5090/J XX.GP
DRINGLICHE ANFRAGE
gem. § 93 Abs. 2 GOG
der Abgeordneten Volker Kier, Helmut Peter und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Regierungspfusch bei Schwarzarbeit
Die vergangenen Jahrzehnte waren in Österreich wie in allen Industriestaaten, abgesehen von
rezessionsbedingten Unterbrechungen, gekennzeichnet von einer kontinuierlichen Verbesse -
rung der volkswirtschaftlichen Lage, ablesbar an Indikatoren wie steigendem Bruttoinlands -
produkt, höherer Wertschöpfung, - aber auch einem allgemein steigenden Wohlstand. Nach -
dem es bereits seit längerer Zeit an kritischen Überlegungen über die Folgen und Grenzen des
Wachstums (vgl. Club of Rome 1972) in grundsätzlicher Hinsicht nicht gemangelt hat, stoßen
die sozial- und wirtschaftspolitischen Konzepte der hochentwickelten Industriestaaten mittler -
weile an die Grenzen ihrer Finanzier - und Leistbarkeit. In diesem Zusammenhang steht
auch die international geführte Debatte über das Verhältnis von wirtschaftlicher Leistungs -
und Wettbewerbstfähigkeit und den Aufgaben des Staates bezüglich einer maßvolleren Regu -
lierung der sozialen Rahmenbedingungen: Dabei steht außer Streit, daß eine gerechtere
Lastenverteilung bei der Finanzierung der staatlichen Aufgaben Stichwort Entlastung des
Faktors Arbeit - nicht nur wirtschaftliche und beschäftigungspolitisch positive Effekte nach
sich zieht, sondern in der Folge auch den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft nachhaltig
sichert.
Eines der Kennzeichen westlicher Industriestaaten wie Österreich ist der hohe Anteil der
Schattenwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Experten sind sich einig, daß die hohen
Steuern und Abgaben auf Arbeit und die zumindest teilweise daraus resultierende mangelnde
Steuermoral die Hauptursachen für das Ausweichen von Produktions - und Dienstleistungen in
den grauen Bereich sind. Daneben gehören eine Fülle von staatlichen Vorschriften und Regu -
lierungsmaßnahmen zu den wichtigsten
Motiven, warum Menschen schwarz arbeiten. Diese
Ansicht teilt auch Wirtschaftsminister Hannes Farnleitner, wenn er in seiner Anfragebeant -
wortung 2138/AB davon spricht, daß der hohe Anteil der Schattenwirtschaft am BIP einen
“generell zu hohen Grad an Regulierungsdichte in einem Staat” anzeige. (Stichwort: unverän -
dert rigides Berufsantrittsrecht in der Gewerbeordnung)
Die Flucht vor überbordnenden gesetzlichen Bestimmungen findet in allen Bereichen des wirt -
schaftlichen Handelns statt: Es geht dabei nicht nur um den Unternehmer, der Aufträge “ohne
Rechnung” erfüllt (wie der Entwurf suggeriert), sondern um Beschäftigte, die außerhalb der
Dienstzeiten Leistungen erbringen, “Neue Selbständige” oder potentiell geringfügig Beschäf -
tigte, die den chaotischen neuen Sozialversicherungsbestimmungen und den damit verbunde -
nen Kosten ausweichen (müssen), aber auch um Arbeitslose, die vom AMS nicht vermittelt
werden, oder Ausländerinnen, die zum Teil an rigorosen Gesetzeshürden scheitern.
Wenngleich Österreich unter den vergleichbaren OECD - Staaten noch keinen Spitzenplatz als
,,Pfuscherparadies” einnimmt, so alarmiert doch die rasante Steigerung des Schattenwirt -
schafts - Anteils seit Beginn der 90er Jahre. Die von der Linzer Kepler-Universität veröffent -
lichten Zahlen sprechen denn auch von einer jährlichen Zunahme der Pfuscher - Quote am BIP
in zweistelliger Prozentgröße. Laut lnstitutsvorstand Prof. Friedrich Schneider soll die
Summe, die heuer österreichweit für Schwarzarbeiten ausgegeben wird, bereits 230 Mrd.
Schilling betragen, womit fast die Zehn - Prozent - Marke am BIP erreicht würde: Laut
Schneider soll der Pfusch - Anteil Mitte der siebziger Jahre noch zwei Prozent betragen haben.
Selbst wenn man methodisch nicht vom sogenannten "Bargeldansatz" ausgeht, sondern die
Faktoranalyse (Kurt Kratena, WIFO) verwendet, ergäbe sich noch immer ein Wert von ca.
fünf Prozent am BIP.
