5059/J XX.GP

 

der Abgeordneten DI Hofmann, Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Madl, Mag. Schweitzer

und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend einseitige Vermittlung von Lehrinhalten im Zuge der Berufsschulausbildung

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge besteht bei der Berufsschulausbildung

von Lehrlingen ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen der tatsächlich fachspezifischen

Ausbildung und dem Fach “Politische Bildung”.

Im Zuge der Berufsschulausbildung sollte der Lehrling auf sein Handwerk vorbereitet und

umfassend ausgebildet werden. Aus dem Stundenplan eines oberösterreichischen

Friseurlehrlings im 2. Lehrjahr laßt sich jedoch folgendes ersehen: Der Lehrling hat im Laufe

von acht Wochen Berufsschulausbildung unter anderem nur 16 Unterrichtseinheiten

“Kundenberatung”, hingegen aber 40 Einheiten “Politische Bildung”.

Im speziellen Fall beschränkt sich der Inhalt der “Politischen Bildung” auf Filmmaterial über

den Zweiten Weltkrieg. Die unterfertigten Abgeordneten sind jedoch der Meinung, daß

“Politische Bildung” nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern vor allem zukunftsorientiert

sein muß.

Jugendliche politisch zu bilden ist durchaus ein begrüßenswertes Anliegen. Wenn im Zuge

dieser politischen Bildung jedoch nicht einmal die grundlegendsten staatspolitischen Begriffe

vermittelt werden, und überdies der Überhang der “Politischen Bildung” zu Ungunsten der

berufsspezifischen Ausbildung ein eklatanter ist, scheint dieses Vorgehen alles andere als

begrüßenswert.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister

für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1. Ist es richtig, daß im Rahmen der acht Wochen dauernden Berufsschulausbildung für

Friseurlehrlinge in Oberösterreich im 2. Lehrjahr unter anderem nur 16 Unterrichtseinheiten

“Kundenberatung”, hingegen aber 40 Einheiten “Politische Bildung” abgehalten werden?

Wenn ja, wie begründen Sie diesen “Überhang” zu Ungunsten der berufsspezifischen

Ausbildung?

2. Gibt es generell Unterschiede bei den Lehrplänen für Berufsschulen, aufgeschlüsselt nach

Berufssparten, Bundesländern sowie Lehrjahr?

Wenn ja, worauf basieren die Unterschiede, inwiefern unterscheiden sich die Lehrpläne im

einzelnen bzw. wie viele Unterrichtseinheiten behandeln die fachspezifischen Ausbildung,

wie viele haben “Politische Bildung” zum Inhalt?

3. Enthalten die jeweiligen Lehrpläne Bestimmungen, die die im Fach “Politische Bildung” zu

vermittelnden Inhalte verbindlich festlegen?

Wenn ja, welche Inhalte sind laut diesen Bestimmungen zu vermitteln?

Wenn nein, wem obliegt die Auswahl des Lehrstoffes, und wie wird seiten des

Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die Wahrung des

jeweiligen Bildungsauftrages kontrolliert?

4. Langten im Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bereits

Beschwerden hinsichtlich einer unausgewogenen und einseitigen Vermittlung von

Lehrinhalten im Rahmen der Berufsschulausbildung ein?

Wenn ja, wie viele, worauf bezogen sich diese Beschwerden, und welche Maßnahmen

wurden Ihrerseits gesetzt?

Wenn nein, wie überprüft das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten effizient die Ausgewogenheit und Sinnhaftigkeit des vermittelten

Lehrstoffes?

5. Werden Sie konkrete Maßnahmen setzen, um eine einseitige Vermittlung

von Lehrinhalten im Rahmen der Berufsschulausbildung zu verhindern?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?