5059/J XX.GP
der Abgeordneten DI Hofmann, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Madl, Mag. Schweitzer
und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend einseitige Vermittlung von Lehrinhalten im Zuge der Berufsschulausbildung
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge besteht bei der Berufsschulausbildung
von Lehrlingen ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen der tatsächlich fachspezifischen
Ausbildung und dem Fach “Politische Bildung”.
Im Zuge der Berufsschulausbildung sollte der Lehrling auf sein Handwerk vorbereitet und
umfassend ausgebildet werden. Aus dem Stundenplan eines oberösterreichischen
Friseurlehrlings im 2. Lehrjahr laßt sich jedoch folgendes ersehen: Der Lehrling hat im Laufe
von acht Wochen Berufsschulausbildung unter anderem nur 16 Unterrichtseinheiten
“Kundenberatung”, hingegen aber 40 Einheiten “Politische Bildung”.
Im speziellen Fall beschränkt sich der Inhalt der “Politischen Bildung” auf Filmmaterial über
den Zweiten Weltkrieg. Die unterfertigten Abgeordneten sind jedoch der Meinung, daß
“Politische Bildung” nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern vor allem zukunftsorientiert
sein muß.
Jugendliche politisch zu bilden ist durchaus ein begrüßenswertes Anliegen. Wenn im Zuge
dieser politischen Bildung jedoch nicht einmal die grundlegendsten staatspolitischen Begriffe
vermittelt werden, und überdies der Überhang der “Politischen Bildung” zu Ungunsten der
berufsspezifischen Ausbildung ein eklatanter ist, scheint dieses Vorgehen alles andere als
begrüßenswert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister
für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Ist es richtig, daß im Rahmen der acht Wochen dauernden Berufsschulausbildung für
Friseurlehrlinge in Oberösterreich im 2. Lehrjahr unter anderem nur 16 Unterrichtseinheiten
“Kundenberatung”, hingegen aber 40 Einheiten “Politische Bildung” abgehalten werden?
Wenn ja, wie begründen Sie diesen “Überhang” zu Ungunsten der berufsspezifischen
Ausbildung?
2. Gibt es generell Unterschiede bei den Lehrplänen für Berufsschulen, aufgeschlüsselt nach
Berufssparten, Bundesländern sowie Lehrjahr?
Wenn ja, worauf basieren die Unterschiede, inwiefern unterscheiden sich die Lehrpläne im
einzelnen bzw. wie viele Unterrichtseinheiten behandeln die fachspezifischen Ausbildung,
wie viele haben “Politische Bildung” zum Inhalt?
3. Enthalten die jeweiligen Lehrpläne Bestimmungen, die die im Fach “Politische Bildung” zu
vermittelnden Inhalte verbindlich festlegen?
Wenn ja, welche Inhalte sind laut diesen Bestimmungen zu vermitteln?
Wenn nein, wem obliegt die Auswahl des Lehrstoffes, und wie wird seiten des
Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die Wahrung des
jeweiligen Bildungsauftrages kontrolliert?
4. Langten im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bereits
Beschwerden hinsichtlich einer unausgewogenen und einseitigen Vermittlung von
Lehrinhalten im Rahmen der Berufsschulausbildung ein?
Wenn ja, wie viele, worauf bezogen sich diese Beschwerden, und welche Maßnahmen
wurden Ihrerseits gesetzt?
Wenn nein, wie überprüft das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle
Angelegenheiten effizient die Ausgewogenheit und Sinnhaftigkeit des vermittelten
Lehrstoffes?
5. Werden Sie konkrete Maßnahmen setzen, um eine einseitige Vermittlung
von Lehrinhalten im Rahmen der Berufsschulausbildung zu verhindern?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?