universität Innsbruck
Am Institut für zwischenmenschliche Kommunikation in Innsbruck sollte schon
vor längerer Zeit ein neuer Institutsvorstand benannt werden. Das dafür
notwendige Berufungsverfahren läuft bereits seit 1996. Ein erster
Dreiervorschlag sah an dritter Stelle die Schweizerin Dr. Eva Bänninger - Huber
vor. Laut Uni Innsbruck war dieser Vorschlag formal nicht aufrecht zu erhalten,
weil zwei Bewerber “übersehen” wurden. In einem neuen Vorschlag schien
Dr. Bänninger - Huber nicht mehr auf. Der Senat der Universität Innsbruck bekam
von der zuständigen Stelle im Wissenschaftsministerium die mündliche
Rechtsauskunft, daß die alte Berufungskommission das Verfahren hinsichtlich
der beiden übersehenen Bewerber fortsetzen und einen neuen Vorschlag
unterbreiten kann. Dementsprechend handelte die vom Senat eingesetzte
Berufungskommission und erstellte einen neuen, nunmehr rechtskonform
zustandekommenden, Dreiervorschlag, auf dem Dr. Bänninger - Huber nicht
mehr aufschien. In der Beilage die Darstellung der Uni - Innsbruck in einem
Leserbrief.
Bundesminister Dr. Einem hielt sich letztlich offensichtlich an den ersten,
rechtswidrig zustandegekommenen Dreiervorschlag und wollte Dr. Bänninger -
Huber zur Institutschefin machen, worauf der Bundespräsident - unter Hinweis
auf die Ungesetzlichkeit - seine Unterschrift verweigerte, da auf dem zweiten -
laut Ansicht der Präsidentschaftskanzlei rechtsgültigen Vorschlag die
betreffende Person nicht mehr aufschien. Die Chefin des Liberalen Forums,
Heide Schmidt, kritisierte nunmehr diese unzweifelhaft rechtlich korrekte
Vorgangsweise des Bundespräsidenten. Aufgabe des Bundespräsidenten gemäß
der österreichischen Bundesverfassung ist es nämlich, bei Berufungsverfahren
darauf zu dringen, daß diese rechtlich korrekt ablaufen. Der erste
Dreiervorschlag, an den sich rechtswidrigerweise Bundesminister Dr. Einem
hielt, war nämlich von einem schweren Verfahrensmangel behaftet. Wenn bei
einem Vorschlag zwei Bewerber übersehen wurden, weil deren Akten in
Verstoß gerieten, so ist dieses Verfahren eindeutig rechtswidrig und wäre daher
auch sofort zu unterbrechen gewesen. Nunmehr dem Bundespräsidenten von
seiten des Liberalen Forums vorzuwerfen, daß dieser auf dem Boden der
Verfassung stehend dafür Sorge trägt, daß nicht rechtswidrige
Berufungsverfahren durch den Wissenschaftsminister durchgeführt werden, ist
für eine Juristin eine
Ungeheuerlichkeit.
Ebenso erscheint es mehr als aufklärungsbedürftig, daß der
Wissenschaftsminister einen derartig rechtswidrigen Vorschlag erstellt.
Die Kritik der Grünen, wonach es nicht Aufgabe des Bundespräsidenten sei,
sich in die Bestellung von Professoren einzuschalten - Äußerung der
Klubobfrau der Grünen Madeleine Petrovic - zeigt ebenfalls deutlich auf, daß
den Grünen der Rechtsstaat dann egal ist, wenn es ihnen nützt und wenn dies
ihren politischen Zielen entspricht.
Angesichts dieser für einen Rechtsstaat nicht akzeptablen Äußerungen von
Grünen und Liberalen sowie dem rechtswidrigen Ernennungsvorschlag von
Bundesminister Einem stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
ANFRAGE
1. Vertreten Sie die Auffassung, daß - wenn zwei Bewerbungen beim
Berufungsverfahren in Verstoß geraten und somit bei der Erstellung des
Besetzungsvorschlages nicht berücksichtigt werden konnten — dies einen
schweren Verfahrensmangel darstellt und dieses Verfahren daher
rechtswidrig war und sofort unterbrochen hätte werden müssen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, warum haben Sie dennoch einen, auf rechtswidrige Art und Weise
zustandgekommenen, Besetzungsvorschlag an den Bundespräsidenten
weitergeleitet?
4. Wie beurteilen Sie die Äußerungen von LIF - Chefin Heide Schmidt, die den
Bundespräsidenten dafür rügt, daß dieser darauf achtet, daß die
österreichische Bundesverfassung eingehalten wird?
5. Wie beurteilen Sie die Äußerungen von Grün - Klubobfrau Madeleine
Petrovic, die die Sicherstellung der Einhaltung der österreichischen
Bundesverfassung durch den österreichischen Bundespräsidenten als
“Paragraphenreiterei” bezeichnete?
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