4979/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Einberufung des staatlichen Krisenmanagements
Die Erfahrungen im Gefolge des Reaktorunglücks in Tschernobyl haben im Jahr
1986 einen erhöhten Bedarf an Koordination und Information bei derartigen
Krisensituationen aufgezeigt. Mit Ministerratsbeschluß vom 10. Oktober 1986
wurde daher ein staatliches Krisenmanagement zur Verbesserung der Infor -
mation und Koordination in Krisensituationen eingerichtet. Mit dem gegen -
ständlichen Ministerratsvortrag wurden für das Vorliegen einer Krisensituation
folgende Merkmale herausgearbeitet, wobei festgestellt wurde, daß nicht nur
dann eine derartige Krisensituation vorliegt, wenn alle genannten Merkmale
gleichzeitig vorliegen: Indizien für das Bestehen einer Krisensituation sind
somit das Vorliegen einer nicht alltäglichen Gefährdungssituation, die kurz -
fristig rasches Handeln der Verwaltungsbehörden erfordert, darüber hinaus ein
koordiniertes Vorgehen verschiedener Verwaltungsstellen verlangt, welches
überdies nach Möglichkeit von einer Gesamtkonzeption getragen ist und sowohl
hinsichtlich des raschen Einsatzes von Verwaltungsmaßnahmen als auch der
koordinierten Vorgangsweise einen erhöhten Informationsbedarf mit sich bringt.
Inhaltlich läßt sich der Ministerratsvortrag wie folgt zusammenfassen:
Das staatliche Krisenmanagement soll ein informelles Informations - und
Koordinationsgremium darstellen. Es soll keine im Rechtssinn verbindliche
Entscheidungen treffen und Entscheidungskompetenzen der zuständigen
Verwaltungsstellen unberührt lassen. Die im B -VG getroffene Aufteilung der
Vollzugszuständigkeiten auf Bund und Länder erfordert somit die Einbeziehung
der Länder in das Konzept des Krisenmanagements. Dieses setzt sich daher aus
je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes und der Ministerien, der Länder, der
Sozialpartner sowie des ORF und der APA zusammen und wird vom Bundes -
kanzler einberufen. Dies bedeutet, daß der Bundeskanzler das Gegebensein einer
Krisensituation zu beurteilen hat und daraufhin die Einberufung des staatlichen
Krisenmanagements vornimmt.
Die Einberufung des staatlichen Krisenmanagements soll eine möglichst um -
fangreiche Information aller an der Aufarbeitung derartiger Krisensituationen
getroffenen Verwaltungsdienststellen gewährleisten und die zu treffenden Maß -
nahmen zwischen den verschiedenen Stellen koordinieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler daher folgende
Anfrage:
1. Haben Sie Kenntnis vom Ministerratsbeschluß aus dem Jahre 1986, mit dem
das staatliche Krisenmanagement eingerichtet wurde?
2. Wie wurde dieser Ministerratsbeschluß umgesetzt?
3. Welche Kriterien müssen aus Ihrer Sicht gegeben sein, damit Sie das
Vorliegen einer Krisensituation bejahen und das staatliche Krisenmanage -
ment einberufen?
4. Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz aus dem Jahre 1991 wurde im
Bereich der Kompetenzen des Bundeskanzleramtes der Passus “Koordination
des staatlichen Krisenmanagements” angefügt. Welche konkreten Maß -
nahmen wurden aufgrund dieser Kompetenz seither durchgeführt?
5. Wie wurde bis jetzt die dem Bundeskanzleramt obliegende Aufgabe zur
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des staatlichen Krisenmanagements
insbesondere hinsichtlich einer koodinierten Alarmplanung und der Errich -
tung und Betreuung der Standorte des staatlichen Krisenmanagements wahr -
genommen? (Bitte die konkreten Aktivitäten auflisten.)
6. Wie viele Übungen des staatlichen Krisenmanagements wurden seit dessen
Einrichtung durchgeführt?
Wann war die letzte Übung?
7. Wie werden Sie in analogen Krisensituationen zukünftig vorgehen?