5016/J XX.GP

 

der Abgeordneten Auer, Schuster

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Mopedausweis für Jugendliche ab 15 Jahren

Am 1. November 1997 trat das Führerscheingesetz in Kraft und somit die gesetzliche

Grundlage für die Möglichkeit Jugendlicher, unter bestimmten Voraussetzungen

bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Mopedausweis erlangen zu

können.

 

Als Voraussetzung wurde neben einigen anderen die positive Absolvierung einer

verkehrspsychologischen Untersuchung zur Feststellung der nötigen geistigen Reife

normiert. Die genaueren Umstände legte der Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr in der Gesundheitsverordnung zum Führerscheingesetz fest. So auch die

Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung. In der ersten Verordnung hat

der Minister diese Kosten mit S 5000,- festgelegt. Da diese Summe für Lehrlinge

nicht zu finanzieren ist, hat der Nationalrat einstimmig auf Initiative der

Österreichischen Volkspartei einen Entschließungsantrag verabschiedet, der den

Bundesminister aufgefordert hat, seine Verordnung dahingehend zu ändern, daß die

Kosten der Untersuchung auf ein für Lehrlinge und Schüler finanzierbares Maß

abgesenkt werden.

 

In der ersten Novelle der Gesundheitsverordnung, die am 6. Mai 1998 in Kraft trat,

hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Kosten entsprechend der

Entschließung des Nationalrates auf S 2.500,- herabgesetzt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Jugendliche haben vor Inkrafttreten der Novelle zur

    Gesundheitsverordnung in den einzelnen Bundesländern, in denen der

    Landeshauptmann mittels Verordnung die Möglichkeit zur Erlangung eines

    Mopedausweises ab dem 15. Lebensjahr eröffnet hat, einen Antrag auf

    verkehrspsychologische Untersuchung gestellt?

 

2. Wieviele Jugendliche haben sich in den einzelnen Bundesländern nach

    Herabsenkung der Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung

    angemeldet?

3. Ist es richtig, daß die Gesamtkosten für den Mopedausweis nach Senkung der

    Kosten der verkehrspsychologischen Untersuchung S 4200,- betragen? Wofür

    sind die restlichen S 1700,-zu bezahlen?

4. Ist Ihnen bekannt, daß aufgrund von mangelnden Terminen Jugendliche häufig

    bis zu drei Monate ab Antragstellung auf die verkehrspsychologische

    Untersuchung warten müssen? Welche Maßnahmen planen Sie, um die

    ungerechffertigt langen Wartefristen zu verkürzen?