4979/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Einberufung des staatlichen Krisenmanagements

 

Die Erfahrungen im Gefolge des Reaktorunglücks in Tschernobyl haben im Jahr

1986 einen erhöhten Bedarf an Koordination und Information bei derartigen

Krisensituationen aufgezeigt. Mit Ministerratsbeschluß vom 10. Oktober 1986

wurde daher ein staatliches Krisenmanagement zur Verbesserung der Infor -

mation und Koordination in Krisensituationen eingerichtet. Mit dem gegen -

ständlichen Ministerratsvortrag wurden für das Vorliegen einer Krisensituation

folgende Merkmale herausgearbeitet, wobei festgestellt wurde, daß nicht nur

dann eine derartige Krisensituation vorliegt, wenn alle genannten Merkmale

gleichzeitig vorliegen: Indizien für das Bestehen einer Krisensituation sind

somit das Vorliegen einer nicht alltäglichen Gefährdungssituation, die kurz -

fristig rasches Handeln der Verwaltungsbehörden erfordert, darüber hinaus ein

koordiniertes Vorgehen verschiedener Verwaltungsstellen verlangt, welches

überdies nach Möglichkeit von einer Gesamtkonzeption getragen ist und sowohl

hinsichtlich des raschen Einsatzes von Verwaltungsmaßnahmen als auch der

koordinierten Vorgangsweise einen erhöhten Informationsbedarf mit sich bringt.

 

Inhaltlich läßt sich der Ministerratsvortrag wie folgt zusammenfassen:

Das staatliche Krisenmanagement soll ein informelles Informations - und

Koordinationsgremium darstellen. Es soll keine im Rechtssinn verbindliche

Entscheidungen treffen und Entscheidungskompetenzen der zuständigen

Verwaltungsstellen unberührt lassen. Die im B -VG getroffene Aufteilung der

Vollzugszuständigkeiten auf Bund und Länder erfordert somit die Einbeziehung

der Länder in das Konzept des Krisenmanagements. Dieses setzt sich daher aus

je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes und der Ministerien, der Länder, der

Sozialpartner sowie des ORF und der APA zusammen und wird vom Bundes -

kanzler einberufen. Dies bedeutet, daß der Bundeskanzler das Gegebensein einer

Krisensituation zu beurteilen hat und daraufhin die Einberufung des staatlichen

Krisenmanagements vornimmt.

Die Einberufung des staatlichen Krisenmanagements soll eine möglichst um -

fangreiche Information aller an der Aufarbeitung derartiger Krisensituationen

getroffenen Verwaltungsdienststellen gewährleisten und die zu treffenden Maß -

nahmen zwischen den verschiedenen Stellen koordinieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler daher folgende

 

Anfrage:

 

1. Haben Sie Kenntnis vom Ministerratsbeschluß aus dem Jahre 1986, mit dem

    das staatliche Krisenmanagement eingerichtet wurde?

 

2. Wie wurde dieser Ministerratsbeschluß umgesetzt?

 

3. Welche Kriterien müssen aus Ihrer Sicht gegeben sein, damit Sie das

    Vorliegen einer Krisensituation bejahen und das staatliche Krisenmanage -

    ment einberufen?

 

4. Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz aus dem Jahre 1991 wurde im

    Bereich der Kompetenzen des Bundeskanzleramtes der Passus “Koordination

    des staatlichen Krisenmanagements” angefügt. Welche konkreten Maß -

    nahmen wurden aufgrund dieser Kompetenz seither durchgeführt?

 

5. Wie wurde bis jetzt die dem Bundeskanzleramt obliegende Aufgabe zur

    Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des staatlichen Krisenmanagements

    insbesondere hinsichtlich einer koodinierten Alarmplanung und der Errich -

    tung und Betreuung der Standorte des staatlichen Krisenmanagements wahr -

    genommen? (Bitte die konkreten Aktivitäten auflisten.)

 

6. Wie viele Übungen des staatlichen Krisenmanagements wurden seit dessen

    Einrichtung durchgeführt?

    Wann war die letzte Übung?

 

7. Wie werden Sie in analogen Krisensituationen zukünftig vorgehen?