Eine derartige Entwicklung ist unbefriedigend in mehrerlei Hinsicht:
1. Schattenwirtschaft führt beim Fiskus zu Steuerausfällen (kolportierte 44 Mrd. Schilling an
entgangener Mehrwertsteuer, 35 Mrd. Schilling an Einkommensteuerausfällen) sowie bei
der Sozialversicherung zu Mindereinnahmen (18 Mrd. Schilling Ausfall für 1998).
2. Darüber hinaus ergeben sich eklatante Wettbewerbsnachteile für korrekt agierende Unter -
nehmen, die Nichteinhaltung des Arbeitsrechts und kollektivvertraglicher Mindestlöhne
untergräbt die Rechtsstaatlichkeit, führt zu "Lohndumping" und gefährdet damit auch
bestehende
Arbeitsplätze. Ganze Berufszweige, wie private Kranken -, Alten - und
Kinder -
betreuung, aber auch Nachhilfeunterricht, sind aus dem legalen Arbeitsmarkt und den
damit verbundenen sozialen und arbeitsrechtlichen Absicherungen nachgerade ausge -
sperrt.
3. Daher sind grundsätzlich Bemühungen zu begrüßen und zu forcieren, die die erheblichen
negativen Folgen für Volkswirtschaft und Gesellschaft zu minimieren trachten.
Das Sozialministerium hat nunmehr einen Entwurf zur Begutachtung ausgesandt (Ende der
Begutachtungsfrist war der 30. Oktober), der eine Reihe von Maßnahmen enthält, die die
Abgeordneten des Liberalen Forums für rechtswidrig, schikanös und kontraproduktiv - und
darüber hinaus bürokratievermehrend - erachten. Die beabsichtigte Ermächtigung der Zollbe -
hörden, ohne Gerichtsbeschluß Haus -(Betriebstätten -)durchsuchungen, Beschlagnahmen oder
Betriebssperren verhängen zu dürfen, bezeugt einen zumindest fragwürdigen Umgang mit
verfassungs - und vor allem grund- und menschenrechtlichen Prinzipien (Staatsgrundgesetz
1867, Europäische Menschenrechtskonvention, Gesetz von 1862 zum Schutze des Haus -
rechts). Wie bereits durch die jüngsten Vorkommnisse im Zusammenhang mit Datenschutz -
verletzungen und Psychoscreenings durch das AMS Wien, wird hier neuerlich der Beweis
erbracht, daß während der Amtsperiode dieser Koalitionsregierung die Fundamente des
Rechtsstaates zunehmend an Wertigkeit verlieren. Nicht das Vorhandensein von Schwarz -
arbeit “beeinträchtigt das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und in die
Verwaltung”, wie die Erläuternden Bemerkungen zum gegenständlichen Entwurf behaupten,
sondern eine Gesetzgebung, die sich immer leichtfertiger über Grundrechte hinwegsetzt.
Weiters stellt der vorliegende Entwurf für ein "Schwarzarbeitsgesetz" erneut die Unfähigkeit
der Regierung unter Beweis, interministeriell und vernetzt zu arbeiten: Ein ausgewogenes
Maßnahmenpaket hätte jedenfalls die Zusammenarbeit von Sozial -, Wirtschafts - und Finanz -
ministerium erfordert. Daß dies hier erneut und wie so oft nicht geschehen ist, erhärtet den
Eindruck, daß weder der Bundes - und Vizekanzler zu ihrer verfassungsgemäß vorgeschriebe -
nen Koordinierungsfunktion der Ressorts imstande sind, noch die SPÖ - ÖVP - Koalition über
ein ausreichendes Maß an fachlicher Kompetenz und politischem Veränderungswillen zum
Wohle der Republik verfügt. Nicht zuletzt, um den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes
nicht weiter zu schaden, erscheinen in diesem
Lichte baldige Neuwahlen angebracht.
Die liberale Fraktion ist sich mit namhaften Fachleuten aus Wirtschalts - und Finanzkreisen
einig, daß die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen unter Zuhilfenahme polizeistaatlicher
und datenschutzwidriger Methoden in allererster Linie den Steuer - und Abgabendruck auf
UnternehmerInnen wie Beschäftigte verstärken, ohne Antwort darauf zu geben, wie legal
erbrachte Dienstleistungen für die KonsumentInnen überhaupt leistbar sein sollen. Wenn eine
einzige Handwerker - Stunde heute zwischen 450, - und 650, - Schilling kostet, muß der durch -
schnittliche Kunde (als unselbständig Beschäftigter) mit einem Bruttoverdienst von 1.000, -
Schilling am Tag (netto 700, - bis 800, - Schilling) ungefähr sechs Stunden gearbeitet haben,
um sich diese Leistung kaufen zu können. Dieses Dilemma ist unter anderem der Arbeiter -
kammer wie auch dem Sozialressort bewußt, wenn die sogenannte Nachbarschaftshilfe aus
der Geltung des Schwarzarbeitsgesetzes ausgenommen sein soll. So wird in der Wochenzei -
tung “Falter” (Nr. 43/98) der Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt der AK, Josef Wallner,
zitiert: “Am Land wäre es den meisten Leuten gar nicht möglich, ihre Häuser anders (als
durch Pfusch, Anm.) zu bauen. Statt drei oder vier Millionen müßten sie dann zehn Millionen
aufbringen.”
