5030/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Summerauer Bahn

 

Mit der kürzlich unterzeichneten Übertragungsverordnung werden nach jahrelangen

Verhandlungen die Planungsarbeiten zum Ausbau der Summerauer Bahn ermöglicht. Damit

einander Schiene und Straße nicht behindern, beabsichtigen die Planer, eine gebündelte

Hauptader für beide Verkehrsträger durch das Mühlviertel an die Staatsgrenze zu

konzipieren. Damit wird die Priorität des Schienenverkehrs wieder in Frage gestellt. Für

diese Planungsarbeiten werden 50 Millionen Schilling bereitgehalten. Im Rohkonzept des

noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellten Masterplans fehlt eine Festlegung des

Finanzrahmens für den Ausbau der Summerauer Bahn.

Ebenfalls finanziell noch nicht gesichert erscheint der Ausbau der Westbahn zur

Hochleistungsstrecke zwischen Attnag - Puchheim und Salzburg.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Warum wird in den Planungsarbeiten für den Ausbau der Summerauer Bahn dem

    Schienenverkehr nicht absolute Priorität zugemessen, sondern im Plan bereits Rücksicht

    auf einen eventuellen Autobahnbau genommen?

 

2. Können Sie garantieren, daß der Ausbau der Bahn eindeutig Vorrang vor weiteren

    Straßenbaumaßnahmen im gleichen Streckenführungsbereich hat?

 

3. Werden Sie darauf drängen, daß der Finanzierungsrahmen für den Ausbau der

    Summerauer Bahn im Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt wird?

 

4. In welchem zeitlichen Rahmen soll die Realisierung des Projektes erfolgen?

 

5. Aus welchen Gründen wird auf die Verlängerung der Hochleistungsstrecke von Attnang -

    Puchheim nach Salzburg in nächster Zeit verzichtet? Welchen Sinn hat vor diesem

    Hintergrund der Ausbau zwischen Wels und Attnang?