5064/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Künstlersozialversicherung
Am Ende des vergangenen Jahres kündigten sowohl Bundeskanzler Klima als auch
Kunstsstaatssekretär Wittmann an, ein Künstlersozialversicherungsmodell nach deutschem
Vorbild sei praktisch beschlossene Sache. In einer ersten Sitzung nach dieser Ankündigung
wurden die verschiedenen Interessensvertretungen aufgefordert, ihre Wünsche
bekanntzugeben. Diese formulierten einen gemeinsamen Forderungkatalog, doch seit dessen
Übergabe am 10. März 1998 kam lange kein weiteres offizielles Treffen mehr zustande, trotz
wiederholter Einladungen seitens der Kunstschaffenden. Man müsse erst den Finanzbedarf
errechnen, wurde den KünstlervertreterInnen beschieden. Später erklärte Sektionschef
Mailath - Pokorny, ein eigenes Künstlersozialversicherungsmodell werde es wohl nicht geben.
Am 29. September 1998 hat es schließlich doch ein weiteres Treffen gegeben, dabei wurde ein
erster Gesetzesentwurf zur Künstlersozialversicherung für Mitte November angekündigt.
Abgesehen von der an sich schon gegebenen Notwendigkeit eines
Künstlersozialversicherungsgesetzes wäre eine Lösung vor dem Jahresende auch deshalb
anzustreben, da die Ausnahmeregelung für Künstler bei der Werkvertragsregelung mit
31.12.1999 ausläuft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wann wird es einen Gesetzesentwurf für eine Künstlersozialversicherung geben?
2) Wann ist mit einer Regierungsvorlage für eine Künstlersozialversicherung zu rechnen?
3) Wann avisiert der Bundeskanzler den Beschluß dieser Regierungsvorlage?
4) Gibt es schon ein Finanzierungskonzept
für eine Künstlersozialversicherung?
4) Welche Folgen hat es für Künstler, wenn es vor 31.12.1999 zu keinem Beschluß einer
Künstlersozialversicherung kommt - insbesondere, da die Ausnahmeregelung für die
Werkvertragsregelung mit 31.12.1999 abläuft?
5) Wird es in diesem Fall zu einer Verlängerung der Ausnahmeregelung bei der
Werkvertragsregelung kommen? -