Während also Personen, die unternehmerisch tätig werden wollen, sich nicht nur einer Fülle
von Hindernissen ausgesetzt sehen und nunmehr zusätzlich kriminalisiert werden sollen,
bleibt die "Nachbarschaftshilfe” von den rigorosen Strafsanktionen des geplanten Gesetzes
weiterhin völlig unberührt. Im Gegensatz zur von der Regierung angekündigten “Unterneh -
mensgründungsoffensive” wird Arbeitsplatzvernichtungspolitik (mit Ausnahme der zusätzlich
vorzusehenden 42 Planstellen bei den Zollämtern) betrieben. Würde hingegen ein Maßnah -
menbündel für besonders exponierte Branchen, verbunden mit einer attraktiven Steuer - und
Abgabenpolitik, geschnürt, hätte dies folgende positive Ergebnisse:
• Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze bei gleichzeitiger sozialer
Absicherung der betroffenen ArbeitnehmerInnen
• Mehreinnahmen in Lohn - und Umsatzsteuer
• Unbestreitbare Gewährleistungsrechte für die KonsumentInnen
Es ist daher dringend notwendig, vor der Verabschiedung des Entwurfs für ein Schwarzar -
beitsgesetz ein Maßnahmenbündel zu schnüren, das die Besonderheiten der verschiedenen
Branchen individuell berücksichtigt.
> Im Bereich der Betreuung von Kindern, alten und kranken Menschen ist eine steuerliche
Begünstigung (Absetzbarkeit) für Auftraggeber vorzusehen. Wie das deutsche Beispiel
zeigt, wäre eine solche Maßnahme geeignet, diesen boomenden Sektor aus der
Schattenwirtschaft zu holen.
> Im Baubereich, der den Löwenanteil des schwarzen Arbeitsmarktes ausmacht, gibt es in
anderen Ländern gute Erfahrungen mit dem sogenannten Luxemburger Modell, das für
Bauleistungen eine Mehrwertsteuerrückvergütung vorsieht.
> Auch in der stark von Schwarzarbeit betroffenen Freizeitwirtschaft haben partielle Steuer -
erleichterungen Platz zu greifen, um sie als stark dienstleistungsorientierte Branche ohne
Schwarzarbeit wettbewerbsfähig zu halten.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, daß eine große Zahl von Studierenden aus
der illegalen Beschäftigung ihre notwendigen und angesichts der Sparpakete schon beinahe
überlebensnotwendigen Verdienste bezogen hat. Wiewohl einer Fortsetzung dieser Situation
hier keineswegs das Wort geredet werden soll, zeigt sich hier die Dringlichkeit der Beschluß -
fassung einer adäquaten Freigrenze im Hinblick auf die Gewährleistung sozialer und Fami -
lientransfers.
Auf all die geschilderten Fälle gibt der Gesetzesentwurf keinerlei Antwort, sondern negiert in
wirklichkeitsfremder Manier die Nöte der Betroffenen.
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß die Regierung durch eine Überhitzung und
Übersteuerung der Sozialversicherungspflicht im Fall der Schwarzarbeit, wie schon zuvor in
der Regelung über die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Sozialversicherung, in der
Verkennung der wirtschaftlichen Zusammenhänge Arbeitsplatzvernichtung betreibt, anstatt
mithilfe von steuerlichen Anreizen erträgliche Rahmenbedingungen für den heimischen
Arbeits - und Beschäftigungsmarkt herzustellen. Nach Vorstellung des Liberalen Forums sind
diese Parameter zuallererst:
• Eine Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung der Arbeitskosten, insbesondere der
Lohnnebenkosten
• Die Einführung der steuerlichen Absetzmöglichkeit für auf Rechnung erbrachte Leistun -
gen in der Bauwirtschaft (Luxemburger Modell)
• Die Absetzbarkeit von privaten
Dienstleistungen, insbesondere der Kinderbetreuung
Durch eine rechtzeitige Befassung des Nationalrats soll vermieden werden, daß, ähnlich wie
bei der vielfach mißglückten Werkvertragsregelung, die Allgemeinheit vor ein Fait accompli
von Regierung und Sozialpartnern gestellt ist. Daher stellen die gefertigten Abgeordneten
folgende
Dringliche Anfrage
1. Wie hoch ist der Expertise Ihres Ressorts zufolge der Anteil der Schattenwirtschaft am
BIP?
