5074/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaugg

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Katastrophenfonds - Überschuß

 

Die “Gebarung des Katastrophenfonds im Jahre 1997" weist bei einem Kontostand per

1. Jänner 1997 von 691 531 200,59 S Einnahmen von 3 795 101 932,86 S und Ausgaben

von 3 580 338 811 S aus.

 

Daher verblieb per 31. Dezember 1997 ein Überschuß in Höhe von 906 294 322,45 S.

 

Im § 7 Abs. 2c Katastrophenfondsgesetz ist festgelegt: “Die zu Ende des Jahres 1997 be -

stehende Rücklage ist im Haushaltsjahr 1998 aufzulösen, soweit sie den Betrag von

400 Millionen Schilling übersteigt.”

 

Diese Auflösung führt in der gegebenen angespannten Lage der öffentlichen Finanzen zu

einer offensichtlich willkommenen Verbesserung der Haushaltslage.

 

Die eklatante Zunahme des Überschusses im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember

1997 läßt auf eine äußerst restriktive Gebarung des Katastrophenfonds in diesem Jahr

schließen. Dabei fällt zusätzlich ins Gewicht, daß im Sommer jenes Jahres eine außerge -

wöhnlich schwerwiegende Hochwasserkatastrophe zu verzeichnen war.

 

Im Lichte dieser Vorkommnisse stellt sich neben einer Reihe von Fragen insbesondere die

Frage, ob Sparsamkeit im Zusammenhang mit Katastrophenopfern nicht Sparsamkeit am

falschen Ort ist. Denn dies wäre geeignet, nachhaltig den Eindruck zu erwecken, daß die

Entschädigung von Katastrophenopfern unter der Sanierung und Konsolidierung des Bud -

gets in überproportionalem Ausmaß zu leiden hat.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nach -

stehende

 

Anfrage:

 

1. Nach welchen Kriterien werden Zuschüsse an die Opfer von Katastrophen ausbezahlt?

 

2. Wer bestimmt über die Ausgaben des Katastrophenfonds?

3. Wer legt die Höhe der Zuwendungen des Katastrophenfonds fest?

 

4. In welchem Ausmaß stimmen die Anteile an der Aufbringung der Mittel des Katastro -

    phenfonds durch die einzelnen Körperschaften mit den Anteilen an der Verfügung über

    die Mittel durch die einzelnen Körperschaften überein?

 

5. In welchem Ausmaß kommt es im Rahmen des Katastrophenfonds zu einer - direkten

    oder indirekten - Verfügung der Länder über Bundesmittel oder umgekehrt?

 

6. In welchem Ausmaß halten Sie es für vertretbar, Maßnahmen und Vorkehrungen im

    Dienste der Unterstützung von Katastrophenopfern zum Gegenstand restriktiver Budget -

    gebarung zu machen?

 

7. Welche bereits geplanten Wasserbau - und Hochwasserschutzmaßnahmen sind noch

    nicht erledigt worden?

 

8. Welche für die Jahre 1996 und 1997 vorgesehenen Wasserbau - und Hochwasser -

     schutzmaßnahmen sind zurückgestellt worden?

 

9. Welche Anträge beziehungsweise Ansuchen wurden im genannten Zeitraum zur Gänze

    oder teilweise abgelehnt?

    Mit welcher Begründung wurden sie abgelehnt?

 

10. Wie viele Einzelansuchen wurden positiv erledigt?

      Auf welche Betragshöhen lauteten diese Ansuchen?

      Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungsbeträge?