4947/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Steibl
und Kollegen
an die Bundesministerin flir Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Anzahl der Notstandshilfebezieher in Wien
Im Dezember 1997 gab es österreichweit 81.494 Notstandshilfefälle. Dabei hatte Wien
mit 33.057 Fällen einen überproportionalen Anteil. Der Anteil Wiens betrug damit
mehr als 40 Prozent, während die Gesamtbevölkerung Wiens an der
Gesamtbevölkerung Osterreichs weniger als 20 Prozent ausmacht.
Dieser exorbitante Anteil Wiens an Notstandshilfeempfängern im Vergleich zu
anderen Bundesländern läßt nur zwei Interpretationen zu:
> Entweder ist die regionale Wirtschaftspolitik Wiens so schlecht oder
> das AMS - Wien befleißigt sich bei der Anerkennung von Notstandshilfeempfängern
einer anderen Praxis als die Arbeitsmarktverwaltungen in den anderen
Bundesländern.
Sollte die zweite Vermutung zutreffen, würde dies bedeuten, daß sich das Land und
die Gemeinde Wien als Sozialhilfeträger Milliarden erspart und diese Milliarden von
den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung berappt werden müssen. Dies wäre
eine Umverteilung zugunsten des Landes Wiens, die praktisch als grauer
Finanzausgleich stattfindet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher ob, der aufklärungsbedürftigen Höhe
der Anzahl der Notstandshilfeempfänger in Wien, an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Was ist die Ursache dafür, daß in Wien doppelt soviele Notstandsempfänger
existieren, als dies dem Anteil Wiens an der Gesamtbevölkerung entspricht?
2. Sehen Sie eine schlechte Wiener Wirtschaftspolitik als Ursache dafür an?
3. Glauben Sie, daß die Ursache dafür in der Praxis des AMS - Wien liegt, wonach
Notstandshilfeempfänger, die dem Arbeitsmarkt nicht wirklich mehr zur
Verfügung stehen, weiterhin als Notstandshilfeempfänger gewertet werden?
4. Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl der Notstandshilfeempfänger in Wien, die
eigentlich bei korrekter Vollziehung Sozialhilfeempfänger wären?
5. Wieviel Milliarden erspart sich das Land und die Gemeinde Wien pro Jahr auf
Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge
entrichten, durch den Umstand, daß in Wien Sozialhilfeempfänger als
Notstandshilfeempfänger gewertet werden?