2. Auf Grundlage welcher Berechnungsmethodik gelangen Sie zu diesem Ergebnis?
3. Ist Ihnen das Ausmaß illegaler Beschäftigung von österreichischen Erwerbstätigen durch
österreichische Unternehmen im Ausland bekannt, wie hoch beziffern Sie diese und haben
Sie Vorschläge für eine Handhabe solcher auch gegen österreichisches Recht verstoßender
Tätigkeiten?
4. Welche sind Ihrer Ansicht nach die Gründe für die steigende Schattenwirtschaft?
5. Erachten Sie eine zusätzliche Kriminalisierung der von Schwarzarbeit Betroffenen als
einziges adäquates Mittel zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft? Wenn nicht, welche
weiteren Maßnahmen sollten nach Ihrer Ansicht in ein ,,Schwarzarbeitsgesetz" Eingang
finden?
6. Wie ist Ihre persönliche Definition von "Nachbarschaftshilfe", und was sind Ihre Vor -
stellungen für die Abgrenzung derselben von der Schwarzarbeit?
7. Haben Sie eine Abschätzung vornehmen lassen, wie hoch das zusätzliche Beschäfti -
gungspotential im Falle einer Überführung der in der Schattenwirtschaft erbrachten Pro -
duktions - und
Dienstleistungen in den legalen Bereich ist?
8. Haben Sie weiters eine Abschätzung über die mögliche Gefährdung von Arbeitsplätzen
vornehmen lassen durch Maßnahmen wie Betriebssperre ohne aufschiebende Wirkung
beim schwerwiegenden Verdacht illegaler Beschäftigung oder der bloßen Schätzung einer
Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils bei Schwarzarbeit, wie dies beispielsweise im
Ministerialentwurf vorgesehen ist?
9. Gehen Sie davon aus, daß bei einer zunehmenden Beschäftigung im
Dienstleistungsbereich, in Verbindung mit einem hohen Lohnnebenkostenniveau und vor
dem Hintergrund steigenden Wettbewerbsdrucks, die Verschärfung von
Strafbestimmungen ein adäquates Mittel zur Deaktivierung des Schwarzarbeitsmarktes ist
und zur Demotivation, Leistungen schwarz zu erbringen, beiträgt?
10. Liegen Ihnen Vorschläge zur Zurückdrängung des Pfusches aus anderen Ressorts, insbe -
sondere dem Finanz - oder Wirtschaftsministerium, vor? Wenn ja, wie lauten diese, bzw.
wie weit haben diese in den vorliegenden Entwurf Eingang gefunden?
11. Da im provisorischen Entwurf für ein Schwarzarbeitsgesetz kein Bezug auf Materien -
gesetze anderer Ministerien genommen wird, ist erkennbar, daß andere Ressorts, beson -
ders das Bundesministerium für Finanzen, nicht eingebunden waren. Hielten Sie eine
Stärkung der interministeriellen Zusammenarbeit zur Bewältigung dieser komplexen
Materie für erstrebenswert?
12. Was ist Ihr Beitrag zur Intensivierung interministerieller Gespräche? Hat Sie der Bundes -
kanzler als Koordinator bei diesem Vorhaben unterstützt? Rechnen Sie mit einer Unter -
stützung oder Beauftragung interministerieller Gespräche durch den Bundeskanzler vor
Beschluß der Regierungsvorlage durch den Ministerrat?
13. Erachten Sie ein kombiniertes Maßnahmenbündel, bestehend aus verschärften Strafbe -
stimmungen, Anmeldung zur Sozialversicherung bei Arbeitsantritt, Steuererleichterungen
für den privaten Hausbau, Absetzbarkeit von privaten Betreuungskosten sowie weiter -
reichenden spezifischen Steuer - und Sozialabgabenerleichterungen für exponierte Bran -
ehen wie
Freizeitwirtschaft, private Dienstleistungen (Nachhilfeunterricht,
Haushaltshilfe
etc.), für zielführender als die einseitige, grundrechtlich bedenkliche Konzentration auf
Überwachung und Bestrafung, bis hin zur Enteignung?
14. Könnte das erwartete Mehraufkommen an Sozialversicherungsbeiträgen, das aus
verschärften Sanktionsmaßnahmen erwartet wird, nicht deutlich geringer ausfallen, als
sich dies durch eine Attraktivierung des legalen Arbeitsmarktes bei Realisierung eines
beschäftigungsinduzierenden Maßnahmenbündels (z.B. steuerliche Begünstigungen)
ergeben würde?
In formaler Hinsicht wird vor Eingang in die Tagesordnung die Durchführung der Debatte
zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangt.