5030/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Summerauer Bahn
Mit der kürzlich unterzeichneten Übertragungsverordnung werden nach jahrelangen
Verhandlungen die Planungsarbeiten zum Ausbau der Summerauer Bahn ermöglicht. Damit
einander Schiene und Straße nicht behindern, beabsichtigen die Planer, eine gebündelte
Hauptader für beide Verkehrsträger durch das Mühlviertel an die Staatsgrenze zu
konzipieren. Damit wird die Priorität des Schienenverkehrs wieder in Frage gestellt. Für
diese Planungsarbeiten werden 50 Millionen Schilling bereitgehalten. Im Rohkonzept des
noch nicht der Öffentlichkeit vorgestellten Masterplans fehlt eine Festlegung des
Finanzrahmens für den Ausbau der Summerauer Bahn.
Ebenfalls finanziell noch nicht gesichert erscheint der Ausbau der Westbahn zur
Hochleistungsstrecke zwischen Attnag - Puchheim und Salzburg.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wird in den Planungsarbeiten für den Ausbau der Summerauer Bahn dem
Schienenverkehr nicht absolute Priorität zugemessen, sondern im Plan bereits Rücksicht
auf einen eventuellen Autobahnbau genommen?
2. Können Sie garantieren, daß der Ausbau der Bahn eindeutig Vorrang vor weiteren
Straßenbaumaßnahmen im gleichen Streckenführungsbereich hat?
3. Werden Sie darauf drängen, daß der Finanzierungsrahmen für den Ausbau der
Summerauer Bahn im Masterplan zum Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt wird?
4. In welchem zeitlichen Rahmen soll die Realisierung des Projektes erfolgen?
5. Aus welchen Gründen wird auf die Verlängerung der Hochleistungsstrecke von Attnang -
Puchheim nach Salzburg in nächster Zeit verzichtet? Welchen Sinn hat vor diesem
Hintergrund der Ausbau zwischen Wels und Attnang?