4977/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Maderthaner, Dr. Stummvoll, Dr. Trinkl, I. Tichy - Schreder

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Einhaltung des Binnenschiffahrtsgesetzes

 

Das Binnenschiffahrtsgesetz sieht vor, daß die Durchführung von Transporten, deren Quell -

und Zielpunkt in Österreich gelegen ist, eine Konzession nach dem Binnenschiffahrtsgesetz

voraussetzt. Ausnahmen von dieser Konzessionspflicht bestehen lediglich für Transporte, die

unter die Bestimmungen der Verordnung (EWG) 3921/91 fallen.

 

Die Erteilung bzw. Ausübung einer Schiffahrtskonzession ist an zahlreiche Verpflichtungen

geknüpft, wie unter anderem fachliche Befähigung, Zuverlässigkeit, finanzielle

Leistungsfähigkeit, sowie die Zulassung der in der Konzession angeführten Motorschiffe in

einem EWR - Staat. Diese und zahlreiche andere Anforderungen an Konzessionsinhaber

dienen nicht nur der Sicherung eines geordneten Wettbewerbes, sondern auch der Sicherheit

und Verträglichkeit des Binnenschiffsverkehrs. Da diese Anforderungen mit einem

beachtlichen finanziellen Aufwand verbunden sind, stellen sie im Vergleich zu

Schiffahrtsunternehmen aus Nicht - EWR - Staaten einen gravierenden Wettbewerbsnachteil dar.

 

Dennoch werden rein innerösterreichische Schiffstransporte des öfteren mit Schiffen aus Nicht -

EWR - Staaten durchgeführt. Dies stellt eine grobe Benachteiligung österreichischer

Schiffahrtsunternehmen und einen Verstoß gegen österreichische Rechtsvorschriften dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß Transporte, deren Quell - und Zielpunkte in Österreich gelegen sind,

    auch mit Schiffen durchgeführt werden, die nicht vom Anwendungsbereich der

    Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 des Rates (Kabotageverordnung) abgedeckt sind und die

     nicht in einem EWR - Staat zugelassen sind?

 

2. Wenn ja, wieviele derartige Transportfälle sind Ihnen bekannt?

 

3, Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit in bezug auf diese Transporte gesetzt?

 

4. Wurden die in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehenen Möglichkeiten zur

    Ahndung derartiger Übertretungen ausgeschöpft?

 

5. Wenn keine Maßnahmen in die Wege geleitet wurden, warum nicht?

 

6. Welche Kontrollmaßnahmen werden zum Schutz der österreichischen Unternehmen in

    Zukunft durchgeführt werden?